Anhörung - E 49.3/0001/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den Antrag des Stadtarchivs auf Bildung eines Notfallverbundes zur gegenseitigen Unterstützung in Notfällen im Archivwesen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Zustimmung zu dem Vereinbarungsentwurf.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat stimmt dem Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater zu der Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung in Notfällen im Archivwesen (Notfallverbund Archivwesen für Stadt und StädteRegion Aachen) in der benannten Form zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Antrag auf Zustimmung zu einer „Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung in Notfällen im Archivwesen (Notfallverbund Archivwesen für Stadt und StädteRegion Aachen)“

 

Gemeinsam mit den anderen Archiven in der StädteRegion hat das Stadtarchiv schon vor der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr die Bildung eines Notfallverbundes angestrebt. Die durch die Überschwemmungen entstandenen verheerenden Schäden am Archiv- bzw. Kulturgut z. B. in Eschweiler und Stolberg haben den Nutzen eines Verbundes für alle Kommunen in der StädteRegion umso deutlicher vor Augen geführt.

 

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Notfallverbünde (vgl. https://www.kek-spk.de/notfallverbundkarte/#/; Stand: 23.05.2022), deren Aufgabe es ist, bei kleineren Schadensfällen gegenseitige Unterstützung der beteiligten Institutionen sicherzustellen und durch regelmäßigen Austausch und Übungen die Kenntnisse in den Bereichen Gefahrenprävention und praktischer Notfalleinsatz zu vertiefen.
Bei großen Schadensereignissen wie dem Hochwasser im letzten Jahr kann auch auf der Grundlage des Notfallverbundes gehandelt werden, es werden dann aber – wie das letzte Jahr gezeigt hat – wesentlich mehr Kräfte benötigt, als sie ein Notfallverbund zur Verfügung stellen könnte.
Entsprechend hat das Stadtarchiv im letzten Jahr auch ohne Notfallverbund vom ersten Moment an die Arbeiten bei der Bergung des Stadtarchivs Stolberg umfangreich unterstützt.

 

Die angehängte Vereinbarung (vgl. Anl. 1) wurde mit dem städtischen Rechtsamt abgestimmt; sie regelt organisatorische Fragen und die Zusammenarbeit im Notfallverbund, auch unabhängig von Schadensereignissen, nämlich z. B. für gemeinsame Übungen etc.
Der Vorsitz der sog. Arbeitsgruppe (vgl. §4) liegt bei uns als größtem Archiv des Notfallverbundes.

Der in §2 angeführte Notfallplan existiert für das Stadtarchiv bereits. Er wurde mit der Feuerwehr abgestimmt und ist dort hinterlegt.

 

Alle im Vereinbarungsentwurf benannten Institutionen haben bereits ihre Genehmigungsprozesse zum Beitritt in den Notfallverbund durchlaufen. Interesse an einer Aufnahme haben auch Eschweiler und Würselen bekundet, dort sind die Genehmigungsprozesse aber noch nicht abgeschlossen.
Nach der Zustimmung der Stadt Aachen soll ein gemeinsamer Termin zur öffentlichkeitswirksamen Unterzeichnung der Vereinbarung gefunden werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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