Kenntnisnahme - FB 61/0439/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach in der unbefestigten Nebenanlage in der Abteistraße, im Abschnitt zwischen Viehhofstraße und dem Haus Nr. 11, das Parken zukünftig untersagt wird. Die Nebenanlage soll dazu mit dem Verkehrszeichen 239 StVO (Gehweg) gekennzeichnet werden. Außerdem werden fahrbahnbegleitend Fahrradbügel nachgerüstet. Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird der Fachbereich Sicherheit und Ordnung in eigener Zuständigkeit, entsprechende Maßnahmen in den bereits eingerichteten Bewohnerparkbereichen bzw. den noch einzurichtenden Bewohnerparkbereichen, bezüglich des Parkens auf Gehwegen vornehmen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Eingabe vom 31.März 2022 an die Geschäftsstelle des Bürgerform beantragt eine Bürgerin

 

-          dass der westliche Gehweg der Abteistraße am Ferberpark als Gehweg anzusehen ist

-          dass das Gehwegparken dort geahndet wird

-          dass alle Gehwege, die durch einen Bord von der Fahrbahn abgetrennt sind, von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden

-          dass der Rat der Stadt festgestellt, dass innerstädtische Wege zu Fuß zu erledigen sind.

 

 

Die Abteistraße befindet sich im Stadtteil Burtscheid und ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

Im Abschnitt der Abteistraße zwischen Viehhofstraße und der Von-Pastor-Straße befindet sich vor den Wohnhäusern ein Gehweg, der mit Gehwegplatten befestigt ist. Auf dieser Seite wird am Fahrbahnrand geparkt.

 

Gegenüber den Wohnhäusern in der Abteistraße, zwischen der Viehhofstraße und dem Haus-Nr. 11, verläuft im südwestlichen Bereich des Ferberparks eine Nebenanlage, die mit einer wassergebundenen Tragschicht befestigt ist. Auf dieser Nebenanlage werden seit vielen Jahren bis zu 20 Kraftfahrzeuge abgestellt.

Aufgrund der Bordsteinhöhe wurden diese Parkmöglichkeiten bisher nicht per Beschilderung ausgewiesen.

Faktisch wird das Parken dort aber nicht beanstandet, da die Fußgänger*innenfrequenz gering ist.

 

In der Vergangenheit wurde im Zusammenhang mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Abteistraße auch die Parksituation diskutiert. Das Parken auf der Nebenanlage entlang des Ferberparks zu unterbinden wurde nicht aufgegriffen, nachdem sich Anwohner*innen bei einer Bürgerversammlung in der Vergangenheit mehrheitlich gegen diese Reduzierung des Parkplatzangebotes ausgesprochen hatten.

 

Im Jahr 2018 wurde das Bewohnerparken in der Bewohnerparkzone “BU 2“, in der die Abteistraße liegt, beschlossen und umgesetzt. Somit sind in der Bewohnerparkzone nur noch Bewohner*innen mit Parkausweis parkberechtigt, die in der Parkzone ihren Hauptwohnsitz haben, und Besucher, die gegen Entrichtung einer Gebühr dort parken können. Hierzu stehen in der Abteistraße insgesamt 52 Parkplätze zur Verfügung.

Mit der Einführung des Bewohnerparkens wurde auch das Parken auf der Nebenanlage in der Abteistraße weiterhin zugelassen, um dem Parkdruck entsprechend zu begegnen.

 

Die Parkraumauslastung der Bewohnerparkzone "BU2" wurde vor und zuletzt rund ein Jahr nach der Einrichtung der Parkzone im November 2020 evaluiert. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Rückgang der fremd- und falschparkenden Fahrzeuge gegenüber der Parkraumauslastung vor Einrichtung der Bewohner-parkzone "BU2". Die Gesamtauslastung innerhalb der Zone liegt im Tagesmittel relativ schwankungsarm zwischen 64 % und 72 %. Die Auslastung liegt damit deutlich unter der 2017 festgestellten mittleren Auslastung von 89 %. Die mittlere Parkraumauslastung in diesem Abschnitt liegt bei rund 60 %. Dabei ist der Fremdparker*innenanteil tagsüber relativ hoch. Der Bewohner*innenanteil ist dementsprechend niedrig.

 

Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches zwischen Vertreter*innen der Polizei, der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde wurde daher beschlossen, dass Parken in der Nebenanlage zum Ferberpark zukünftig zu untersagen und auf diese insgesamt 20 Parkstände wegen des Rückgangs der insgesamt dort parkenden Fahrzeuge zu verzichten.

Der Seitenstreifen soll daher mit den Verkehrszeichen 239 StVO (Gehweg) gekennzeichnet werden.

Außerdem werden fahrbahnbegleitend Fahrradbügel nachgerüstet.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch Beschilderung erlaubt wird. Mit der Einführung des Bewohnerparkens im Stadtgebiet Aachen wird sukzessive, in den jeweiligen neuen Bewohnerparkbereichen, das Parken ganz oder teilweise auf den Gehwegen unterbunden. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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