Entscheidungsvorlage - FB 45/0234/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beauftragt er die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI), einschließlich der Kostenberechnung für die Variante zwei.

 

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung für die Variante zwei zu beauftragen.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Für die GGS Richterich ist in dem Schulentwicklungsplan 2019-2024 eine Regelzügigkeit von drei festgelegt worden. Die volle Dreizügigkeit ist bislang noch nicht erreicht. Derzeit besuchen 242 Schüler*innen in zehn Klassen die Schule. Die OGS wird nach aktuellem Stand von 176 Schüler*innen in 8 Gruppen besucht. Ab dem kommenden Schuljahr werden voraussichtlich 252 Schüler*innen in 10 Klassen die Schule besuchen, die OGS wird voraussichtlich auf 9 Gruppen mit 195 Kindern aufwachsen.

 

Die Raumsituation stellt sich aktuell wie folgt dar:

-          10 Unterrichtsräume

-            3 Mehrzweckräume

-            7 Räume zur Nachmittagsbetreuung (hiervon 2 in einem abgängigen Pavillon)

 

Die Verwaltung hat eine Flächenraumorientierung erstellt, welche den Rahmen für die erforderliche Anzahl an Räumen und Flächen abbildet. Hiernach hat eine dreizügige Grundschule folgenden Bedarf:

-          12 Unterrichtsräume

-            3 Mehrzweckräume

-            6 Räume zur Nachmittagsbetreuung

 

Bei einem Aufwachsen auf volle Dreizügigkeit reicht der aktuelle Raumbestand nicht aus, den Bedarf zu decken.  Darüber hinaus befindet sich auf dem Schulgelände ein Pavillon, der in näherer Zukunft ersetzt werden muss, da er nach Aussage des Gebäudemanagements (E 26) marode ist und eine Instandsetzung dauerhaft unwirtschaftlich ist. Überdies werden die notwendigen Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen nicht eingehalten. Aus diesem Grund wurde durch den FB 63 nur eine temporäre Genehmigung erteilt, die nicht verlängert werden kann.

Die beiden wegfallenden Räume können bei einem Aufwachsen auf volle Dreizügigkeit nicht in dem Raumbestand aufgefangen werden.

 

Weiterhin ist die Mensasituation unzureichend. Der derzeitige Speiseraum weist eine Fläche von 58 qm auf und liegt damit deutlich unter der in der Flächenraumorientierung vorgesehenen Größe von 174 qm für eine dreizügige Grundschule. Schon jetzt muss neben dem Speiseraum ein weiterer Betreuungsraum genutzt werden, um die Einnahme des Mittagessens in drei Schichten sicherzustellen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine bauliche Lösung zu finden, die ausreichend Unterrichtsräume für eine volle Dreizügigkeit bereitstellt, Ersatz für die wegfallenden Räume zur Nachmittagsbetreuung schafft und die unzureichende Situation der Mensa löst.

 

 

2. Vorgehen der Verwaltung

Aufgrund der vorgenannten Schilderungen beauftragte der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) das Gebäudemanagement (E 26), verschiedene bauliche Möglichkeiten zu prüfen. Dabei wurden die nachfolgend skizzierten Varianten als Konzeptstudien (ohne Planung nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) herausgearbeitet.

 

Variante eins: Abbruch des Pavillons und zweigeschossige Verlängerung des nord-östlichen Gebäudeteils, Errichtung eines eingeschossigen Anbaus hinter der Pausenhalle und eines weiteren eingeschossigen Anbaus an das jetzige OGS-Gebäude

In dem Erdgeschoss und Obergeschoss des Anbaus an den nord-östlichen Flügel wird jeweils ein Klassenraum errichtet. Durch Umbauten im Bestand werden notwendige Differenzierungs- und Garderobenräume geschaffen. Die Küche wird in dem Erdgeschoss und die Mensa als Erweiterungsbau hinter der bestehenden Pausenhalle eingerichtet. Von Vorteil ist, dass aufgrund der räumlichen Nähe der Mensa und der Pausenhalle eine multifunktionale Nutzung möglich ist. In dem weiteren Anbau an das OGS-Gebäude sind zwei Mehrzweckräume vorgesehen.

Diese Planung bietet den Vorteil, dass die Baumaßnahme vermutlich in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden kann und somit eine temporäre Teilauslagerung, je nach Ausführungsplanung, vermieden wird.

Nachteilig ist, dass sich die ohnehin begrenzte Schulhoffläche durch insgesamt drei Anbauten um ca. 330 qm auf 2.412 qm reduziert.

 

Variante zwei: Abbruch des Pavillons und Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus hinter der Pausenhalle

In dem Erdgeschoss des Anbaus ist, wie auch bei Variante eins, der Speiseraum vorgesehen. In dem Obergeschoss sind zwei Unterrichtsräume, zwei Gruppenräume, Garderobenräume sowie weitere kleine Räume eingeplant. Da keine weiteren Anbauten erforderlich sind, wird deutlich weniger Schulhoffläche in Anspruch genommen, als dies bei der Variante eins der Fall ist. Aufgrund des zweigeschossigen Anbaus ist ein deutlich höherer Aufwand erforderlich, um die Pausenhalle zu sichern. Der Keller muss aus statischen Gründen unterfangen und mit Stützen und neuen Fundamenten versehen werden. Die Erdgeschossdecke ist nicht ausreichend tragfähig und dient nach der Aufstockung nur noch als Putzträger. Es muss aus statischer Sicht eine neue Decke geschaffen werden. Die Oberlichter der Toilettenanlage müssen durch eine Anlage zur Be- und Entlüftung ersetzt werden. Da es sich bei dieser Variante um einen enormen baulichen Eingriff handelt, wird baurechtlich der Einbau eines Aufzuges notwendig sein. Um die in dem Anbau geplanten Räume in dem Obergeschoss an die vorhandenen Räume niveaugleich ausführen zu können, geht dies zu Lasten der Deckenhöhe in dem darunterliegenden Speiseraum. Die Raumhöhe wird voraussichtlich eine Höhe von ca. 3,0 m aufweisen und entspricht damit zwar den Bauvorschriften, ist jedoch für die Nutzung und Raumgröße gering bemessen.

Insgesamt bietet der zweigeschossige Anbau eine sinnvolle Verbindung der Obergeschosse der beiden vorhandenen Flügel. Der Aufzug ermöglicht zudem die bisher nicht vorhandene Barrierefreiheit. Hiervon würde z. B. auch eine Mitarbeiterin in der Schule profitieren, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Positiv ist ebenfalls zu bewerten, dass sich die Schulhoffläche gegenüber dem Bestand kaum verändert. Eine temporäre Zwischenlösung / Auslagerung wird nicht zu vermeiden sein. Die Kosten hierfür sind in dem nachfolgend dargestellten Kostenrahmen nicht enthalten.

 

Zusammenfassung

In beiden Entwürfen sind jeweils die gleiche Anzahl von Klassen-, Mehrzweckräumen und Räumen zur Nachmittagsbetreuung berücksichtigt. Diese entsprechen in Anzahl und Größe der Flächenraumorientierung und ermöglichen der Schule ein Aufwachsen auf volle Dreizügigkeit. Die Größe des Speiseraumes liegt mit geplanten 130 qm leicht unter dem Bedarf von 174 qm, dies wird von der Schule als unkritisch gesehen. Insbesondere durch die multifunktionale Nutzung der Mehrzweckräume wird eine bedarfsgerechte Betreuung im Nachmittag sichergestellt. Der bauliche Aufwand ist bei der zweiten Variante höher und insbesondere durch den Einbau eines Aufzuges auch teurer. Allerdings wird hierdurch der Hauptbaukörper komplett barrierefrei erschlossen.

 

Beide Varianten wurden der Schule vorgestellt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Schule für die Variante zwei aus, da diese aus pädagogischer Sicht und unter dem Aspekt der Barrierefreiheit sowie des deutlich geringeren Flächenverbrauchs der Schulhoffläche überwiegt.

 

3. Kostenrahmen

Für die dargestellten Varianten wurde durch das E 26 jeweils der Kostenrahmen ermittelt. Die Gesamtprojektsumme beinhaltet die Kosten des Projektmanagements und geht von einem Kostenindex von 8 % aus. Das Gebäudemanagement weist darauf hin, dass die aktuelle Situation eine starke Baupreissteigerung zeigt und diese mit einem Index von 15 % abgebildet werden könnte.

 

Variante eins: Gesamtprojekt-Summe 8.182.568 € (einschließlich 100.000 € Betriebskosten)

Variante zwei: Gesamtprojekt-Summe 8.479.050 € (einschließlich 83.000 € Betriebskosten)

Da bei Variante zwei keine Erweiterung des nord-östlichen Trakts erfolgt, fallen die Betriebskosten bei Variante zwei geringer aus.

 

Bei einem zu erwartenden Baupreisindex von 15 % liegt die Gesamtsumme bei Variante I bei 8.972.015 € und bei Variante II bei 9.216.233 €. Die Entwicklung der Baukosten ist nicht abzuschätzen und kann durchaus höher ausfallen.

 

4. Empfehlung der Verwaltung

Die Gemeinschaftsgrundschule Richterich hat derzeit die volle Dreizügigkeit noch nicht erreicht. Beide Varianten ermöglichen ein Aufwachsen auf volle Dreizügigkeit. Da bei der Variante zwei deutlich weniger Schulhoffläche verbraucht wird und durch den Einbau eines Aufzugs das Schulgebäude barrierefrei wird, spricht sich die Verwaltung für die Variante zwei aus.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf

(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

446.460

0

0

0

0

8.479.050

Ergebnis

-446.460

0

0

0

0

-8.479.050

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Die Planungskosten bis Leistungsphase 3 betragen für die Variante 2  466.460 €. Bei Variante 1 würden Planungskosten in Höhe von 429.800 € anfallen.

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...