Entscheidungsvorlage - FB 20/0116/WP18
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen N.V. - GOB N.V. und der Avantis Services N.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.08.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Gegensatz zu den sonst üblichen Regelungen wird der Aufsichtsrat der GOB N.V. grundsätzlich unabhängig von der Kommunalwahl besetzt. Das Verfahren der Besetzung unterliegt den Regelungen der Satzung der Gesellschaft.
Nach Artikel 18 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der GOB N.V. aus 4 Mitgliedern. Die Stadt Aachen unterbreitet der Hauptversammlung einen bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Zuletzt mit Beschluss vom 19.09.2018 hat der Rat der Stadt Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag der Hauptversammlung für die Wahl als Aufsichtsratsmitglied unterbreitet. Mittels Umlaufbeschluss vom 11.10.2018 wurde Frau Stadtdirektorin Grehling das Mandat durch die Hauptversammlung der GOB N.V. übertragen.
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) scheidet ein Aufsichtsratsmitglied u.a. mit Beendigung der Hauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeit behandelt wird, aus. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der Hauptversammlung der GOB N.V. (voraussichtlich am 22.09.2022) scheidet Frau Stadtdirektorin Grehling satzungsgemäß aus dem Aufsichtsrat aus.
Die vorschlagsberechtigte Körperschaft ist gemäß Artikel 18 Abs. 4 verpflichtet, innerhalb einer Frist von drei Monaten den bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes im Aufsichtsrat zu unterbreiten. Ist in dieser Zeit kein Vorschlag unterbreitet worden, ist die Hauptversammlung in der Bestellung ungebunden.
Die Organe der Avantis Services N.V., an der wiederum die GOB N.V., die Stadt Aachen und die Gemeinde Heerlen beteiligt sind, werden auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 29.08.2001 identisch den Organen der GOB N.V besetzt. Mittels Umlaufbeschluss vom 11.10.2018 wurde Frau Grehling das Mandat durch die Hauptversammlung der Avantis Services N.V. übertragen.
Die Regelungen der Satzung der Avantis Services N.V. bezüglich des Ausscheidens von Aufsichtsratsmitgliedern und Besetzung sind identisch mit den Regelungen der GOB N.V. (Artikel 18 C Abs. 1 lit. a) und Artikel 18 Abs. 2 und 4 der Satzung der Avantis Services N.V.).
Gemäß Artikel 21 Abs. 3 der Satzung der GOB N.V. und Artikel 18 C Abs. 3 der Satzung der Avantis Services N.V. kann ein ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied ein weiteres Mal bestellt werden, solange es das Alter von siebzig Jahren nicht erreicht hat.
Gegen die erneute Bestellung von Frau Stadtdirektorin Grehling als Mitglied der Aufsichtsräte der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. bestehen somit keine Hinderungsgründe.
Um eine lückenlose Vertretung der Stadt Aachen in den Aufsichtsräten zu gewährleisten, wird der erforderliche Beschluss des Rates zur Unterbreitung eines bindenden Vorschlags für die Hauptversammlungen der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. bereits jetzt eingeholt.