Entscheidungsvorlage - FB 61/0471/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 89 - Jakobstraße - im Bereich zwischen Jakobstraße, Johanniterstraße und Bendelstraße;hier:Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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21.09.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
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Entscheidung
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|
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22.09.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 89 - Jakobstraße - im Bereich zwischen Jakobstraße, Johanniterstraße und Bendelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 89 - Jakobstraße - im Bereich zwischen Jakobstraße, Johanniterstraße und Bendelstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 89 - Jakobstraße - im Bereich zwischen Jakobstraße, Johanniterstraße und Bendelstraße
Einleitung
Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschusses die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Die sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.
Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 13.01.1988 wurde der Aufstellungsbeschluss A 89 - Jakobstraße - gefasst. Ziel der Planung war die Steuerung von Vergnügungsstätten. Zum Schutz des innerstädtischen und von einer lebendigen Nutzungsmischung geprägten Bereiches sollten Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen ausgeschlossen werden. Ein Teil des Geltungsbereiches wird vom Vorhaben- und Erschließungsplan - Karlsgraben - (VEP 3) überlagert, der seit dem 12.02.1998 rechtskräftig ist. In diesem Wohngebiet sind Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Der innerstädtische Charakter des übrigen Geltungsbereiches ist nach wie vor vorhanden und nicht geeignet für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten. Ein 34 Jahre alter Aufstellungsbeschluss kann jedoch nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, diesen aufzuheben. Im Falle einer unerwünschten Entwicklung kann erneut ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, der die heutige Situation sowie das 2016 aktualisierte Spielhallenkonzept berücksichtigt.
Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine
Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 89 - Jakobstraße - zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
58,3 MB
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