Entscheidungsvorlage - FB 61/0476/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan - Reichsweg, Fa. Rheinnadel - im Bereich zwischen Düppelstraße und Reichsweg;hier:1.Aufhebungsbeschluss A 1672.Aufhebungsbeschluss Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Düppelstraße und Reichsweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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21.09.2022
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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22.09.2022
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.09.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 167 - Reichsweg, Fa. Rheinnadel - im Bereich zwischen Düppelstraße und Reichsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Düppelstraße und Reichsweg zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 167 - Reichsweg, Fa. Rheinnadel - im Bereich zwischen Düppelstraße und Reichsweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Düppelstraße und Reichsweg zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Düppelstraße und Reichsweg.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 167 - Reichsweg, Fa. Rheinnadel - im Bereich zwischen Düppelstraße und Reichsweg sowie
Aufhebung einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- Einleitung
Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschusses die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Die sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen. In diesem Fall wird auch die im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss beschlossene Vorkaufsrechtsatzung aufgehoben.
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 01.12.2004 wurde der Aufstellungsbeschluss A 167 - Reichsweg, Fa. Rheinnadel - gefasst. Ziel der Planung war neben der Sicherung der Gewerbefläche auch die Steuerung des Einzelhandels sowie Maßnahmen der Stadtgestaltung, insbesondere eine Erhöhung des Grünflächenanteils sowie eine Grünverbindung zwischen Kennedypark und Reichsweg. Außerdem sollte das alte Verwaltungsgebäude, dessen Fassade zum Reichsweg unter Denkmalschutz steht, erhalten werden.
Ein Teil der Fläche wird weiterhin von Rheinnadel genutzt, die durch eine Neubebauung am Standort investiert haben. Die übrige Fläche steht im Eigentum der Stadt Aachen. Hier befindet sich die „Nadelfabrik“, in der unter anderem das Stadtarchiv untergebracht ist. Eine Wegeverbindung zum Kennedypark wurde angelegt.
Die Ziele des Aufstellungsbeschlusses wurden somit auch ohne Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens umgesetzt, sodass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden kann.
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde am 08.12.2004 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Durch diese Satzung sollte die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, auf den Flächen, die für eine städtebauliche Neuordnung in Frage kommen, die im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele besser umzusetzen. Dies betraf insbesondere die Fläche, die für eine öffentliche Nutzung vorgesehen war. Da die Ziele wie oben beschrieben umgesetzt sind, ist die Vorkaufsrechtsatzung bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechtes zur Umsetzung deshalb nicht mehr notwendig.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine
Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 167 - Reichsweg, Fa. Rheinnadel - zu beschließen.
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Düppelstraße und Reichsweg die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|