Entscheidungsvorlage - A 14/0002/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

zu a):

Aufgrund des vorgelegten Prüfberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat der Stadt Aachen vor, die Jahresrechnung 2002 abzunehmen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

 

Kober

 

 

zu b):

Aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.11.2004 nimmt der Rat der Stadt gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 ab.

 

 

zu c):

Aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.11.2004 erteilen die Ratsmitglieder der Stadt dem Oberbürgermeister gem. § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entlastung für das Haushaltsjahr 2002.

 

 

 

 

Witt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

a)             Beratung des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2002 und Fassung des Schlussberichtes

 

Die Jahresrechnung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2002 wurde nach den Vorschriften der §§ 101 und 103 GO NRW geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Bericht vom 30.09.2004 festgehalten. Er ist der Verwaltung mit Begleitschreiben vom 04.10.2004  zur Abgabe der Stellungnahme zugegangen.

Als wesentliche Prüfungsergebnisse sind zu erwähnen:

 

1.       Die Kasseneinnahmereste (KER) im Verwaltungshaushalt haben sich, soweit sie sich nicht auf die kassentechnisch wie KER zu behandelnden Fehlbeträge aus den Vorjahren beziehen, im Vergleich zum Vorjahr mit jetzt rd. 67,3 Mio. € um rd. 42,7 Mio. € erhöht.

 

2.       Die KER des Vermögenshaushaltes sind gegenüber dem Vor­jahr mit jetzt rd. 2,0 Mio. € um rd. 1,4 Mio. € gestiegen.

 

Die KER des Vermögenshaushaltes bei den Zuweisungen aus öffentlichen Kassen betragen rd. 783 TEuro aus. Bis zum Ende des Jahres 2003 waren hierauf 723 TEuro eingegangen.

 

3.       Bei der Genehmigung der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben sind im Verhältnis Verwaltung zu Rat die maßgeblichen Vorschriften (§ 82 GO NRW und § 32 der Hauptsatzung) beachtet worden.

 

Im sogenannten Innenverhältnis (Fachämter/Kämmerei) musste festge­stellt werden, dass rd. 800 € ausgegeben wurden, obwohl wegen Mindereinnahmen hierzu keine Ausgabeermächtigung bestand. Vom Kämmerer verfügte Sperrvermerke in Höhe von 32,2 TEuro wurden nicht beachtet. Zweckgebundene Einnahmen gingen in Höhe von rd. 220 TEuro zugunsten des allgemeinen Haushalts unter, da versäumt wurde, Haushaltsausgabereste zu bilden.

 

4.       Die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigun­gen machen 9,64 % der Gesamtermäch­tigung aus, was gegenüber dem Vorjahr (2001: 15,87 %) eine Verschlechterung bedeutet.

 

5.       Die Haushaltsausgabereste sind im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Die Ende 2002 gebildeten Reste machen 18,33 % des Umfanges des Vermögenshaushaltes 2002 aus.

 

6.       Der Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes von 22.570.492,53 € liegt mit 9.586.462,53 € über dem einge­planten Fehl­be­trag von 12.984.030,00 €. Eine Ent­nahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Deckung oder zur Minde­rung des Fehlbetrages war nicht möglich.

 

7.       Die Nettoverschuldung stieg um rd. 0,8 Mio € auf rd. 617,6 Mio. €.

 

Im Übrigen hat das Rechnungsprüfungsamt erklärt:

 

"Die Jahresrechnung 2002 wurde nach den Vorschriften der §§ 101 und 103 GO NRW geprüft. Grundsätzlich ist der Haus­haltsplan eingehalten worden. Die einzelnen Rech­nungsbeträge sind belegt und alle geprüf­ten Belege, soweit sie nicht in diesem Bericht oder durch Einzelmit­teilungen an die Fachämter zu beanstanden waren, sind sachlich und rechnerisch richtig und vor­schriftsmäßig begründet. Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde eben­falls grundsätzlich nach geltendem Recht ver­fahren.

 

Das Ergebnis der Prüfung mit Anregungen und Beanstan­dungen ist in diesem Bericht zusammengefasst, der der Verwaltung nach § 101 GO NRW zur Stellungnahme zugeleitet wurde.

 

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Rat der Stadt die  Entlastung des Oberbürgermeisters gem. § 94 Abs. 1 GO NRW vorzuschlagen.“

 

 

b)            Vorlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und Beschlussfassung über die Jahresrechnung

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.09.2004 über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.11.2004 beraten.

 

Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.

 

Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat der Stadt vor, die Jahresrechnung 2002 abzunehmen.

 

 

c)            Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2002

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.09.2004 über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.11.2004 beraten.

 

Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.

 

Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes den Ratsmitgliedern vor, dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 zu erteilen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

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Anlagen

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