Entscheidungsvorlage - FB 37/0012/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 94.000 € zum Produkt 021503 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung in der Stadt Aachen zu erteilen.

 

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 94.000 € zum Produkt 021503 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung in der Stadt Aachen zu erteilen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 94.000 € zum Produkt 021503 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung in der Stadt Aachen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Stadt Aachen existiert ein ausgebautes Netz von gut 50 funktionstüchtigen Sirenen. Dieses System wird seit dem Jahr 2019 ausschließlich zur Warnung der Bevölkerung im Notfall verwendet. Die darüberhinausgehende - bis 2019 praktizierte - Nutzung des Systems zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet wurde eingestellt; diese Alarmierung erfolgt inzwischen über alternative "stille Alarmierungssysteme" (so genannte Pager).

Das Warnsignal der Sirenen ist immer noch die bewährteste und sicherste Methode, die Aachener Bürgerinnen und Bürger im Falle einer großen Schadenslage zu warnen.

In den kommenden Jahren ist eine sukzessive Erweiterung des Sirenennetzes sowie eine Umstellung auf elektronische Sirenen vorgesehen. Diese ist notwendig, da die Beschaffung von Motorsirenen aufgrund der Marktsituation mittlerweile fast unmöglich und die Besorgung von Ersatzteilen ebenfalls nicht mehr gesichert ist. Außerdem haben die Motorsirenen keine Akkupufferung, wodurch bei Stromausfall eine Warnung der Bevölkerung nicht mehr möglich wäre. Diese fatalen Erfahrungen haben im Juli 2021 einige andere Kreise und Kommunen im Rahmen der Flutwasserkatstrophe in NRW machen müssen.

Die Umstellung von Motorsirenen ohne Akkupufferung auf elektronische Sirenen führt auch zu einer veränderten Schallausbreitung mit der Folge, dass mehrere der bisher vorhandenen Sirenenstandorte entfallen können.

 

Durch die Bezirksregierung Köln wurden im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 97.501,28 € für den Ausbau des Sirenennetzes zur Warnung der Bevölkerung in Aachen gewährt. Bis zum Jahr 2021 wurden diese Mittel zur Beschaffung von 14 elektronischen Sirenen verausgabt.

 

 

Ein durch den FB 37 beauftragtes spezialisiertes Unternehmen für Sirenenplanung hat in 2020 festgestellt, dass sich in jedem Aachener Stadtbezirk - hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung mit Sirenen - noch unterversorgte Bereiche befinden:

 

Soll-Warnleistung

Ist-Warnleistung

Stadtbezirk

Fläche

Stand 31.12.2016

Ist-Warnleistung in % Stand 2022

54000W

47400W

Mitte

5.163 ha

86,50 %

8400W

3000W

Brand

1.338 ha

35,71 %

7800W

4000W

Eilendorf

684 ha

51,28 %

7200W

4600W

Haaren

880 ha

63,88 %

15000W

9000W

Kornelimünster-Walheim

3.703 ha

60,00 %

9600W

4000W

Laurensberg

2.997 ha

41,66 %

6000W

4000W

Richterich

1.318 ha

66,66 %

 

Die Standorte und Bedarfe sind nach Bezirken getrennt dargestellt (Anlage 1).

 

Im gesamten Stadtgebiet soll schnellstmöglich eine flächendeckende Versorgung der Sirenenalarmierung sichergestellt werden. Hierfür ist bis 2025 die Beschaffung und Montage weiterer 29 Sirenen notwendig.

Zur Umsetzung der Aufgabe hat FB 37/520 sich dazu entschlossen, die Erneuerung und den Austausch der Sirenen stufenweise vorzunehmen und den Aufbau durch regionale Unternehmen durchführen zu lassen. Dies ist sinnvoll, da aufgrund der derzeit hohen Nachfrage nach Sirenen eine Aufbauleistung und Steuerung durch die (wenigen) Lieferanten nur sehr zeitverzögert erfolgen könnte.

 

Nach diesem Stufenplan sollen in 2022 zunächst noch acht weitere Sirenen beschafft werden, die in 2023 montiert werden. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 94.000 €.

 

Der Stufenplan sieht weiterhin vor:

 

Jahr Beschaffung

Anzahl Sirenen

Eingeplante Kosten

Jahr Montage

2023

8

103.400 €

2024

2024

7

97.200 €

2025

2025

6

66.000 €

2026

2026

4

62.000 €

2026

 

Die im Jahr 2026 zu beschaffenden 4 elektronischen Sirenen ersetzen 6 Motorsirenen, die demontiert werden. Somit soll bis 2026 erreicht werden, dass nach vollständigem/r Aufbau/Erneuerung des Sirenennetzes die flächendeckende Sirenenalarmierung in Aachen sichergestellt wird.

 

 

Für die Beschaffung der acht Sirenen im Jahr 2022 werden weitere Mittel i.H.v. 94.000 € überplanmäßig benötigt, da auf dem PSP-Element 5-021503-900-00300-300-1 nur noch Restmittel in Höhe von 540,68 € zur Verfügung stehen.

 

Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Sperrung bei folgendem PSP-Element bereitgestellt:

 

5-021501-900-01000-300-1 (Kostenart 78310000) Beschaffung und Einbau von technischen Geräten Nachrichtentechnik: 94.000 €

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Mittel i.H. von 94.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-021503-900-00300-300-1 – Warnsystem Aachen

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff. (geplant)

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. (geplant)

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

94.000 €

328.600 €

328.600 €

0

422.600 €

Ergebnis

0

-94.000 €

-328.600 €

-328.600 €

0

-422.600 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 94.000 €*1

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*1

Deckung durch Sperrung bei PSP-Element:

5-021501-900-01000-300-1 (Kostenart 78310000) Beschaffung und Einbau von technischen Geräten Nachrichtentechnik
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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