Entscheidungsvorlage - FB 52/0080/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Brand, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Wolferskaul zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Wolferskaul.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen verfügt über 21 Fußballspielfelder in Kunstrasen. Die Kunstrasenbeläge haben nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren. Der Zeitpunkt eines Sanierungsbedarfs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse u.a.).

 

Im Frühjahr 2022 erfolgte eine Besichtigung der Kunstrasenplätze, die in den Jahren 2006 – 2009 erstellt und noch nicht saniert wurden, durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport. Im Rahmen dieses Besichtigungstermins wurde auch die Sportanlage Wolferskaul überprüft. Die Sportanlage besteht aus einem Tennenplatz mit Laufbahn und einem Kunstrasenplatz. Eine Sanierungsbedürftigkeit des Kunstrasenspielfeldes wurde bei dieser Begehung festgestellt.

 

Alleiniger Vereinsnutzer ist die DJK Rasensport Aachen-Brand. Der Verein hatte in der Spielsaison 2021/22 insgesamt 20 Mannschaften (18 Jugend-/ 2 Seniorenmannschaften) im Spielbetrieb. Die Mannschaftszahlen für die Saison 2022/23 liegen derzeit noch nicht vor. Der Verein nutzt neben dem Kunstrasenspielfeld und dem Tennenplatz mit einigen Stunden ebenfalls die Sportanlage Rombachstraße.

 

Das Spielfeld wurde im Jahr 2006 errichtet. Im Rahmen dieser Neubaumaßnahme wurde auch die Trainingsbeleuchtungsanlage errichtet. Der Kunstrasenplatz ist im Gesamteindruck dem Alter und der intensiven Nutzung entsprechend stark abgespielt. Aufgrund der sichtbaren Schäden ist eine Sanierung des Platzes zeitnah erforderlich.

 

Der Platz hat eine Größe von 68 x 102 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die Sanierungsfläche beträgt 6.936 qm. Anstelle der bisherigen Sand/Granulat-Füllung wird der neue Kunstrasen eine Sand/Kork-Füllung erhalten.

 

Die Sanierungskosten werden auf ca. 244.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme soll im Sommer 2023 erfolgen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

investive

Auswirkungen

Ansatz

2022

fortgeschriebener

Ansatz 2022

Ansatz

2023   ff.

fortgeschriebener

Ansatz 20__   ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

394.031,14*

394.031,14*

780.000

780.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

konsumtive

Auswirkungen

Ansatz

20__

fortgeschriebener

Ansatz 20__

Ansatz

20__   ff.

fortgeschriebener

Ansatz 20__   ff.

Folgekosten

(alt)

Folgekosten

(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal /

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

0

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes ein Betrag in Höhe von 260.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag stand bereits im Haushaltsplan 2022 für das Jahr 2023 bereit.

 

(* inkl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 104.031,14 €)

 

 

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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