Entscheidungsvorlage - 0008/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach erfolgter Wahl werden die
ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters durch den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung
wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die Bürgermeister ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
“Ich verpflichte mich, dass ich
meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.”
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
Dr.
Linden