Entscheidungsvorlage - FB 45/0263/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
  2. beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage das Angebot gemäß § 48 KiBiz der dreieins Innovative Pädagogik gGmbH im Kindergartenjahr 2022/2023 mit insgesamt 20.800,00 € im Rahmen der verfügbaren Mittel und vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023 zu fördern unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Auflage aus der Betriebserlaubnis vom 05.07.2022.
Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage

 

Durch Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 02.11.2021 (Vorlagen-Nummer: FB 45/0159/WP18) wurde entschieden, dass ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 grundsätzlich Förderungen gemäß § 48 KiBiz für Angebote gemäß

Ziffer 1: Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,

Ziffer 3: Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,

Ziffer 4: bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

erfolgen sollen.

 

Zwischenzeitlich hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) per Mail vom 02.02.2022 mitgeteilt, dass auch eine Förderung ab der 46. Öffnungsstunde pro Woche möglich sei.

 

Diese für die Träger günstige Möglichkeit soll umgesetzt werden, so dass in Ergänzung des Beschlusses vom 02.11.2021 bei Anträgen auf Förderung nach Ziffer 1 die Förderung bereits ab der 46. Stunde wöchentlicher Öffnungszeit beginnt.

 

Die dreieins Innovative Pädagogik gGmbH hatte bereits für das Kindergartenjahr 2021/2022 einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, dem entsprochen wurde (Vorlagen-Nummer FB 45/0218/WP18).

Am 13.07.2022 hat die dreieins Innovative Pädagogik gGmbH für die Zeit ab dem 01.08.2022 erneut für die Kindertagesstätte Hander Weg 97 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 KiBiz gestellt. Dem Antrag war u. a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom 05.07.2022 liegt vor. Diese wurde mit folgender Auflage erteilt:

Der Träger entwickelt das von ihm eingereichte Schutzkonzept weiter und er-/überarbeitet hierzu mindestens folgende Inhalte unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Auflage enthaltenen Mängelbeschreibungen: Risikoanalyse, Leitbild, Personal, Kinderrechte/Partizipation/ Beschwerdeverfahren, Präventionsangebote, Zusammenwirken von Behörden und spezialisierter Fachberatung, Handlungsplan und reicht dieses bis zum 01.10.2022 beim LVR-Landesjugendamt Rheinland zur Prüfung ein.

 

Es wird eine Förderung von zehn Fachkraftstunden pro Woche beantragt für zehn Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von einer Stunde von montags bis freitags (zwei Fachkräfte für eine Stunde pro Tag).

Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden unter dem Vorbehalt der Erfüllung der o. g. Auflage.

 

Die Öffnungszeit beträgt danach für zehn Plätze insgesamt 50 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von fünf Stunden pro Woche vorliegt. Pro Fachkraftstunde soll ein Betrag in Höhe von 40,00 € bewilligt werden:

2 Fachkraftstunden x 5 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 400,00 € Förderung pro Woche x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 20.800,00 € Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2022/2023.             

   

Die erweiterte Öffnungszeit in der Kindertagesstätte Hander Weg 97 in Aachen der dreieins Innovative Pädagogik gGmbH ist - unter dem Vorbehalt der Erfüllung der o. g. Auflage - mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 20.800,00 € zu fördern. Hiervon entfallen 16.640,00 € auf die Landesförderung (5/12 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 6.933,33 €; 7/12 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 9.706,67 €) und 4.160,00 € auf die zusätzlichen kommunalen Mittel (5/12 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 1.733,33 € und 7/12 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.426,67 €).
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) PSP 4-060101-953-3, SK 41410000

2) PSP 4-060101-953-3, SK 41420000

3) PSP 4-060101-953-3, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 859.600

859.600

2) 3.019.200

3.019.200

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3) 1.074.600

1.074.600

3.774.000

3.774.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-215.000

-215.000

-754.800

-754.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...