Kenntnisnahme - FB 45/0264/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
§ 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten - Umsetzung der Förderung im KiTa-Jahr 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.09.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Durch Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 02.11.2021 (Vorlagen-Nummer: FB 45/0159/WP18) wurde entschieden, dass im Kindergartenjahr 2021/2022 grundsätzlich Förderungen gemäß § 48 KiBiz für Angebote gemäß
Ziffer 1: Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,
Ziffer 3: Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,
Ziffer 4: bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,
erfolgen sollen.
Zwischenzeitlich hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) per Mail vom 02.02.2022 mitgeteilt, dass auch eine Förderung ab der 46. Öffnungsstunde pro Woche möglich sei.
Diese für die Träger günstige Möglichkeit wurde im KiTa-Jahr 2021/2022 umgesetzt, so dass in Ergänzung des Beschlusses vom 02.11.2021 bei Anträgen auf Förderung nach Ziffer 1 die Förderung bereits ab der 46. Stunde wöchentlicher Öffnungszeit begann.
Im KiTa-Jahr 2021/2022 haben drei Freie Träger Anträge auf die o. g. Förderung gestellt, je für eine KiTa im Sozialraum 5, im Sozialraum 10 und im Sozialraum 7. Insoweit wird Bezug genommen auf die Vorlagen-Nummern FB 45/0199/WP18; FB 45/0218/WP18 und FB 45/0246/WP18.
Für das KiTa-Jahr 2021/2022 standen Landesmittel in Höhe von 754.800,00 € zur Verfügung zuzüglich einer 25 prozentigen Erhöhung aus kommunalen Mitteln (188.700,00 €) gemäß § 48 Absatz 3 KiBiz, so dass insgesamt 943.500,00 € zur Auszahlung bereit standen.
Insgesamt wurden im KiTa-Jahr 2021/2022 die drei o. g. Angebote gemäß § 48 KiBiz mit 128.640,00 € gefördert. Hierauf entfiel ein Betrag in Höhe von 102.912,00 € auf die Landesmittel und ein Betrag in Höhe von 25.728,00 € auf die kommunalen Mittel.
Mit ca. 13,6 Prozent der zur Auszahlung bereitgestellten Mittel wurden drei von 145 öffentlich geförderten KiTas im Jugendamtsbezirk der Stadt Aachen und somit ca. zwei Prozent der KiTas gefördert.
Für das aktuelle KiTa-Jahr 2022/2023 liegt bereits ein erster Antrag vor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1) PSP 4-060101-953-3, SK 41410000 2) PSP 4-060101-953-3, SK 41420000 3) PSP 4-060101-953-3, SK 53180000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1) 859.600 | 859.600 | 2) 3.019.200 | 3.019.200 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 3) 1.074.600 | 1.074.600 | 3.774.000 | 3.774.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -215.000 | -215.000 | -754.800 | -754.800 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |