Entscheidungsvorlage - FB 45/0267/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Breitbenden – Leistungsphase 3, Stufe 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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|
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20.09.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen und die zahlreichen Optimierungs-bemühungen hinsichtlich der Flächenreduzierungen zur Kenntnis und beschließt, die
- Planung der Kita Breitbenden mit einer über die KiBiz-Refinanzierung hinausgehenden nicht zu vermeidenden Mehrfläch in Höhe von 193 m² fortzuführen, sowie
- mit dem Träger in einer Vereinbarung zu sichern, dass das Gebäudemanagement zur Evaluierung und Nutzung der neuen Synergien dieses Pilot-Vorhabens vollumfänglichen Zugang zu den gebäude-/ energie-technischen Daten erhält.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In Eilendorf besteht großer Bedarf an der Einrichtung weiterer Betreuungsplätze. Die Prüfung möglicher Grundstücke in Eilendorf hat ergeben, dass am Standort Breitbenden eine Kita errichtet werden kann. Die Bezirksvertretung Eilendorf sowie der Kinder- und Jugendausschuss haben diesem Vorschlag (Vorlage FB 45/0495/WP17) in ihren Sitzungen am 20.06.2018 und 03.07.2018 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Planungsauftrag für einen Kita-Neubau auf dem Grundstück Breitbenden beim städtischen Gebäudemanagement in Auftrag zu geben. Im Rahmen der Vorlage FB 45/0126/WP18 wurde in den Sitzungen am 24.08.2021 und 08.09.2021 die Errichtung der Kita als Modellprojekt Holzbau vorgestellt.
E 26 hat die Planungen vorangetrieben. Nunmehr liegt die Vorentwurfsplanung der externen Architekten und Ingenieure vor (s. Anlagen).
Die hiesige Vorlage dient auch als Vorab-Information zur Planung der Kita Breitbenden. Eine ausführliche Projektvorstellung inklusive Kostenberechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungsphase 3, Stufe 1, die in Kürze vorliegt.
- Flächen
Die Nettoraumfläche (NRF) der Vorentwurfsplanung vom 24.06.2022 beträgt insgesamt 1.190 m² (vgl. Anlage 5):
Brutto-Grundfläche | BGF 1.485 m²
Nutzungsfläche | NUF 779 m² 52 % an BGF
Verkehrsfläche | VF 314 m² 21 % an BGF
Technikflächen | TF 97 m² 7 % an BGF
Nettoraumfläche | NRF 1.190 m²
Da Technikflächen (97 m²) sowie die Flächen des Kinderwagenraums und des Außenlagers (zusammen ca. 25 m²) bei der Refinanzierung des Projekts durch das Land nicht berücksichtigt werden, verbleiben nach deren Abzug 1.068 m² (1.190 m² - 97 m² - 25 m² = 1.068 m²), die zur Refinanzierung angesetzt werden können.
Gem. der Vorgaben des LVR (bzw. gem. KiBiz-DVO[1]) können bei dem geplanten Raumprogramm der Kita (5 Gruppen / 3 x U3-Gruppe und 2 x Ü3-Gruppe) 875 m² refinanziert werden ((3 x 185 m²) + (2 x 160 m² = 875m²)).
193 m² Fläche (1.068 m² - 875 m²) sind demnach nicht durch das Land refinanzierbar.
Die in der Vorentwurfsplanung umgesetzte Fläche von 779 m² NUF entspricht in Summe dem
abgestimmten Raumprogramm - auf Grundlage der Vorgaben des LVR und der im Kita-Leitfaden der Stadt Aachen geforderten Flächengrößen.
Um auf Grundlage des Raumprogramms ein Gebäude mit gem. KiBiz-DVO voll refinanzierbarer
Flächengröße von 875 m² (NUF + VF) umsetzen zu können, müsste ein Verkehrsflächenanteil von unter 13 % an der NUF erzielt werden. Dies wiederum setzt eine äußerst kompakte Baukörperform
(zweihüftige oder zentrale Erschließung) voraus.
Dies ist jedoch auf dem vorliegenden Grundstück nicht möglich:
Durch die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 805 am geplanten Standort des Neubaus (dabei insbesondere das schmale und längliche Baufenster), sowie die Abhängigkeiten der Räume und Raumgruppen untereinander ist eine noch kompaktere Bauform auf diesem Grundstücksfenster nicht realisierbar.
Der vorliegende Entwurf wurde während der Planungsphase mehrfach optimiert. Sämtliche Möglichkeiten zu einer noch kompakteren Form zu kommen wurden genutzt.
Die im Wesentlichen einhüftige Erschließung der Nutzungsflächen führt zwangsweise zu einer Vergrößerung der Flächen, bzw. zu einem erhöhten Verkehrsflächenanteil.
Der aus der Planung resultierende Verkehrsflächenanteil von ca. 21% an der BGF ist weder „überzogen, „üppig“ oder „verloren“, sondern entspricht sogar der üblichen Größenordnung bei vergleichbaren Objekten (vgl. auch BKI Objektdaten der Architektenkammer für Kindertagesstätten).
Insofern haben die zahlreichen Bemühungen um Flächenreduzierungen Früchte getragen!
3. Status Pilot-Vorhaben „Bauen der Zukunft“
Für das Städtische Gebäudemanagement ist die Kita Breitbenden erstes Pilot-Vorhaben für ein Neues Bauen. Mit diesem Vorhaben erfolgt ein Paradigmenwechsel hin zum „Bauen der Zukunft“.
Erstmals plant und baut E26 eine KiTa
- vollständig in massiver Holzbauweise,
- mit einer Zertifizierung nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) des Bundes in Qualitäts-Standard „Silber“,
- erfolgt eine externe Auditierung und Dokumentation der nachzuweisenden
Nachhaltigkeitskriterien,
- nehmen THG-Emissionen, CO²-Bilanz, Lebenszykluskosten und weitere zukunftweisende Kriterien hohen Stellenwert ein und ergänzen zukunftsweisenden die bereits ohnehin langjährig bewährten Bemühungen um Energieeffizienz („Aachener Standard“).
All diese neuen Planwerten sind mit hohen Lernkurven für das zukünftige Bauen und die notwendige Neuausrichtung des Städtischen Hochbaues verbunden, die es zu nutzen gilt. Daher soll mit dem Träger vereinbart werden, dass E26 zur Auswertung und Evaluierung vollumfänglichen Zugang zu den erforderlichen Daten erhält, um so die Synergie- und Lerneffekte in die Zukunft tragen zu können.
- Vorschlag der Verwaltung
Im Hinblick auf den dargestellten Betreuungsplatzbedarf wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Planung der Kita Breitbenden trotz Flächenüberhang fortzuführen, da keine andere Möglichkeit der Realisierung auf diesem Grundstück besteht.
[1] Durchführungsverordnung des Kinderbildungsgesetzes
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich im Rahmen des Baubeschlusses.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
öffentlich
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2,6 MB
|
|||
2
|
öffentlich
|
8,7 MB
|
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3
|
öffentlich
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1,6 MB
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4
|
öffentlich
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10,1 MB
|
|||
5
|
öffentlich
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280,7 kB
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