Entscheidungsvorlage - FB 45/0268/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung gemäß ihren Ausführungen tätig zu werden.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt dem Satzungsentwurf zum Beirat „Mobile Jugendarbeit Forst/Driescher Hof zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Im Rahmen der Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 wurde für den Sozialraum Forst / Schönforst / Driescher Hof (Anlage 1) die befristete Einrichtung einer VzÄ zur „Mobilen aufsuchenden Jugendarbeit“ beschlossen.

Die finanziellen Mittel in Höhe von 70.000 Euro stehen unter dem PSP 4-060201-908-9, PSK 53180000 – Betriebskosten für Jugendeinrichtungen freier Träger bis 2024 zur Verfügung.

In der Vorlage der Fachverwaltung – Sitzung des KJA vom 26.04.2022 – wurde detailliert die Einwohnerstruktur mit den Bedarfen der Lebensbereiche im o.g. Sozialraum dargestellt.

Im Weiteren wird auf diese Vorlage Bezug genommen.

 

  1. Bisherige Vorgehensweise

Gemäß der Vorlage vom 26.04.2022 wurde zwischenzeitlich der Entwurf zur Satzung des zu gründenden Beirats erstellt (Anlage 2).

 

Vor dem Hintergrund deutlicher personeller Engpässe in der Fachabteilung wurde zeitlich verzögert mit Schreiben vom 01.08.2022 zur Trägerfindung das Interesse der im Sozialraum Forst / Schönforst / Driescher Hof verorteten Träger angefragt.

 

Von den acht angeschriebenen Trägern erfolgten folgende Rückläufe:

 

  • Die Träger D’Hof für Kinder und Jugendliche, Evangelische Kirchengemeinde, InVia Aachen e.V., SJD – Die Falken, KV Aachen und WABe e.V. erklärten ihr Interesse und ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich am Aufbau und der Durchführung des Projektes zu beteiligen.
  • Die Evangelische Freie Gemeinde Aachen kann sich eine enge Zusammenarbeit mit der OT D’Hof vorstellen.
  • Der SKF mit dem Nachbarschaftstreff PRoKo sieht sich nicht in einer Trägerschaft.
  • Von der Lebenshilfe steht eine Rückmeldung aus.

 

  1. Weitere Vorgehensweise

Die Fachverwaltung führt auf Grundlage der vorherigen Fachvorlage mit den fünf o.g. potentiellen Trägern entsprechende Sondierungsgespräche mit dem Ziel, den bestgeeigneten Träger bzw. Trägerverbund dem Kinder- und Jugendausschuss in der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Weiterbildung und Schule am 26.10.2022 zur Beschlussfassung vorzustellen.

 

Im Anschluss hieran wird der Beirat einberufen mit der Intention, die gemeinsame Arbeit aufzunehmen und den Konzeptentwurf abzustimmen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP 4-060201-908-9, PSK 53180000

Betriebskosten Jugendeinrichtungen freier Träger

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2.934.800

2.934.800

3.011.100

3.011.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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