Kenntnisnahme - FB 45/0269/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

 

Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der laufenden Leistungen und Finanzen für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2022 dar.

Die Aktualisierung der Werte bis zum 15.09.2022 wird in der Sitzung vorgelegt / vorgestellt.

 

 

  1. Die Entwicklung der Leistungen und Finanzen

 

2.1     Leistungen - Anlage 1a

Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE / EGH für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.07.2022.

Weiterhin werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) differenziert.

Ergänzend wird der Zeitraum Januar bis Juli der Jahre 2020 und 2021 aufgeführt.

 

Zeitraum 01.01. - 31.07

Gesamt

Klassischer Bereich

UMA

2020

2.962

2.488

474

2021

2.965

2.495

470

2022

3.029

2.495

534

 

Bis Juli 2022 wurden insgesamt 3.029 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt.

 

Hiervon entfielen 1.619 Leistungen auf den ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe und 1.410 Leistungen auf den stationären Bereich.

 

Die Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII machten dabei 21% der 3.029 Leistungen aus.

 

Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen zeigt sich, dass die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine in der Regel begleitet einreisen. Bis Juli 2022 wurden 11 junge Menschen aus der Ukraine als unbegleitet eingestuft.

 

 

 

 

 

 

 

2.2     Ausgaben - Anlage 1b       

Die getätigten Ausgaben von Januar bis Juli 2022 wurden am 01.08.2022 aus SAP erhoben. Die Grundlage für die Hochrechnungen bildet die Fachsoftware (LogoData).

 

Der Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt für 2022 insgesamt 62.330.000 Euro. Der Ansatz für den Aufwand der Kostenerstattung an Gemeinden liegt hier bei 4.200.000 Euro.

 

2.2.1    Klassische Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe - Anlage 1b

Entsprechend der Anlage 1b ist im Bereich der klassischen HzE / EGH von Januar bis Juli 2022 ein Aufwand in der Höhe von 27,6 Mio. Euro entstanden. Laut der Hochrechnungen wird der voraussichtliche Aufwand bis zum Jahresabschluss 50 Mio. Euro betragen, dem ein Ansatz in der Höhe von 48,8 Mio. Euro gegenüber steht. Somit entsteht voraussichtlich ein Mehrbedarf in der Höhe von 1,2 Mio. Euro.

 

2.2.2    Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen - Anlage 1b

Im Bereich der UMA wurden von Januar bis Juli 2022 rund 4,1 Mio. Euro verausgabt. Dem gegenüber stehen Mittel im Ansatz in der Höhe von 9,3 Mio. Euro. Entsprechend der Hochrechnung werden rund 7,7 Mio. Euro und 300.000 Euro Krankenhilfe verausgabt. Somit werden voraussichtlich Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro nicht verausgabt.

 

2.2.3    Corona-bedingte Aufwendungen

Die Corona-bedingten Aufwendungen betrugen von Januar bis Juli 2022 insgesamt 61.928 Euro.
 

  • Corona-bedingte Mehraufwendungen:

61.749 Euro

  • SodEG*:

179 Euro

 

 

2.3 Erträge - Anlage 1b

Für den Zeitraum von Januar bis Juli 2022 ergab sich durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern bisher ein Ertrag in der Höhe von 3,9 Mio. Euro.

3.284.310 Euro

  • UMA-Bereich 

613.457 Euro

  • davon Verwaltungskostenpauschale**

603.991 Euro

 

Die Abrechnungen der Erstattungen für den UMA-Bereich 2022 befinden sich in der Bearbeitung.

 

 

*Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen für Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise

** Die Finanzdaten der Anlage 1b wurden am 01.08.2022 ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt war die Verwaltungskostenpauschale noch nicht verbucht. 

  1. Inhaltliche und finanzielle Aspekte zur Gesamtentwicklung

 

Unter Hinweis auf Punkt 2.1. steigen die Gesamtleistungen von Januar bis Juli der Jahre 2020, 2021 und 2022 leicht an.

 

Dies begründet sich durch die Steigerung der Leistungen im UMA-Bereich wohingegen die Leistungen im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen gleichbleibend stabil sind.

 

Zu beobachten ist, dass sich die Hilfen intensivieren. Es reichen häufig keine Unterbringungen in Regelwohngruppen aus, da die Kinder und Jugendlichen bereits komplexe Störungsbilder und Problemlagen mitbringen.

Um den steigenden Bedürfnissen gerecht werden zu können, ist eine stetige Anpassung der Rahmenbedingungen erforderlich. Insbesondere die Betreuung und Begleitung des einzelnen Kindes und Jugendlichen wird intensiver, was sich unter anderem in einem erhöhten Personalschlüssel in den stationären Jugendhilfemaßnahmen widerspiegelt. Der Personalschlüssel bildet einen entscheidenden Faktor im Tagessatz. Dieser setzt sich in der Regel aus 80% Personalkosten und 20% Sachkosten zusammen.

 

Beispielhaft sind hier die Leistungen der Eingliederungshilfe, welche insgesamt rund 21% der Gesamtleistungen ausmachen. Die Anzahl der stationären Hilfen gem. § 35a SGB VIII sind konstant geblieben, wobei die Kosten pro Fall im Vergleich der Zeiträume 2020 zu 2022 durch die Intensivierung dieser Hilfen um durchschnittliche 7% gestiegen sind.

 

Dieser zunehmende Bedarf bei den Kindern und Jugendlichen impliziert auch die Vorhaltung individuellerer Hilfsangebote. Dies ist bei der Leistungsentwicklung im Rahmen der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) sowohl ambulant als auch stationär mit einer Steigung von 15,5% zu beobachten.

 

Kinder und Jugendliche, die diese individuellen und intensiven Angebote aufgrund ihrer vielfältigen Problemlagen zeitweise nicht annehmen können, müssen in speziellen Settings - wie kostenintensive geschlossene Einrichtungen und Kliniken - untergebracht werden.

Hier findet eine intensive und fachlich fundierte stationäre Behandlung einerseits und andererseits eine vollständige Einbindung in ein ambulantes Netzwerk mit therapeutischen, psychosozialen und pädagogischen Kompetenzen statt.

Während im Vergleichszeitraum 2020 beispielsweise ein Kind in einer Spezialklinik (vollversorgende, stationäre Fach- und Akutklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik) untergebracht wurde, sind im Jahr 2022 für 3 Kinder und Jugendliche dort Leistungen notwendig geworden.

Nach einer Entgelterhöhung zum 01.03.2022 betragen die Kosten pro Tag und jungem Menschen für die Unterbringung in der Spezialklinik aktuell 824,70 Euro, zuzüglich Taschen- und Bekleidungsgeld sowie Beihilfen.

Alleine in 2022 erzeugten diese 3 Eingliederungshilfefälle somit bisher Aufwendungen in der Höhe von einer halben Mio. Euro.

Aufgrund der Mehrfachindikation (medizinisch, therapeutisch und pädagogisch) befindet sich der     FB 45 derzeit mit Krankenkassen im Klageverfahren, um eine Kostenbeteiligung zu erwirken.

 

Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen wird deutlich, dass sich die Leistungszahlen im § 42a SGB VIII - Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise - nahezu verdoppelt haben.

Wie bereits unter Punkt 2.1 beschrieben, ist dies nicht auf den aktuellen Krieg in der Ukraine zurückzuführen, sondern der in 2021 wiedereröffneten Landesgrenzen und der damit verbundenen höheren Mobilität.

Durch qualifizierte und erprobte Strukturen im FB 45 ist eine schnelle Umverteilung der UMA gemeinsam mit der Landesverteilstelle Rheinland nach wie vor möglich. Dadurch ist die Dauer der Unterbringungen im Rahmen des § 42a SGB VIII im Verhältnis zu anderen Leistungen der Hilfen zur Erziehung relativ gering.

Wie mit der Politik vereinbart, werden neben den jungen Menschen, die Aachen zugewiesen werden, grundsätzlich Mädchen und Kinder unter 14 Jahren nicht zur Umverteilung gemeldet und bleiben somit vorerst in der Versorgung der Aachener Jugendhilfe.

 

Der bereits im letzten Jahr zu beobachtende Aufwuchs im Bereich der Leistungen gem. § 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder - für unbegleitete Minderjährige scheint sich weiter fortzusetzten.

Hier ist die Anzahl von sechs Leistungen im Zeitraum Januar bis Juli 2020 auf 13 Leistungen im Vergleichszeitraum 2022 angestiegen. Da zunehmend unbegleitete minderjährige Ausländerinnen Nachwuchs bekommen und aufgrund ihrer oftmals traumatischen Kriegs- und Fluchterlebnisse noch deutliche Bedarfe in der eigenen (Persönlichkeits-) Entwicklung haben, wird auf die oben beschriebene Hilfeart zurückgegriffen. Mit Blick auf das Kindeswohl ist diese – kostenintensive Hilfeform – zunächst notwendig.

 

 

 

  1. Ausblick

 

Die beschriebenen inhaltlichen und finanziellen Aspekte der Gesamtentwicklung zeigen deutlich, dass die Aufwendungen bei durchschnittlich stabilen Leistungszahlen im klassischen Bereich steigen.

FB 45 geht davon aus, dass zum einen die zunehmend intensiveren, individuelleren Bedarfslagen der Kinder und Jugendlichen sowie zum anderen die Tarifentwicklungen die Aufwendungen der Jugendliche weiter deutlich beeinflussen werden. 

 

Dies wird ergänzt durch die bereits im letzten Sachstandbericht benannte konzeptionelle Gestaltung und Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) welche die Jugendhilfe in den Folgejahren inhaltlich wie finanziell weiter begleiten und prägen wird.

 

Gesamtgesellschaftlich werden auch die Langzeitfolgen der Coronapandemie immer deutlicher. So zeigt sich, dass die persönliche und autonome Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch die Einschränkungen der Kontakte und Aktivitäten gehemmt wurden. Folge dessen sind Perspektiv- und

Orientierungslosigkeit. Diese Entwicklung wirken sich bereits auf die Aufgabenfelder des FB 45 aus und werden auch zukünftig einen entscheidenden Einflussfaktor darstellen.
 

Auch die finanzielle Situation der Familien wird sich durch die dramatische Inflation noch verschlechtern. Dies trifft aller Voraussicht nach Alleinerziehende und Alleinlebende und damit auch die Kinder und Jugendlichen besonders hart. Damit zeigt sich, dass die Armut in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Die steigende Armut und die daraus entstehenden sozialen Probleme werden auch die Jugendhilfe fachlich und finanziell vor neue Herausforderungen stellen.

 

Die VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und die Gewerkschaften haben in einer „Sondertarifrunde“ eine Tarifeinigung für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ab dem 01.07.2022 erzielt.

Um die Tätigkeit im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste aufzuwerten, erhalten im Ergebnis die Beschäftigten zwei Entlastungstage pauschal pro Jahr sowie die Option zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in zwei weitere Entlastungstage. Je nach Berufsgruppe sind zudem monatliche Zulagen zwischen 130 Euro und 180 Euro Bestandteil des Verhandlungsergebnisses.

 

In Qualitätsdialogen ist eine Verunsicherung der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe angesichts der aktuellen Entwicklungen mit Blick auf ihre Entgelte und damit auf die wirtschaftliche Lage ihres Trägers spürbar. Für freie Träger, die ihr Personal nach Tarif oder in Anlehnung daran vergüten, werden sich die Ergebnisse der Tarifverhandlungen stark auf die Kostenstruktur auswirken.

Ergänzend wird beschrieben, dass die Träger zunehmend den Druck haben, übertarifliche Gehälter zahlen zu müssen, um überhaupt Fachkräfte für sich gewinnen zu können.

FB 45 geht davon aus, dass die anstehenden Entgeltverhandlungen gravierende Ausmaße auf die zur Verfügung stehenden Mittel haben.

Im Hinblick auf die aktuelle Inflation und den zu erwartenden Ausgleich sind die Ergebnisse hier schwer zu prognostizieren. In ersten Forderungen von freien Trägern werden Personalkostensteigerungen von über 5% angegeben. 

 

Kinder und Jugendliche haben zunehmend mit Wut, Traurigkeit und Ängsten zutun. Einflussfaktoren wie die Pandemie, die Flutkatastrophe und der Krieg sorgen für Perspektivlosigkeit.

Hier kann und muss der FB 45/300 durch Beratung, Begleitung und Betreuung, der Kinder, Jugendliche sowie ihren Familien stabilisierend wirken.

Um eine fachlich wertvolle, pädagogische Arbeit garantieren zu können, ist ebenso die Refinanzierung der freien Träger der Jugendhilfe unabdingbar.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-16.536.800

-16.536.800

-50.673.900

-50.673.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand

62.330.000

62.330.000

189.939.900

189.939.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

45.793.200

45.793.200

139.266.000

139.266.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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