Kenntnisnahme - FB 45/0270/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen, Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Nr. 261/18)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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20.09.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 30. März 2022 beantragt die CDU Fraktion zu dem Thema „Digital Cafés in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen“ beim Rat der Stadt Aachen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Jugendzentren, offene Türen und vergleichbare Einrichtungen in Aachen Digital Cafés einrichten können, um den Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu digitalen Medien und zu digitaler Bildung zu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen,
a) ob Räumlichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen und inwieweit diese für ein derartiges Angebot durch Schaffung einer geeigneten digitalen Infrastruktur nutzbar gemacht werden können und
b) inwieweit Co-Working-Plätze eingerichtet werden können, um Kindern und Jugendlichen die Anfertigung von Hausaufgaben, das Schreiben von Bewerbungen und ähnliche Tätigkeiten zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, dem Kinder- und Jugendausschuss einen Kosten- und Finanzierungsplan für dieses zusätzliche Angebot in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzulegen.“
- Hintergrund, Voraussetzungen und Wirkung
Die Lebenswelten von jungen Menschen haben sich durch die Pandemie gravierend verändert. Dies wirkt sich in hohem Maße auf schulische und außerschulische Bereiche aus, wobei Digitalisierung zunehmend eine wesentliche Rolle spielt, die auch die Freizeitgestaltung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen betrifft.
Die Offene Kinder und Jugendarbeit arbeitet auf der Grundlage des § 11 SGB VIII nach den Prinzipien der Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation und Lebensweltorientierung. Jugendarbeit hat den gesetzlichen Auftrag, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Zu ihren Schwerpunkten gehört u.a. die außerschulische Jugendbildung.
Die Zeit der Corona-Pandemie, insbesondere der Lockdowns, hat bewusst gemacht, dass die Mehrheit der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in ihrer digitalen Kommunikation mit ihren Zielgruppen und in ihren medienpädagogischen Angeboten eingeschränkt waren und nach wie vor sind.
Die meisten Einrichtungen haben jedoch zu ihren Zielgruppen per Telefon und E-Mail den Kontakt gehalten. Ein relativ kleiner Teil hat zur Kontakthaltung gängige SocialMedia-Wege genutzt wie Instagram und Facebook, einige haben Online-Chats und -Beratung angeboten. Zwei Einrichtungen nutzten die Online Plattform Discord, die unter Gamer*innen verbreitet ist.
Einige Einrichtungen konnten in den letzten Jahren ihre infrastrukturelle Medienausstattung durch die Inanspruchnahme von LVR-Förderungen deutlich verbessern.
Um Digital Cafés mit der Option des Co-Working in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bereitstellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- geeignete Räumlichkeiten für Gruppen unter Aufsicht,
- adäquate digitale Ausstattung der Einrichtung,
- regelmäßiger Support,
- Einsatz medienkompetenter pädagogischer Fachkräfte, mit
- Kenntnissen über Bestimmungen zum Datenschutz,
- Fähigkeiten zum Umgang mit Cybermobbing, Cybergrooming u. ä.
- ausreichendem Arbeitszeitkontingent für die Übernahme der Aufsicht und Unterstützung der Besucher*innen,
- ein Medien-Schutzkonzept als Teil des einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes.
Digital Cafés als Angebotsform der Jugendarbeit wird jungen Menschen den Zugang zu digitalen Medien mit dem Ziel der digitalen Bildung und Partizipation ermöglichen. Ein solches Angebot unter Wahrung der o.g. Gesichtspunkte wird dazu beitragen, dass junge Menschen
- barrierefreien Zugang zu internetbasierten Diensten und Inhalten erhalten,
- in digitalen Umgebungen kommunizieren können,
- digital Hausaufgaben, Bewerbungen und anderes erledigen können,
- Wissen um wirtschaftliche, politische und soziokulturelle Dimensionen internetbasierter Dienste und Inhalte erwerben,
- sich Kenntnisse über Funktion, Gebrauch und Wirkung sozialer Netzwerke aneignen,
- zu Sicherheit, Schutz und Kontrolle der Privatsphäre im Netz angeleitet werden,
- Kompetenzen zur Partizipation an einer digital geprägten Welt erlangen,
- die Möglichkeit zur politischen Teilhabe in Form von digitaler Teilhabe und Teilnahme an Mitbestimmungsinstrumenten (Online-Petitionen, Online-Foren etc.) nutzen können und
- ihr Recht auf Teilhabe, Chancengerechtigkeit und informationeller Selbstbestimmung ausüben können.
- Fazit
Mit der Besetzung einer neuen Stelle zum Jugendmedienschutz in der Abteilung Jugend im Umfang von 19,5 Wochenstunden zum 01.02.2022 wurde der Prozess begonnen, die Bedarfe, Interessen, räumlichen, personellen und infrastrukturellen Ressourcen und Kompetenzen in Bezug auf Medienpädagogik und Jugendmedienschutz in enger Kooperation mit den entsprechenden Akteuren zu erfassen.
Die Fachabteilung wird im Frühjahr 2023 den Kinder- und Jugendausschuss über den Prozess und die damit verbundenen Ergebnisse informieren und einen Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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