Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0006/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 72.000,00 Euro im UA. 85500 – Stadtwald – bei der Hst. 9.85500.93500.2 „Beschaffung von beweglichem Vermögen“ zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 72.000,00 Euro im UA. 85500 – Stadtwald – bei der Hst. 9.85500.93500.2 „Beschaffung von beweglichem Vermögen“

 

 

 

 

 

W i t t

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Haushaltsplan 2004 wurden bei der Haushaltsstelle 9.85500.93500.2 „Beschaffung von beweglichem Vermögen“ für den Kauf eines Forstschleppers 60.000,00 Euro veranschlagt. Für die beiden vorhandenen Schlepper ist Ersatz zu beschaffen, u.a. weil sie den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Dies wurde zuletzt im Rahmen der FSC-Zertifizierung festgestellt. Neben weiteren Mängeln (z.B. keine Forstbreitreifen für geringen Bodendruck, Bio-Hydraulik-Öl nicht verwendbar, etc.) sind die beiden Schlepper zu alt (Bj. 1985 und 1988) um wirtschaftlich nachgerüstet werden zu können, ganz abgesehen von der zunehmenden altersbedingten Reparaturanfälligkeit.

 

Aufgrund organisatorischer Veränderungen ist es möglich, mit einem einzelnen Schlepper auszukommen (geringere Fix- und Betriebskosten), weil dieser so ausgestattet ist, dass er für alle anfallenden Schlepperarbeiten ausgerüstet ist:

 

Zu den wichtigen Einsatzbereichen des Schleppers gehören der Einsatz einer 8-to Dreipunktseilwinde mit Funkbetätigung für ausreichende Zugkraft beim Fällen von Gefahrenbäumen, beim Zufallbringen von Hängern sowie beim Freiräumen nach Durchforstungen. Ferner kommt die Seilwinde auch beim Rücken von Einzelstämmen oder Käferholz zum Einsatz. Weiterhin wird der Schlepper mit der Seilwinde auch bei Noteinsätzen auf Straßen und Wegen nach Stürmen oder Nassschnee eingesetzt bzw. bei der Bergung von Verletzten im Wald (bei Letzterem muss immer damit gerechnet werden, dass, wie in der Vergangenheit geschehen, sich Rettungsfahrzeuge festfahren und nur mittels des Schleppers Hilfe möglich ist). Die Ausstattung der Seilwinde mit einer Funkbetätigung ist für die Erhöhung der Arbeitssicherheit dringend erforderlich.

 

Für den neuen Schlepper ist neben einer Anhängerkupplung ein Frontlader zum Laden von Schüttgut, für Erdbewegungen sowie zum Schieben von Astwerk und Stämmen notwendig. Außerdem dient der Frontlader als Hebehilfe etwa für Erholungseinrichtungen (Bänke, Schilder etc.).

 

Ein dritter, unter Wirtschaftlichkeitsaspekten besonders wichtiger Einsatzbereich ist der Einsatz im Wegebau. Hierzu werden doppeltwirkende Steuergeräte für Wegepflegegeräte zum Abschieben der sandwassergebundenen Waldwege und zur Beseitigung von Absackungen oder Spurrillen nach Holzabfuhr benötigt.

 

Für diese Einsatzbereiche ist eine spezielle Ausstattung des Fahrzeugs erforderlich, angepasst an den Stand der Technik sowie an die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsschutzbestimmungen.

 

Als sich im vergangenen Jahr die Notwendigkeit zur Ersatzbeschaffung für die vorhandenen Schlepper zeigte, beabsichtigte der Fachbereich Umwelt zunächst einen gebrauchten Schlepper zu kaufen und war davon ausgegangen, dass zu einem Preis von ca. 60.000 Euro ein gebrauchter, den vorerwähnten Ansprüchen entsprechender Schlepper zu bekommen sei.

 

Nachdem der Fachbereich Umwelt über einen Zeitraum von fast einem Jahr Kontakt zu zahlreichen Händlern und Betrieben aufgenommen hatte, um Angebote für geeignete Maschinen einzuholen, stellte sich heraus, dass für 60.000 Euro zwar gebrauchte, in gutem Zustand befindliche Schlepper zu bekommen waren, nicht aber mit der nötigen speziellen Zusatzausrüstung. Angebotene Schlepper hätten entweder aufwändig um- bzw. nachgerüstet werden müssen oder waren bereits so alt (Jahre bzw. Betriebsstunden), dass im Hinblick auf anfallende Reparaturen eine Anschaffung nicht wirtschaftlich gewesen wäre.

 

 

Daraufhin wurden Angebote für Neufahrzeuge mit entsprechender Ausstattung eingeholt. Das im Hinblick auf Technik und Wirtschaftlichkeit geeignetste Angebot beträgt einschl. Umsatzsteuer                                                                                        132.000,00 Euro

Da im Haushaltsplan bei der Haushaltsstelle 9.85500.93500.2

„Beschaffung von beweglichem Vermögen“ lediglich                                      60.000,00 Euro

veranschlagt sind, müssen die fehlenden                                                      72.000,00 Euro

überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Im vorliegenden Falle handelt es sich um erhebliche überplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW, so dass für die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben die vorherige Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen ist.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt durch Wenigerausgaben in Höhe von 72.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.61000.95100.5 „Gewerbegebiet Pascalstraße, Umsetzung naturschutzfachl. Bestimmungen“.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 132.000,00 Euro ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren

Keine

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Für den Verkauf der zwei durch ein neues Fahrzeug zu ersetzenden Forstschlepper werden Einnahmen von 18.600,00 Euro erwartet.

 

 

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