Entscheidungsvorlage - FB 61/0501/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Flächensuche und Flächenprüfung „Interimsstandort 4. Feuerwache“ zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss auf Basis der Bewertungsmatrix die weitere Detailprüfung der Standorte mit Angabe einer Priorisierung zu beschließen.

 

1. Fläche:

2. Fläche:

3. Fläche:

4. Fläche:

5. Fläche:

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Flächensuche und Flächenprüfung „Interimsstandort 4. Feuerwache“ zur Kenntnis. Er beschließt auf Basis der Bewertungsmatrix die weitere Detailprüfung der Standorte mit Angabe einer Priorisierung.

 

1. Fläche:

2. Fläche:

3. Fläche:

4. Fläche:

5. Fläche:

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Standortentscheidung Interimswache

hier:  Grundsatzentscheidung

 

Ausgangslage

Im III. Quartal 2021 fanden in den politischen Gremien umfassende Beratungen zum Thema „4. Feuer- und Rettungswache – Standort Robert-Schuman-Straße / Siegelallee“ statt. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 24.08.2021 in Ergänzung der Vorlage FB61/0204/WP18 mit der Prüfung der Errichtung einer möglichen Interimsfeuerwache zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des gesamten Aachener Stadtgebietes – übergangsweise bis zur Inbetriebnahme der neuen dauerhaften Feuer- und Rettungswache am Siegel. Diesem Vorschlag schloss sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 23.09.2021 nicht an.

 

Der Planungsausschuss (PLA) hat das Projekt "4. Feuer- und Rettungswache am Standort Robert-Schuman-Straße / Siegelallee am 18.08.2022 (FB 61/0451/WP18) beraten und die Verwaltung beauftragt, einen einstufigen Plangswert (Städtebau + Hochbau) durchzuführen. Das seitens der Verwaltung erarbeitete Prozessdesign zeigt für die erforderlichen Bauleitplanverfahren, die Objektplanung, Ausschreibung, Vergabe und Realisierung des Projektes als Zeithorizont für die Fertigstellung der Wache das IV. Quartal 2028 auf. Aufgrund der nach wie vor bestehenden im Brandschutzbedarfsplan 2018 deutlich herausgearbeitete Unterdeckung des Aachener Südraums besteht Handlungsdruck hinsichtlich der Errichtung einer Interimsfeuerwache.

 

Zum Sachstand „Standortprüfung Interimsfeuerwache“ wurde vom 16.08. bis 18.08.2022 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK), in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie im Planungsausschuss (PLA) mündlich berichtet.

Anknüpfend an die Diskussion in den Ausschüssen und die vor allem im Planungsausschuss kommentierten Standortvorschläge, hat die Verwaltung die kurzfristige Erarbeitung einer umfassenden Vorlage angekündigt, aus der

  • die Anforderungen | Rahmenbedingungen der Flächensuche
  • die Ergebnisse der Flächensuche (hier: Benennung von ggf. geeigneten Flächen)
  • die Ergebnisse der Flächen-Detailprüfung

 

hervorgehen. Diese umfassende Sachdarstellung soll im Weiteren Grundlage für die politische Beratung und Entscheidung über den Standort der Interimswache sein.

 

 

Vorgaben Flächensuche – Suchraum und Mindestanforderungen

Suchraum

Der Suchraum für die Interimswache entspricht dem Suchraum für die 4. Feuerwache Siegel.

Im Brandschutzbedarfsplan wurde für die 4. Feuerwache die optimale Lage im Stadtgebiet ermittelt. Diese befindet sich im Bereich Brüsseler Ring / Lütticher Straße. Da im Suchraum Brüsseler Ring | Lütticher Straße keine verfügbaren Flächen | Grundstücke zur Verfügung stehen, wurde der Flächensuchraum entsprechend erweitert. Der engere und erweiterte Suchraum sind in Anlage 1 dargestellt.

 

Mindestanforderungen

Hinsichtlich der Mindestanforderungen wurde hat der Fachbereich Feuerwehr (FB 37) in Abstimmung mit dem städtischen Gebäudemanagement (E26) im März 2022 ein Anforderungsprofil erstellt, in dem sowohl Angaben zu den erforderlichen Funktionsbereichen, zur Bauweise, zur Flächengröße und zu sonstigen Anforderungen enthalten waren. In diesem Dokument wurde für die Interimswache eine Flächengröße von 2.000 m² kalkuliert. Im Nachgang zu den politischen Beratungen im AUK vom 16.08.2022 und im PLA vom 18.08.2022 hat FB 37 die Mindestanforderungen im Hinblick auf die Reduzierung der Flächenbedarfe nochmals überprüft. Auf die Vorlage-Nr. FB37/0011/WP18 "Interimsfeuerwache - Darlegung der notwendigen Flächenbedarfe ..." wird entsprechend verwiesen.

Im Ergebnis bestätigt die Fachverwaltung die ursprünglich geschätzte Mindestflächengröße von 2.000 m², welche je nach den vorhandenen Rahmenbedingungen des Standorts auf bis zu 2.400 m² anwachsen kann.

 

 

Vorgehensweise Flächensuche

Die federführend durch den Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) durchgeführte Flächensuche basiert auf den o.a. Vorgaben und Mindestanforderungen. Die Flächensuche beschränkte sich damit auf Flächen ab 2.000 m². Insgesamt wurden 23 Flächen eruiert, hinsichtlich verschiedener Kriterien untersucht und auf ihre Eignung als Interimsstandort bewertet.

Als Grundlage der Flächensuche dienten der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP), das Siedlungsflächenmonitoring NRW (SFM), das Baulandkataster (BLK) der Stadt Aachen sowie die Überprüfung sämtlicher Flächen im Eigentum der Stadt Aachen hinsichtlich der notwendigen Flächengröße und ihrer aktuellen Nutzung. Darüber hinaus haben (weitgehend deckungsgleiche) Initiativ-Flächenvorschläge der Fachverwaltung, der Politik sowie externer Akteur*innen Eingang in die Analyse gefunden.

In diesem Rahmen hat die Fachverwaltung aufgrund der modifizierten Rahmenbedingungen auch nochmals die Flächen herangezogen, die bereits im Rahmen der Flächensuche zur 4. Feuerwache und der freiwilligen Feuerwehr „Löschzug Nord“ näher betrachtet worrden waren, sofern diese im Suchraum lagen.

 

Ergebnis der Flächensuche und Flächenprüfung

Die Anlage 2 beinhaltet eine Gesamtübersicht sowie die Einzelsteckbriefe zu den insgesamt 23 untersuchten Flächen.

In jedem Steckbrief (s. Anlage 2 – Folie 3) befinden sich allgemeine Informationen zur Fläche (Adresse, Eigentum, Flächengröße, aktuelle Nutzung), zum derzeitigen Planungsrecht sowie ein Auszug aus dem rechtsgültigen FNP AACHEN*2030 und aus dem Luftbild der Stadt Aachen. Anhand dieser und weiterer Kriterien wie z.B. der Topographie, der Erschließung, des Flächenzuschnitts wurden alle Flächen auf ihre Eignung hin bewertet und bei Nichteignung die entsprechenden Gründe angegeben.

In der Gesamtübersicht (s. Anlage 2 - Folie 2) wurden alle Flächen anhand des „Ampelsystems“ bewertet mit dem Ergebnis, dass keine Fläche mit „grün“ bewertet werden konnte, da im Suchraum keine geeigneten brachliegenden Flächen vorhanden sind und alle potentiell möglichen Flächen aktuell mit Nutzungen belegt sind.

 

18 Flächen liegen im roten Bereich und entfallen daher als potentielle Standorte.

 

Die folgenden 5 Flächen wurden mit gelb eingestuft:

A)      Hohenstaufenallee 3 I Verkehrsübungsplatz (Anlage 1, Steckbrief Nr. 19)

B)      Monschauerstraße „Eismännchen“ (Anlage 1, Steckbrief Nr. 20)

C)      Heidbendenstraße 1 (westliche Teilfläche) (Anlage 1, Steckbrief Nr. 21)

D)      Hermann-Löns-Allee (Anlage 1, Steckbrief Nr. 22)

E)       Goethestraße | Limburger Straße (Anlage 1, Steckbrief Nr. 23)

 

Die Flächen Heidbendenstraße 1 und Goethestraße/Limburger Straße wurden aufgrund neuer Erkenntnisse mit „bedingt geeignet“ bewertet. Ebenso wird die Fläche Monschauerstraße "Eismännchen" weiterhin als bedingt geeignet bewertet. Die Flächen Hohenstaufenallee 3/Verkehrsübungsplatz und Hermann-Löns-Allee wurden aufgrund der vorhandenen Nutzungen als „ungeeignet“ bewertet. Dennoch hat die Fachverwaltung diese erneut in die Detailprüfung eingebracht, da sie planungsrechtlich grundsätzlich machbar sind. Es muss jedoch insbesondere geprüft werden, ob und inwieweit Kompensationsmöglichkeiten für die aktuellen Nutzungen möglich sind.

 

Die 5 mit „gelb“ eingestuften Flächen werden zurzeit im Detail geprüft. Zur Darstellung der (Teil)Ergebnisse der Detailprüfung wurde eine Bewertungsmatrix entwickelt (s. Anlage 3). Die Matrix umfasst wesentliche Kriterien und Anforderungen, für die jeweils zwei Bewertungsoptionen vergeben wurden, um einen Vergleich untereinander zu ermöglichen. Die Wertung 1 bedeutet im Vergleich zur Wertung 2 die günstigere Variante.

Je nach Bedeutung der Kriterien werden die Punkte jeweils nochmals gewichtet bis zu einem dreifachen Wert. Die Fläche, die in der Summe die wenigsten Punkte erhält, wird als Beste bewertet.

Ein abschließendes Ranking ist aktuell nicht möglich, da die Detailprüfungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, insbesondere deshalb, da für alle 5 Flächen noch keine Machbarkeitsentwürfe vorliegen. Erst auf Basis dieser Entwürfe kann eine abschließende fundierte Aussage zu der Eignung der 5 Flächen getroffen werden.

 

 

Erläuterungen zu den Kriterien der Bewertungsmatrix

 

Erreichbarkeit | Isochronenprüfung

Um einen möglichst effizienten Abdeckungsgrad der zu erreichenden Bevölkerung zu erhalten, wurden die 5 Standorte einer sog. Isochronenprüfung unterzogen. Der ermittelte Abdeckungsbereich wurde mit dem lt. Brandschutzbedarfsplan optimalen Bereich in der Lütticherstraße | Brüssler Ring verglichen mit dem Ergebnis, dass sich für die Flächen Monschauerstraße | Eismännchen und Heidbendenstraße eine höhere Abdeckung ergibt als für die drei übrigen Flächen.

 

Eigentum Fläche

Bis auf die Fläche Goethestraße | Limburger Straße befinden sich alle anderen 4 Flächen im Eigentum der Stadt Aachen und sind nicht öffentlich gewidmet. Eine Kooperationsbereitschaft mit dem*der Eigentümer*in der privaten Fläche wurde bis dato noch nicht abgefragt.

 

Flächengröße

Eine finale Aussage hinsichtlich der Auskömmlichkeit der vorhandenen Flächengrößen ist stets im Einzelfall nach Erstellung und Prüfung einer hochbaufachlichen Vorkonzeptstudie möglich, da bei vielen Flächen die vorhandenen Nutzungen sowie die Restriktionen durch die verkehrlichen Belange, die Umweltbelange sowie ggf. weitere Hemmnisse berücksichtigt werden müssen.

 

Vorhandene Nutzungen – Verlagerung oder Aufgabe

Alle 5 Flächen sind aktuell mit verschiedenen Nutzungen belegt (s. Steckbriefe). Bei einer Überplanung der Fläche als als Standort für eine Interimsfeuerwache impliziert dies

  • entweder eine Verlagerung der vorhandenen Nutzungen und damit die Suche nach Alternativvstandorten bzw. sonstigen Kompensationsmöglichkeiten
  • oder einen temporären Verzicht auf die vorhandenen Nutzungen.

Dies betrifft insbesondere die Flächen

A)     den Verkehrsübungsplatz in der Hohenstaufenallee (s. Anlage 2 Steckbrief Nr. 19), welcher voraussichtlich bei Realisierung der Interimswache komplett aufgegeben werden müsste.

B)     Monschauerstre | Eismännchen (s. Anlage 2 Steckbrief Nr. 20), die mit mehreren Nutzungen belegt ist.

D) den Parkplatz „Hermann-Löns-Allee | Hangeweiher“ (s. Anlage 2 – Steckbrief Nr. 22.

 

Dienstbarkeiten

Für einige der Flächen existieren Dienstbarkeiten in Form von Baulasten, Verträgen sowie sonstigen Verpflichtungen der Stadt (z.B. ASEAG Aufgabenträger), die zu beachten und aufzulösen sind.

Zu benennen sind hier eingetragene Baulasten auf den Flächen „Herman-Löns-Allee | Hangeweiher“ (D) und „Goethestraße | Limburger Straße“ (E). Auf der Fläche „Monschauerstraße | Eismännchen“ (B) bestehen Verpflichtungen, für die Alternativen geschaffen werden müssen – insbesondere muss eine alternative Wendemöglichkeit für die Busse der ASEAG unter Berücksichtigung der betrieblichen und finanziellen Auswirkungen gefunden werden.

 

Planungsrecht

Hinsichtlich des Planungsrechtes erfolgt die Unterscheidung zwischen Flächen im Innen- und Außenbereich.

  • Flächen im Außenbereich

Die Standortvorschläge Monschauerstraße | Eismännchen (B) und Hermann-Löns-Allee (D) sind planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Flächen, die im Außenbereich und Geltungsbereich des rechtsgültigen Landschaftsplanes liegen sind grundsätzlich – sofern sie nicht im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Bauflächen ausgewiesen sind – für eine Bebauung ausgeschlossen. Ausnahmen sind hier sehr restriktiv möglich bei Flächen, die bereits eine Vorbelastung aufweisen.

Da die beiden betrachteten Flächen im Außenbereich in Teilen versiegelt sind, könnte hier eine Ausnahme möglich sein. In diesem Fall kann eine planungsrechtliche Zulässigkeit allenfalls im Rahmen des § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben im Außenbereich) erfolgen, da es sich bei einer Feuerwache nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB handelt. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Erschließung erfüllt sein und es dürfen keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Jede konkret feststellbare Beeinträchtigung dieser Belange führt grundsätzlich zur Rechtsfolge des § 35 Abs. 2 BauGB, also zur Unzulässigkeit des Vorhabens.

In einem Baugenehmigungsverfahren wird unter Beteiligung der entsprechenden Fachbereiche abschließend die immissionsschutzrechtliche, planungsrechtliche, naturschutzrechtliche und verkehrsrechtliche Zulässigkeit der Interimswache anhand der konkreten Antragsunterlagen zu prüfen sein. Für eine detaillierte Bewertung des Standorts hinsichtlich des Eingriffs ist ein genaueres Nutzungskonzept notwendig. Evtl. unvermeidbare Eingriffe müssen dann benannt, bilanziert und entsprechend ausgeglichen werden.

 

  • Flächen im Innenbereich

Die Standortvorschläge Hohenstaufenallee 3 (A), Heidbendenstraße 1 (C) und Goethestraße | Limburgerstraße (E) sind dem Innenbereich zuzuordnen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt hier nach § 34 BauGB, solange und soweit sich das Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung einfügt. Für eine präzise planungsrechtliche Beurteilung insbesondere hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist vorab die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erforderlich.

 

 

Verkehrliche Belange

Bei den verkehrlichen Belangen wurden zu diesem Zeitpunkt die wesentlichen Anforderungen geprüft. Hierbei handelt es sich um eine grobe Einschätzung, da erst bei Vorliegen konkreter Entwürfe eine exakte Prüfung machbar ist.

 

 

Umweltbelange

In der Matrix wurde aufgrund des vorhandenen Kenntnisstands (kein Nutzungskonzept, 2000 m² Fläche etc.) eine Erstabschätzung der Umweltbelange vorgenommen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. 

 

  • Vorhandene Versieglung

Der Versiegelungsgrad ist insbesondere für die im Außenbereich liegenden Flächen im Hinblick das Maß der Vorbelastung maßgeblich. Je höher der vorhandene Versiegelungsgrad, desto günstiger für eine Entwicklung, da der Eingriff geringer bewertet wird – aus ökologischer, grünplanerischer sowie stadtklimatischer Sicht. 

 

  • rmvorsorge | rmschutz

Bei der Beurteilung dieses Kriteriums wurde die Umgebung hinsichtlich sensibler Nutzungen untersucht und diese für alle Flächen in der Matrix angegeben. Die bestehenden Herausforderungen des Immissionsschutzes werden mit aktuellem Kenntnisstand im Rahmen der Planung als lösbar angesehen.

Mögliche Auswirkungen und daraus resultierende Auflagen sind erst im Rahmen eines Lärmgutachten (Schalltechnische Prognose) abzuklären. Dies ist jedoch erst nach Vorlage eines konkreten Nutzungskonzeptes möglich.

 

  • Arten- und Landschaftsschutz

Hinsichtlich des Artenschutzes wurden die Flächen hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit abgeschätzt.

Sofern Auflagen wie Baubeginn außerhalb der Vogelbrutzeit aufgrund benachbarter Baum-/Gehölzstrukturen eingehalten werden, bestehen bei 4 der 5 Flächen keine Bedenken. Dennoch sind Artenschutzprüfungen Stufe I (ASP I) und ggf. ASP II für einige Flächen aufgrund des (benachbarten) Baumbestandes durchzuführen. Vor allem die Fläche Hohenstaufenallee (Verkehrsübungsplatz) wird aufgrund des Artenschutzes kritisch bewertet, weshalb eine ASP II voraussichtlich durchzuführen wäre.

 

  • Baum- und Gehölzschutz

Anhand dieses Kriteriums wird angegeben, ob aufgrund der Planung voraussichtlich Bäume entfallen und/oder unversiegelte Grün-/Rasenflächen versiegelt werden müssen.

In den meisten Fällen wird aufgrund der noch zu planenden Erschließung (getrennte Ein- und Ausfahrt sowie ggf. zusätzliche Nutzer*innen-Zuwege) Baumbestand entfallen müssen.

In den 2 Fällen wird der Versiegelungsgrad deutlich erhöht bzw. großflächig Grünfläche versiegelt. In den anderen Fällen wird nur kaum oder gar keine Grünfläche beansprucht, da die Prüffläche bereits großteilig versiegelt ist.

 

  • Klimabelange

Besondere Aufmerksamkeit gilt den stadtklimatischen Auswirkungen infolge der Planung.

Über das Plangebiet „Heidbendenstraße“ (C) verläuft in Süd-Nord-Richtung eine bedeute Kaltluftbahn (15 bis 20 m Mächtigkeit) entlang des Gillesbachtal für den Aachener Süden u.a. auch Frankenberger Viertel. Diese ist hinsichtlich Klimafolgen-anpassung/Stadtklima zu erhalten bzw. zu entwickeln.

Ebenso liegt die Fläche „Hermann-Löns-Allee | Hangeweiher“ (D) in der bedeutenden Kaltluftbahn des Kannegießerbachtals (West-Ost-Richtung, Mächtigkeit bis zu 20-25 m). Ebenso liegt die Fläche Parkplatz Goethestraße | Limburgerstraße (E) und die Fläche Hohenstaufenallee | Verkehrsübungsplatz (A) in dieser Kaltluftbahn mit unterschiedlicher Auswirkung. Diese ist aus stadtklimatischer Sicht zu erhalten und zu entwickeln.

 

Zusammenfassende Bewertung der Umweltbelange

Die Erstabschätzung der Umweltbelange zeigt, dass für die Fläche Hohenstaufenallee | Verkehrsübungsplatz (A) in Summe eine sehr hohe Betroffenheit vorliegt.

Des Weiteren werden aus Umweltsicht die Flächen Heidbendenstraße (C) und Goethestraße | Limburgerstraße (E) mit ihren jeweiligen Restriktionen v.a. hinsichtlich Kaltluft (Stadtklima) insbesondere vor dem Hintergrund einer lediglich temporären Nutzung als am wenigsten betroffen bewertet.

Die Fläche Hermann-Löns-Allee | Hangeweiher (D) könnte als Alternative hinsichtlich ihrer sensiblen Lage im Kaltluftstrom mitgetragen werden, wenn die Fläche für die Nutzung als Interimsfeuerwache nur temporär versiegelt und anschließend stadtklimatisch optimiert würde. Hinzu wäre bei dieser Fläche der große Baumbestand inkl. den unversiegelten Flächen zu erhalten.

 

 

Die Verwaltung wird zu den 5 untersuchten Flächen sowie den angewandten Prüf- und Bewertungsergebnissen in den jeweiligen Gremiensitzungen im Einzelnen ausführen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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