Kenntnisnahme - ez. VII/0003/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltungen zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltungen zur Kenntnis.

 

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltungen zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 als Folge geringer werdender Gaslieferungen aus Russland die Alarmstufe des Notfallplans ausgerufen. Seitdem sind die Lieferungen weiter zurückgegangen. Um einem Gasnotstand im kommenden Winter entgegenzuwirken, muss die Einsparung von Energie in den nächsten Wochen und Monaten auch in Aachen eine hohe Priorität haben. Bereits ab April hat die Verwaltung unter Beteiligung von verschiedenen Dezernaten und Fachbereichen den Austausch über die aktuelle Situation mit der STAWAG und der Regionetz vertieft und in interner Verwaltungsarbeit mögliche Einsparpotenziale diskutiert und im Verwaltungsvorstand beschlossen. Die Fraktionen und Ratsleute wurden im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 15.08.2022 und in der Ratssitzung am 24.08.2022 sowie im Rahmen einer Pressekonferenz über die nun anstehenden Maßnahmen informiert.

 

Nach der ersten Stufe der Einsparung, die die Stadt Aachen bereits mit dem 25. Juli eingeleitet hat, folgt um 1. September eine zweite Stufe mit weitergehenden Maßnahmen. Terminlich und weitgehend auch inhaltlich liegt die Stadt Aachen damit auf einer Linie mit der am, 24. August, beschlossenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung des Bundes über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (Siehe Anlage).

 

Dabei hat die Verwaltung das Ziel, eine Einsparung von 20% zu erreichen und setzt dabei auf folgenden Maßnahmen.

Die Heizperiode für städtische Gebäude wird mit dem Ende der Herbstferien am 17. Oktober starten und bis zum Beginn der Osterferien andauern. Bislang begann die Heizperiode bereits am 1. Oktober. Die Temperaturen in geheizten Räumen, also Büros, Kantinen, Umkleiden, Museen, Besprechungsräumen und vergleichbaren Nutzungen werden entsprechend der Verordnung der Bundesregierung von 21 Grad auf 19 Grad Celsius reduziert. Für Flure und Durchgangsräume gelten dann 10 Grad als Standard. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind Verwaltungsgebäude, wo möglich, geschlossen, weswegen die Temperatur in dieser Zeit auf 10 bis 12 Grad reduziert werden kann. Die Abschaltung der Klein-Blockheizkraftwerke in städtischen Gebäuden trägt ebenfalls wirksam dazu bei, Gas zu sparen. In den Schwimmhallen Süd und Ulla-Klinger-Halle sinkt die Temperatur – wie schon seit Ende Juli in den Hallen Ost und Brand umgesetzt – auf 26 Grad. Das Wasser im Freibad Hangeweiher wird ab dem 1. September nicht mehr beheizt werden.

Ausnahmen der Regelungen gibt es für Kinder. So bleiben Schulen und KiTas auf dem bisherigen Niveau beheizt. Auch in den Lehrschwimmbecken werden die Temperaturen nur geringfügig von 32 Grad auf 30 Grad gesenkt. Ausnahme sind darüber hinaus Therapiebecken und solche mit einem Schwerpunkt für behinderte Menschen. Bereits seit dem 25. Juli sind die Laufzeiten der angestrahlten Denkmäler und öffentlichen Brunnen sowie die Temperaturen in den Hallen Ost und Brand reduziert. Mit der Verordnung des Bundes werden ab dem 1. September historische Gebäude außer zu besonderen Anlässen grundsätzlich nicht mehr beleuchtet. Werbeanlagen dürfen im Zeitraum zwischen 22 und 16 Uhr nicht mehr beleuchtet werden. Ausnahmen gelten, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich ist.

Darüber hinaus plant die Verwaltung derzeit auch Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und selbst auch Energie einzusparen. Dabei wird durch die Verwaltung einen Schwerpunkt darauflegen, das Nutzerverhalten (z.B. in Bezug auf Heizen) positiv zu beeinflussen. Hierzu wird neben den bereits durch Bund und STAWAG ins Leben gerufene Kampagnen zum Thema „Energie sparen“ ein städtisch organisierter und in Zusammenarbeit mit den Versorgern und Beratungsdienstleistern „Energiespartag“ mit gebündelten Beratungsangeboten am Elisenbrunnen am 29.09.2022 auch eine öffentliche Kampagnen mit Energiespartipps u.ä., mit dem Ziel der Sensibilisierung und Information der Bürger*innen geben.

 

Alles in allem haben die städtischen Maßnahmen das Potenzial, das Ziel einer 20%igen Energieeinsparung zu erreichen. Wie auch bei den Bürgerinnen und Bürgern wird es insgesamt auf das jeweilige Nutzer*innenverhalten ankommen. Auch in die Verwaltung hinein wird das Sensibilisieren und Informieren einen wichtigen Eckpfeiler der Mitarbeitenden darstellen.

 

Gleichzeitig sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, wirtschaftliche und soziale Fragen, die sich durch eine Gasmangellage ergeben (könnten) zu diskutieren und zu erörtern. Hierzu hat die Verwaltung zu je einem Runden Tisch „Wirtschaft“ und „Soziales“ am 06.09.22 und 14.09.22 eingeladen. Hier sollen mit Verbänden, Kammern und weiteren Vertreter*innen mögliche Szenarien und gemeinsame Maßnahmen entwickelt werden, um einer Gasmangellage vorzubeugen oder zu begegnen.

 

Über aktuelle Entwicklungen und den aktuellen Sachstand wird die Verwaltung konkret in der Sitzung kurz informieren, um einen möglichst aktuellen Sachstand wiederzugeben.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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