Entscheidungsvorlage - FB 61/0498/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2022_021_L1, 2022_021_Q1 und 2022_021_D1 den Ausführungsbeschluss zur Errichtung einer Durchfahrtssperre für Kfz-Verkehr zur Verhinderung von unzulässigem Kfz-Durchgangsverkehr im Sonnenweg.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.  Anlass

Der Sonnenweg ist eine landwirtschaftliche Verkehrsfläche, die den „Ferberberg“ und „Soerser Weg“ verbindet und durch das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit dem entsprechenden Zusatzschild Verkehrszeichen 1026-36 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) für den Durchgangsverkehr gesperrt ist. Er verläuft auf der Südseite der Bundesautobahn 4 zum größten Teil parallel zur Autobahn und dient dem landwirtschaftlichen Verkehr in beiden Richtungen als wichtige Verbindungsstrecke, ist aber auch in diesem stadtnahen Landschaftsraum ein frequentiertes Ziel für zu Fuß gehende oder radfahrende Naherholungssuchende.

Bei der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Kfz-Verkehr den Sonnenweg widerrechtlich als Abkürzungsstrecke nutzt und es dadurch auch zu verkehrlichen Konfliktsituationen kommt.

Die Polizei hat durch Kontrollen vergeblich versucht, die falsch fahrenden Verkehre zu unterbinden, und die Stadtverwaltung schließlich aufgefordert, den Durchgangsverkehr im Sonnenweg durch Poller zu verhindern, da sie das mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erreicht.

 

2. Heutige Situation

Der Ausbau des Sonnenwegs und der Entwässerung soll gemäß des Ausführungsbeschlusses vom Finanzausschuss (21.09.2022), der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (22.09.2022) und des Rates (10.11.2022) verbessert werden. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrem Beschluss entschieden, dass die von der Polizei angeregte Lösung, den Durchgangsverkehr  mit Pollern zu unterbinden, nicht geeignet ist, da sie den landwirtschaftlichen Verkehr zu sehr behindern würde, und die Verwaltung ihrerseits aufgefordert, gegebenenfalls mögliche Alternativen vorzustellen.

Die alleinige Beschilderung mit den o.a. Verkehrszeichen 260 und 1026-36 wird von den Falschfahrenden offensichtlich bewusst ignoriert.

 

3. Planung

Um den Durchgangsverkehr wirksam zu verhindern, ist eine bauliche Lösung erforderlich, die zugleich den landwirtschaftlichen Verkehr sowie die Radfahrenden und Zu Fuß Gehenden ungehindert passieren lässt.

Dazu wurde die Möglichkeit einer sogenannten Bus-Schleuse geprüft. Diese ist in der standardmäßigen Bauweise (siehe Foto mit Konstruktionsbeispiel) jedoch sehr aufwendig und für den Sonnenweg überdimensioniert. Außerdem würde ein solches Bauwerk zusätzlichen Aufwand für die Entwässerung und Wartung bedeuten.

Das Prinzip wurde in der aktuellen Planung jedoch in abgewandelter, kompakter und somit kostengünstigerer Form übernommen.

Wie im Querschnittsplan 2022_021_Q1 dargestellt, wird die Durchfahrt für Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit durch einen Betonblock in Fahrbahnmitte blockiert. Die Bodenfreiheit landwirtschaftlicher Geräte, Maschinen und Schlepper ist dagegen groß genug, um das Hindernis mit angepasster Geschwindigkeit zu überfahren. Die Dimensionierung befindet sich mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer NRW mit den betroffenen Landwirten in Abstimmung.
Der zukünftig asphaltierte Seitenbereich wird durch einen einzelnen, herausnehmbaren Poller außerhalb der Fahrbahn, den die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ungehindert passieren können, ebenfalls für den Durchgangsverkehr abgesperrt, um für Falschfahrende die Vorbeifahrt am Hindernis zu blockieren. Zu Fuß Gehende und Radfahrende kommen ungehindert durch diese lokale Engstelle zwischen Durchfahrthindernis und Absperrpfosten. Sollte es an dieser Stelle zu einem Begegnungsfall kommen, gilt für diesen seltenen Fall aus der StVO die Grundregel der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Dieses bauliche Hindernis für den Durchgangsverkehr soll, wie im Lageplan 2022_021_L1 dargestellt, ungefähr mittig zwischen den zukünftig angelegten Ausweichstellen 2 und 3 bei Station km 0 +508,00 errichtet werden. Somit besteht für PKW die Möglichkeit, die Ausweichstellen zum Wenden zu benutzen. Größere Fahrzeuge müssen durch Zurücksetzen den unerlaubt befahrenen Sonnenweg wieder verlassen. Die Einbauten werden mit retroreflektierender Oberfläche ausgestattet, damit sie auch bei Dunkelheit gut erkannt werden können.

 

Ausbauelemente:

Der Ausbau der Anpassungsflächen im Bereich des Durchfahrtshindernisses erfolgt im Standard der Ausweichstellen:

 

15 cm Asphalttragdeckschicht

50 cm Frostschutzschicht 0/45 mm   

65 cm Gesamtaufbau

 

Unterhalb des in Ortbeton- oder Fertigteilbauweise hergestellten Betonblocks wird die Frostschutzschicht 15 cm stärker ausgeführt.

 

4. Kosten und Finanzierung

Für die bauliche Umsetzung entstehen Kosten von 5.000,00 €. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2, Kleinmaßnahmen im Straßenraum.
 

 

5. Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung soll die Baumaßnahme vorbereitet und die Bauauftragung im Zuge der verkehrlichen und entwässerungstechnischen Verbesserungsmaßnahmen am Sonnenweg mit einem Ausführungsbeginn noch im Jahr 2022 vorbereitet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Elemet 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022*

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

253.381,82*

253.381,82

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

253.381,82

253.381,82

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 133.381,82 €

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

156.765,14**

156.765,14

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

72.235,09***

72.235,09

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

229.000,23

229.000,23

420.000

420.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/

 

**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 56.765,14 €

***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 32.235,09 €

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

 

Durch die geplante Baumaßnahme kommt es einerseits zu CO2-Emissionen aufgrund des zu erwartenden Maschineneinsatzes und der Produktion der verwendeten Baumaterialien. Andererseits wird die Naherholungsattraktivität und Verkehrssicherheit am Sonnenweg durch diese Maßnahme erhöht und dies kann wiederum zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen. Eine eindeutige Bilanzierung ist jedoch nicht möglich.

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Anlagen

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