Entscheidungsvorlage - FB 37/0011/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den für eine Interimswache dargestellten Flächenbedarf als das notwendige Minimum zur Erfüllung der nach Brandschutzbedarfsplan und Rettungsdienstbedarfsplan durch den Rat festgelegten und rechtlich normierten Schutzziele im Bereich des Einsatzbereiches West.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Darstellung zu den in Prüfung befindlichen Standorten für die Interimswache zur Kenntnis.

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zum dargestellten notwendigen Flächenbedarf für eine Interimswache zur Erfüllung der nach Brandschutzbedarfsplan und Rettungsdienstbedarfsplan durch den Rat festgelegten und rechtlich normierten Schutzziele im Bereich des Einsatzbereiches West zur Kenntnis.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum notwendigen Flächenbedarf für eine Interimswache zur Erfüllung der nach Brandschutzbedarfsplan und Rettungsdienstbedarfsplan durch den Rat festgelegten und rechtlich normierten Schutzziele im Bereich des Einsatzbereiches West zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In den Bedarfsplänen für Brandschutz (2018) und Rettungsdienst (2019) wird dargestellt, dass im süd-westlichen Stadtgebiet bzw. im Einsatzbereich West verschiedene Einsatzkräfte und -mittel von Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst zugesetzt werden müssen, um die hilfsfrist- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in den entsprechenden Stadtgebieten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen sowie bei medizinischen Notfällen sicherzustellen.

 

Der nachweislichen Unterdeckung in den betroffenen Gebieten soll bis zur erwarteten Fertigstellung der Feuerwache 4 im Jahr 2029 (siehe FB 61/0451/WP18) mit der Errichtung einer Interimswache begegnet werden. Zu diesem Zweck wurden durch FB 37 Bedarfe hinsichtlich Flächen, Funktionsbereichen und möglichen Standorten näher definiert.

 

Die Mindestforderungen, die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan für den Einsatzbereich West ergeben, sind die Stationierung

 

-          eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20,

-          eines Hubrettungsfahrzeuges DLK 23 und

-          eines Tanklöschfahrzeuges TLF (Basis-Zug)

 

mit - in Summe - 10 Funktionen.

 

Der Rettungsdienstbedarfsplan beschreibt die notwendige Ergänzung des Einsatzbereichs um zwei Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug. Ein Rettungswagen wird im Spitzenbedarf mit der Besatzung des TLF besetzt, so dass in Summe 4 Funktionen zur Durchführung des Rettungsdienstes erforderlich sind.

 

Damit müssen in einer solchen Interimswache an 365 Tagen im Jahr zunächst täglich 14 Einsatzkräfte zzgl. drei Praktikant*innen (Notfallsanitäter*innen Auszubildende, Brandmeisteranwärter*innen) im Dienst sein.

 

Auch für den Betrieb einer Interimswache müssen zwingend u.a. die Grundanforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Anforderungen zur Ausbildung von Notfallsanitäter*innen und Brandmeisteranwärter*innen sowie die Grundanforderungen hinsichtlich der Betriebsabläufe eingehalten werden.

 

Die Interimswache muss über Sozialräume, Ruheräume sowie Küche und Sanitärräume verfügen, darüber hinaus auch über ein bis zwei Büroräume für die/den Zugführer*in/Wachvorsteher*in der Wache, die/den Notärztin/Notarzt sowie Poolarbeitsplätze. Idealerweise sollte nicht mehr als ein Obergeschoss genutzt werden, um die Zeiten bis zur Fahrzeugbesetzung im Einsatzfall möglichst kurz zu halten (60 Sekunden Ausrückezeit im Rettungsdienst, 90 Sekunden Ausrückezeit im Brandschutz). Abweichungen sind möglich, sofern Anordnung der Interimswache und Laufwege diesen Zeiten nicht im Wege stehen.

 

Folgende Anforderungen sind bei Planung und Errichtung einer Interimswache zu berücksichtigen/umzusetzen:

 

Fahrzeughalle:

-          Fahrzeughalle(n) (~ 25*20 m) mit in Summe fünf Stellplätzen, automatische Tore (3,5m breit, 3,5-4 m hoch, alternativ zwei bis drei größere Tore), Temperatur auch in Winterzeit > 10 Grad (Medikamente, Arbeitsplatz der Mitarbeitenden, Löschwasser), Tageslichteinfall, Druckluft- und Stromversorgung der Fahrzeuge, Absaugeinrichtungen für Dieselmotoremissionen, ausreichende Verkehrsfläche vor den Toren

-          in der Halle Platz für min. 90 Spinde (14+3 Funktionen * 5,3 Personalfallfaktor) (Einsatzkleidung Brandschutz), in abgetrennten Räumen (Holzbau o.ä.): Reinigungs- und Desinfektionsbereich Rettungsdienst (Wasseranschluss!) und Lagerfläche Rettungsdienst (Verbrauchsmaterial)

 

Außenanlage:

-          Verkehrsfläche für Fahrzeugbewegungen (Ausrücken, rangieren, Begegnungsverkehr), tägl. Fahrzeugüberprüfung und kleine Ausbildungseinheiten BF+RD

-          Mindestens 7 Stellplätze für Verfüger Rettungsdienst, Verfüger Brandschutz, drei Dienstwagen, Botenwagen

-          Stellplätze Fahrräder

 

Unterkunft/Wache:

Aufenthalt/allg. Flächen:

-          Sozialraum mit Sitzmöglichkeiten an Tischen für 17 Personen und ausreichenden Verkehrsflächen (wg. Einsatz) sowie ggf. Flächen für Lebensmittel-Logistik

-          Küche zur Zubereitung der Verpflegung (30 m²), Lagerflächen (30 m²) und Spülgelegenheit (10-15 m²)

-          Schulungsraum mit Sitzgelegenheit für bis zu 18 Personen, Lagerung geringer Mengen Ausbildungsmaterial und Präsentationsmöglichkeit (technisch)

-          Sportübungsraum für Dienstsport mit Grundausstattung (Kraft und Ausdauer) (50 m²)

-          Waschraum für Dienstbekleidung (WM/Trockner und Regale (15 m²))

-          mind. 1 Sozialraum/TV-Raum für Bereitschaftszeit (40 m²)

-          Variante: Statt getrennte Sozial- und Schulungsräume kann auch ein Multifunktionsraum geplant werden. Dann wird jedoch ein kleiner Schulungsraum 10-15 m² benötigt (Stichwort: Auszubildende).

 

Büroarbeitsplätze:

-          2 einzelne Büroarbeitsplätze für Zugführer*in/Wachvorsteher*in und Notärztin/Notarzt

-          3 Poolarbeitsplätze für die Berichtserfassung, Vorbereitung Ausbildung etc.

 

Ruheräume/Sanitärräume:

-          17 Einzelruheräume mit Bett, Tisch/Stuhl und Beleuchtung

-          mind. 90 Spinde für Dienstbekleidung etc. (14+3 Funktionen * 5,3 Personalausfallfaktor) (80 cm breit, Doppeltür mit Drehschloss)

-          Genaue Anzahl der Sanitärraume abhängig von Art und Ausführung der Wache, mindestens jedoch 3 Wasch-/Duschmöglichkeiten für weibliches Personal, 12 Wasch-/Duschmöglichkeiten für männliches Personal. Variante: Ausführung als Unisex Sanitärräume.

 

Hinweise/ sonstige Anforderungen:

-          mindestens zwei vertikale Erschließungen

-          möglichst räumliche Nähe zur Fahrzeughalle bzw. wenn möglich direkte Anbindung

-          Verkehrsflächen im Gebäude mit Bewegungsmelder

-          Durchsagemöglichkeit, Wachalarm, DECT-Telefonie

-          bei Containerbauweise: direkte Planung von Klimatisierung/Lüftung

-          Konzept zur Verschlusssicherheit im Einsatzfall

-          Dimensionierung der Sanitärräume, Verkehrswege, Sozial- und Aufenthaltsräume entsprechend ASR als Minimum –> einsatzspezifische Besonderheiten berücksichtigen

-          Die Freiflächen in der Fahrzeughalle müssen ausreichend ausgelegt sein, damit ein gefahrloses Anlegen der Schutzausrüstung im Einsatzfall möglich ist

-          Eine den aktuellen Anforderungen entsprechende hygienische Trennung (schwarz/weiß)

-          Umfriedung

 

Variante Rettungsdienst und Brandschutz getrennt

Um ggf. eine größere Auswahl an Flächen im Rahmen der Flächensuche in die Auswahl einbeziehen zu können, könnten Rettungsdienst und Brandschutz getrennt untergebracht werden. Ein Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug könnten funktional an einem anderen Standort untergebracht werden. Dies betrifft 4 Funktionen und 2 Auszubildende. Das bedeutet hinsichtlich der Ausgangslage:

 

Der Brandschutzstandort kann um einen Stellplatz gemindert werden. Der Rettungsdienststandort benötigt zwei Stellplätze in ein oder zwei Fahrzeughallen, die entsprechend eine reduzierte Größe für NEF und RTW haben können.

 

Der Brandschutzstandort kann um 1 PKW Stellplatz (Verfüger Rettungdienst) gemindert werden. Der Standort des Rettungsdienstes benötigt mindestens 3 Stellplätze (Verfüger Rettungsdienst, Dienstwagen, Botenwagen).

 

Die Anzahl der Spinde für Dienstbekleidung (nicht Brandschutzkleidung) kann am Brandschutzstandort um 32 verringert werden. Am Standort des Rettungsdienstes werden 32 Spinde für Dienstbekleidung benötigt.

 

Die übrigen Räumlichkeiten sind entsprechend der Funktionsanzahl 6 am Standort Brandschutz zu reduzieren bzw. am Standort des Rettungsdienstes vorzusehen.

 

Auch hier kann als Variante statt getrenntem Sozial- und Schulungsraum ein Multifunktionsraum geplant werden. Dann wird jedoch ein kleiner Schulungsraum 10-15 m² benötigt (Stichwort: Auszubildende).

 

Aufgrund der geringen Flächeneinsparung, sowie der Dopplung zahlreicher Funktionsbereiche und der erhöhten organisatorischen Anforderungen ergeben sich deutlich höhere Kosten bei der Auftrennung von Rettungsdienst und Brandschutz.

 

Flächenbedarf

 

Auf Grundlage der hier qualitativ und quantitativ beschriebenen Bedarfe hat das Gebäudemanagement (E 26) Testentwürfe erstellt. Im Ergebnis kann der Flächenbedarf von mindestens 2.000 m² bestätigt werden. Je nach Topographie, Erschließungssituation und sonstigen, aus der bestehenden Lage heraus resultierenden Anforderungen an den Standort kann diese Flächenangabe auf bis zu 2.400 m² anwachsen. Eine detaillierte Prüfung und Gegenüberstellung erfolgt in der separat eingebrachten Vorlage „FB61/0501/WP18 – Interimswache/Ergebnisse der Flächensuche – Standortentscheidung“.

 

 

 

Standortsuche

Im Rahmen der Flächen- bzw. Standortsuche wurde neben dem Standort „Eismännchen“ Monschauer Str. / Siegelallee weitere Standorte in die detailliertere Standortprüfung aufgenommen. Aktuell werden die folgenden Standorte durch ein fachbereichsübergreifendes Team genauer betrachtet:

 

  • „Eismännchen“ Monschauer Str. / Siegelallee
  • Heidbendenstraße 1
  • Parkplatz Hangeweiher Hermann-Löhns-Allee

 

Auf allen drei Flächen sind nach Auffassung von FB37 die notwendigen Bedarfe für eine befristete Interimswache für Feuerwehr und Rettungsdienst abbildbar, so dass eine Trennung der Bereiche nicht angezeigt ist und auf diese unwirtschaftliche Variante verzichtet werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Bislang keine Haushaltsansätze in der Ergebnis- und Investitionsplanung wegen ungeklärter Standortfrage und nicht ausreichender Planungstiefe. Die Aufnahme der Maßnahme in der Liste gem. § 13 GemKVO als Teil des Haushaltsplanes 2023 ist vorgesehen.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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