Entscheidungsvorlage - FB 56/0208/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum EhAP-Projekt „Auffallen - Aufsuchende Beratung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen" zur Kenntnis und beschließt, die Personalkosten wie beantragt zwischen zu finanzieren.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der WABe e.V. – Diakonisches Netzwerk Aachen, ist ein regional verankerter und vernetzter Träger, der seit vielen Jahren in unserer Kommune eine hervorragende und wichtige Arbeit für besonders benachteiligte Menschen leistet, insbesondere für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

 

Im Jahr 2019 und 2020 hat der WABe e.V. gemeinsam mit der Stadt Aachen sehr erfolgreich das Projekt „Auffallen - Aufsuchende Beratung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen" umgesetzt. Dieses Projekt wurde im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in der Förderlinie „EhAP“, einer Förderrichtlinie für besonders benachteiligte Personen, gefördert. Ein wichtiges Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist die Einrichtung einer Clearingwohnung, in der vier Frauen (zum Teil mit Kindern) in einer Wohngemeinschaft befristet leben können.

 

Die Wohnung wird durch die Stadt Aachen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das eingesetzte Personal, eine Sozialarbeiterin mit 50 % Beschäftigungsumfang, sowie die entstehenden Sachkosten (Büro, Fahrtkosten, sonstige Sachkosten, etc.) werden seitdem durch den WABe e.V. finanziert. Eine Anschlussfinanzierung zum 01.01.2022 konnte nicht erfolgen, da die neue Förderrichtlinie im Rahmen des ESF+ nicht frei gegeben war. Es wurde seitens des WABe e.V. mit einer Freigabe vor den Sommerferien und einer möglichen Projektfinanzierung ab Oktober 2022 gerechnet, was auch eingetreten ist. Die Personalkosten belaufen sich von Januar bis September 2022 auf 19.382,43 Euro.

 

Der durch den WABe e.V. eingereichte Antrag für die Zwischenfinanzierung der Personalkosten wird durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen ausdrücklich unterstützt, da das Projekt in der Vergangenheit gezeigt hat, dass der Zielgruppe dadurch effektiv geholfen werden kann. Frauen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits wohnungslos sind, haben mit vielen Hürden zu kämpfen, die die ohnehin schon schwierige Situation der Obdachlosigkeit noch einmal verschärfen. Durch die Clearingwohnung konnten bereits Frauen in betreute Wohngruppen und auch, was das Hauptziel einer jeden Eingliederungsmaßnahme im Bereich der Wohnungshilfe ist, auf dem freien Wohnungsmarkt integriert werden. Eine Weiterführung des Projekts wird deshalb ausdrücklich befürwortet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Der Ansatz 2022 resultiert aus einer Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 50.000 Euro. Die Mittel zur Bezuschussung der entstehenden Personalkosten in Höhe von 19.382,43 Euro stehen bei dem PSP-Element 4-100804-912-6 „Hilfe für obdachlose Frauen“, Kostenart 53180000, im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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