Entscheidungsvorlage - FB 56/0209/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung von Geflüchteten; Sachstandsbericht der Verwaltung Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin fachbereichsübergreifend intensiv an der Akquise neuer Ressourcen zu arbeiten. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung geeigneter Flächen zur Aufstellung mobiler Wohneinheiten. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie ist über die Ergebnisse kontinuierlich zu berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Lage
Ab dem 26.02.2022 hat die Stadt Aachen alle in Aachen ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Mehr als 4.000 Menschen wurden existenzsichernde Leistungen gewährt. Knapp 2.500 Personen wurden untergebracht. Die mit Ratsbeschluss vom 19.05.2021 gefasste Resolution „Aachen wird sicherer Hafen“ wurde uneingeschränkt umgesetzt. Zwischenzeitlich sind viele Menschen in privaten Wohnraum gezogen oder haben Aachen wieder verlassen. Obwohl zudem eine Vielzahl von Wohnungen und die ersten größeren Objekte von Ukrainer*innen bezogen wurden, sind nach wie vor acht der insgesamt elf zur Unterbringung hergerichteten Turnhallen belegt.
Zum Stand 31.07.2022 waren insgesamt 2.927 geflüchtete Menschen städtisch untergebracht, davon rund 1.100 aus der Ukraine. Die Aufnahmequote der Stadt Aachen betrug ausweislich der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg von Anfang August dieses Jahres 208,59 %; 2040 Menschen wurden über die Zuweisungsquote hinaus aufgenommen. Nach einer massiven Überforderung einzelner Kommunen zieht die Bezirksregierung Arnsberg übergangsweise den Stand der letzten wöchentliche Meldung vom 29.06.2022 zuzüglich der seitdem erfolgten Zuweisungen als Grundlage für die Verteilung heran. Hiernach beträgt die aktuelle Aufnahmequote der Stadt Aachen 130,83 % (Stand 19.08.2022); es wurden 939 Menschen mehr aufgenommen, als die Aufnahmeverpflichtung vorgibt.
Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes stehen absehbar nicht ausreichend Wohnungen für die bereits heute untergebrachten Menschen zur Verfügung. Zudem ist zu erwarten, dass auch eine Vielzahl von Menschen, die noch in Aachener Privathaushalten lebt, über kurz oder lang ihren Unterbringungsbedarf geltend macht. Schließlich gibt es deutliche Bestrebungen von Seiten der Bezirksregierung, die sogenannten Zählfälle (in Aachen untergebrachte ukrainische Geflüchtete, die mittlerweile über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und Leistungen des Jobcenters erhalten) nicht mehr auf die Quote anzurechnen. Dies würde bedeuten, dass die Erfüllungsquote in absehbarer Zeit unter 100 % fällt und die Stadt Aachen verpflichtet ist, zugewiesene Menschen aus den Landeseinrichtungen aufzunehmen.
In der Zeit vom 27.06. bis 15.07.2022 fand die Nachregistrierung der ukrainischen Vertriebenen in den Aachen Arkaden statt. In diesem Zeitraum konnten 4.423 Personen registriert werden. Termine für die Erteilung eines Aufenthaltstitels finden seit dem 18.07.2022 ausschließlich nach abgeschlossener Erstregistrierung statt.
Die weitere Registrierung erfolgt in den Räumen der Ausländerbehörde in der Hackländer Straße. Ab dem 20.07.2022 ändert die Ausländerbehörde das Aufnahmeverfahren unter Hinweis auf Informationen zum Themenkomplex Ukraine des MKFFI vom 24.06.2022 wie folgt:
„Ist für die Ausländerbehörde ersichtlich, dass eine melde- bzw. leistungsrechtliche Erfassung in Aachen erfolgt ist, wird wie bisher verfahren. Nach der Registrierung wird ein Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vergeben. In den Fällen ohne Anbindung in Aachen wird eine Anlaufbescheinigung für die LEA in Bochum ausgestellt.“
Diese Situation wurde zum Anlass genommen, zunächst nur noch die Menschen aufzunehmen, die eine persönliche Anbindung in Aachen haben. Die hierzu erforderliche umfassende und rechtssichere Einzelprüfung konnte aufgrund der Vielzahl der zuziehenden Menschen und der Komplexität und Verschiedenartigkeit der Fallkonstellationen jedoch nicht dauerhaft geleistet werden. Diese Prüfung findet nun im Rahmen der einheitlichen, landesweit geltenden Regelungen zur Verteilung von Geflüchteten durch die Ausländerbehörde der StädteRegion statt. Da für Geflüchtete aus der Ukraine der Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet erlaubt ist, ist es zu verantworten, zukünftig erstmals bei der Ausländerbehörde vorsprechende Ukrainer*innen ohne enge verwandtschaftliche Bindung in Aachen auf die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum zu verweisen und sie so in die Städte verteilen zu lassen, die ihre Aufnahmequote noch nicht erfüllt haben.
Durch diese Vorgehensweise wird die Fachverwaltung in die Lage versetzt, die Menschen aus den Turnhallen in andere, zur Unterbringung besser geeignete Objekte zu verlegen. Zudem kann so gewährleistet werden, für zukünftige Zuweisungen im Rahmen der bundes- und landesweiten Verteilung, für Geflüchtete aus den Aufnahmeprogrammen von Bund und Ländern (Resettlement), für afghanische Ortskräfte aber auch für Menschen, die im Rahmen der Seenotrettung einen Sicheren Hafen benötigen, aufnahmebereit und -fähig zu sein.
Prognose
Eine verlässliche Prognose über zu erwartende Zuweisungen geflüchteter Menschen ist, bedingt durch verschiedene, auch außenpolitische Faktoren, schwer möglich. Auch die Entwicklung in der Ukraine und das dadurch bedingte Fluchtgeschehen sind kaum seriös kalkulierbar. Auch wenn die Aufnahmequote aktuell deutlich übererfüllt ist, ist dies kein Garant für längerfristig ausbleibende Zuweisungen. Diese hängen von der tatsächlichen Aufnahme von Geflüchteten aus allen Nationen im gesamten Bundesgebiet ab. Angenommen wird daher eine zusätzliche Aufnahme von 500 Personen bis zum Jahresende. Für das Jahr 2023 wird von einer zusätzlichen Aufnahme von 100 Menschen pro Monat auszugegangen.
Kapazitäten
Zur Unterbringung von Geflüchteten sind mit Stand 31.07.2022 insgesamt 2.560 Plätze verfügbar. Die vorhandenen Plätze sind in folgende Kategorien aufzuschlüsseln:
- 1.085 Plätze in rund 400 Wohnungen (hierin sind Wohnungen der gewoge und Welkenrather Str. zur ausschließlichen Nutzung für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine enthalten)
- 695 Plätze in 15 Übergangsheimen mit abgeschlossenen Wohnungen
- 780 Plätze in 10 Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Anlagen
Die bereits seit der Flüchtlingskrise bestehende fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe hat unmittelbar nach Kriegsausbruch eine Vielzahl von Großobjekten besichtigt und im Hinblick auf die Nutzung für die Unterbringung geprüft. Folgende Objekte sind bereits in Nutzung bzw. werden aktuell final verhandelt bzw. hergerichtet:
Adenauerallee 210 50 Plätze, 15.06.2022 - 15.04.2023
Albert-Einstein-Str. (ehem. KITA) 25 Plätze, 01.08.2022 - unbefristet
Campus Boulevard 62 (Studentenheim) 400 Plätze, 01.10.2022 - 30.09.2024
Habsburger Allee 50 Plätze 01.09.2022 - 31.12-2023
Händelstr. 10 (Teile der ehem. Hauptschule) 25 Plätze, 25.07.2022 - unbefristet
Heinrichsallee 46 (Appartementhaus Klenkes) 25 Plätze, 01.10.2022 - 30.09.2032
Hubert-Wienen-Str. (TD Gebäude der Polizei) 100 Plätze, 15.10. bzw. 15.12.2022 - Ende 2023
Kastanienweg 4-6 (Studentenwohnheim) 100 Plätze, 01.09.2022 - 31.08.2023
Kullenhofstr. 54a (Wohnheim Klinikum) 18 Plätze 01.05.2022 -
Reumontstr. 5 (Chinahaus), 25 Plätze, 01.10.2022 – unbefristet
Wohnungen Jülicher Str./Stolberger Str. 30 Plätze 01.09.2022 – 31.08.2024
insgesamt 848 Plätze, davon 100 langfristig bzw. unbefristet
Mit den in Aussicht stehenden Plätzen kann der bis Jahresende angenommene Unterbringungsbedarf weitestgehend gedeckt werden, so dass Turnhallen voraussichtlich allenfalls ergänzend benötigt werden. Nach dem für Ende September avisierten Rückbau der Zeltstadt auf dem Gelände des Sportplatzes Siegel steht die ehemalige Kletterhalle Kurbrunnenstr. als Anlaufstelle für Geflüchtete zur Verfügung.
Weitere Vorgehensweise
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass zumindest bis zum Jahresende 2022 ausreichend Plätze für die zu voraussichtlich aufzunehmenden geflüchteten Menschen zur Verfügung stehen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach wie vor rund 100 Plätze in Turnhallen benötigt werden, wenn sich keine anderen, zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten ergeben. Zudem können rund 750 der neu geschaffenen Plätze lediglich befristet zur Unterbringung genutzt werden. Auch in den Bestandseinrichtungen steht eine Vielzahl von Plätzen nur befristet zur Verfügung. So sind beispielsweise die großen Einrichtungen Roermonder Str. 615 mit 230 Plätzen und Heidbendenstr. 1 mit 130 Plätzen voraussichtlich Ende 2023 aufzugeben. An der Verlängerung aller nur befristet zur Verfügung stehender Plätze (Auslauf Baugenehmigung/Befristung Mietverträge) arbeitet die Verwaltung kontinuierlich.
Für die im Jahr 2023 erwarteten Aufnahmen stehen bislang keine Plätze zur Verfügung und keine Objekte in Aussicht. Es ist daher weiterhin fachbereichsübergreifend intensiv an der Akquise neuer Ressourcen zu arbeiten. Angesichts der nahezu vollständig ausgeschöpften Kapazitäten sowohl auf dem privaten als auch dem gewerblichen Immobilienmarkt sind hierbei insbesondere auch geeignete Flächen zur Aufstellung mobiler Wohneinheiten zu prüfen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
