Entscheidungsvorlage - FB 01/0277/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss begrüßt die Etablierung eines Ehrenamtsstipendiums für den Bereich der Stadt Aachen und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beteiligung der Stadt Aachen an dem vorgestellten städteregionsweiten Projekt zu beschließen, vorbehaltlich einer entsprechenden städteregionalen Beschlussfassung.

 

Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt begrüßt die Etablierung eines Ehrenamtsstipendiums für den Bereich der Stadt Aachen und beschließt die Beteiligung der Stadt Aachen an dem vorgestellten städteregionsweiten Projekt, vorbehaltlich einer entsprechenden städteregionalen Beschlussfassung.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aachen ist eine lebendige Stadt, die vom Engagement der hier lebenden Menschen geprägt wird. Dabei brauchen wir Menschen, die bereit sind, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen und sich in die anstehenden Gestaltungsprozesse einzubringen Die Stadt Aachen unterstützt dieses Engagement bereits jetzt zentral und dezentral in vielfältigen Bereichen.  Zur besseren Verzahnung, Vernetzung und Steuerung wird derzeit vom Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung die partizipative Entwicklung einer Engagementstrategie für Aachen vorbereitet. Bereits jetzt ist klar, dass insbesondere das Engagement junger Menschen einen großen Gewinn darstellt. Eine große Anzahl von ihnen ist bereit, in Vereinen, Verbänden und Initiativen zivilgesellschaftliche Verantwortung im Sinne des Gemeinwohls übernehmen.

In der gemeinsamen Sitzung der Verwaltungskonferenz der StädteRegion Aachen und des Verwaltungsvorstandes der Stadt Aachen hat die Städteregion vorgeschlagen, ein gemeinsames Modul zur Anerkennung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen in Form eines Ehrenamtsstipendiums auf den Weg zu bringen und in Form einer Pilotphase zu erproben. Das Konzept und die Details sind der beigefügten Beschlussvorlage „Schaffung eines Ehrenamtsstipendiums für junge Erwachsene“ für Städteregionsausschuss 15.09.2022 und Städteregionstag 22.09.2022 sowie den Richtlinien der Städteregion Aachen für die Gewährung von Ehrenamtsstipendien zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements zu entnehmen (Anlage 1 und 2)

 

Aus Sicht der Stadt Aachen ergänzt das Modul die in der Stadt Aachen bereits gelebten und zukünftig angestrebten Formate der Engagementförderung (Ehrenamtspass, „Engagementdirekt“, Fortbildungen und Veranstaltungen) und könnte perspektivisch ein Baustein der zu erarbeitenden Engagementstrategie für die Stadt Aachen werden.

Erste Stipendien sollen nach derzeitiger Planung ab dem 01.01.2023 ausgezahlt werden. Die Richtlinien wurden zwischen den Fachverwaltungen von Stadt Aachen und StädteRegion einvernehmlich abgestimmt. Jungen engagementbereiten Menschen sollen dabei gleiche Möglichkeiten zur Teilnahme innerhalb der gesamten Städteregion eingeräumt werden.

Die Sitzungsvorlage für den Städteregionsausschuss am 15.09.2022 sowie die zugehörigen Richtlinien zur Vergabe der Stipendien sind im Originaltext beigefügt (siehe Anlage).

Mit dieser Aufgabenwahrnehmung für die Stadt Aachen ist nach gemeinsamem Verständnis von Stadt Aachen und StädteRegion kein entsprechender Aufgabenübergang des Themenbereiches Ehrenamts- und Engagementförderung von der Stadt Aachen zur StädteRegion verbunden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen:

 

Die Stadt Aachen beteiligt sich an der jährlichen Abrechnung der Stipendienkosten mit einer auf den Schlüssel „Einwohnerzahl“ bezogenen Pauschale in Höhe von p.a. rd. 13 T€ (einschl. MwSt.). Die Beteiligungszusage erfolgt zunächst für die Dauer eines Jahres, nach dessen Verlauf über die Weiterverfolgung entschieden wird. Für das Jahr 2023 ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen; für die finanzielle Beteiligung sind entsprechende Haushaltsmittel im Produkt 010203, PSP-Element 4-010203-903-5 verfügbar.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

             X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

             X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

              X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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