Entscheidungsvorlage - FB 36/0188/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept IKSK: Ausbau Solaranlagen (IKSK 2.1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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13.09.2022
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
AUK:
a) Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz befürwortet ein Solar-Unterstützungsprogramm für Eigentümer*innen von Mietobjekten und für Unternehmen und empfiehlt dem Rat dieses zu beschließen.
b) Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz befürwortet die Fortschreibung des IKSK und empfiehlt dem Rat diese zu beschließen.
Rat:
a) Der Rat beschließt ein Solar-Unterstützungsprogramm für Eigentümer*innen von Mietobjekten und für Unternehmen.
b) Der Rat beschließt die Fortschreibung des IKSK.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Einerseits hat das Interesse an dem städtischen Förderprogramm für Solaranlagen in den letzten Monaten zugenommen. Dazu haben die Solar-Kampagne und ein Informationsschreiben an alle Grundbesitzeigentümer Ende Januar beigetragen. Es wird jedoch eine gewisse Zeit benötigt vom Wissen um das Förderprogramms über das Befassen mit dem Thema, Einholen von Angeboten beim Handwerk bis zur Antragstellung und letztlich der baulichen Umsetzung. Von Anfang Januar 2022 bis Ende Juli 2022 wurden 585 Anträge eingereicht und davon 285 Anträge bewilligt. Ca. 300 Anträge sind noch offen und müssen noch geprüft werden. Insgesamt erwartet die Verwaltung zwischen 1000 und 1200 Anträge.
Bei den bewilligten Anlagen wurden im Jahr 2022 lediglich acht Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und sechs Anlagen von Unternehmen beantragt.
- Während die Förderung momentan vor allem von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern (in den Außenbereichen) abgegriffen wird, müssen zukünftig die Solarpotenziale aus sozialpolitischen Erwägungen insbesondere auf den Dächern von Mietobjekten (vor allem in der Innenstadt) und Gewerbegebäuden, vor allem Hallen mit Flachdächern, zukünftig erschlossen werden. Mit Blick auf die Vorlaufzeit, die benötigt wird, um von der ersten Information bzw. Idee für eine Solaranlage über die Handwerkersuche und Planungsphase bis zur Antragsreife zu gelangen, muss diese Zielgruppe bald möglichst intensiv unterstützt werden, damit auch im nächsten Jahr das Förderbudget ausgeschöpft wird. Dazu schlägt die Verwaltung folgendes vor:
- Eine unterstützende Beratung für Mehrfamilienhausbesitzer, insbesondere zum Thema Mieterstrom, da dies hier eine besondere Hürde darstellt. Sowohl für die Phase der Anlagenentwicklung als auch des Betriebes sind beispielsweise steuerliche Aspekte und Meldepflichten erklärungsbedürftig. Auch Eigentümergemeinschaften stehen vor besonderen Fragen. Mit den vorhandenen Strukturen und Beratungsressourcen ist dieser zusätzliche Aufwand nicht leistbar, weshalb die Beauftragung von Ingenieurbüros erfolgen soll. Für die externe Leistung werden 100.000 Euro kalkuliert.
- Für Unternehmen sind die Hemmnisse zur Installation von Solaranlagen größer als im privaten Bereich, z.B. aufwändigere Anmeldeverfahren und steuerliche Aspekte bei PV-Anlagen. Gerade Mittelständler haben oft nicht die personellen Kapazitäten und das Know-How, dass sich jemand in die Thematik einarbeitet, was bei der Planung und im laufenden Betrieb an Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen ist. Hier soll ebenfalls ein unterstützendes Beratungsangebot aufgesetzt werden, das über externe Aufträge abgewickelt wird und mit 100.000 Euro kalkuliert wird.
- Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat am 24.8.2021 die Fortschreibung des IKSK beschlossen. Dies beinhaltet eine Anpassung der strategischen Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen für den Zeitraum 2025 - 2030. Am 14.6.2022 hat die Verwaltung die „Grobskizze Aachen klimaneutral 2030“ vorgelegt, in der eine Analyse der jüngsten energiewirtschaftlichen und -politischen Entwicklung sowie neuen Erkenntnisse seit der Erstellung des IKSK enthalten ist. Diese Sondierungsstudie skizziert die Herausforderungen auf dem Weg bis 2030. Für die weiteren Schritte zur Fortschreibung des IKSK, Schärfung der Potenziale, Erarbeitung von Handlungsoptionen bis zur Entwicklung eines Maßnahmenplans wird eine externe Beauftragung erforderlich sein. Diese soll ebenfalls Wege zur Optimierung der Einbindung der Stadtgesellschaft aufzeigen, einen breiten Beteiligungsprozess konzeptionieren und in Teilen in die Umsetzung bringen. Neben einer reinen Konzepterstellung wird ein nicht unerheblicher Managementauftrag zu integrieren sein. Hierfür werden nach ersten Orientierungsgesprächen Kosten von 150.000 Euro (in 2 Jahren) veranschlagt.
Fazit:
Die Verwaltung wird schnellst möglich ein unterstützendes Angebot aufbauen, um Eigentümer*innen von Mietobjekten und von Unternehmen stärker für die Nutzung von Solaranlagen zu mobilisieren. Zudem soll die Fortschreibung des IKSK im Herbst beauftragt werden. Für die geschätzten Kosten von 350.000 Euro sind innerhalb des PSP 4-140101-945-9 „Förderung Photovoltaikanlagen (IKSK)“ die entsprechenden Mittel zu verlagern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen PSP 4-140101-945-9, 52910000/53180000 „Förderung Photovoltaikanlagen (IKSK)“:
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2.117.050,25 | 2.117.050,25* | 5.700.000 | 5.700.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*davon 626.050,25 Euro als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr. Diese sind für in 2021 eingegangene Förder-Anträge verplant, für ein Solar-Unterstützungsprogramm für Eigentümer*innen von Mietobjekten und für Unternehmen sowie für die Fortschreibung des IKSK; abzüglich 9.000 €, welche im Haushaltsjahr 2022 zur benötigten Unterstützung in den PKV verlagert wurden.
Aus dem Ansatz 2022 werden 350.000 Euro innerhalb des o.g. PSP-Elements auf das Sachkonto 52910000 „Aufwendung für sonstige Dienstleistungen“ verlagert.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |