Entscheidungsvorlage - FB 37/0012/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen,Haushaltsjahr 2022; Produkt 021503, Abwehr von Großschadensereignissen: Warnsystem Aachen, Beschaffung von Sirenen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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13.09.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 94.000 € zum Produkt 021503 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung in der Stadt Aachen zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 94.000 € zum Produkt 021503 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung in der Stadt Aachen zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 94.000 € zum Produkt 021503 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Stadt Aachen existiert ein ausgebautes Netz von gut 50 funktionstüchtigen Sirenen. Dieses System wird seit dem Jahr 2019 ausschließlich zur Warnung der Bevölkerung im Notfall verwendet. Die darüberhinausgehende - bis 2019 praktizierte - Nutzung des Systems zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet wurde eingestellt; diese Alarmierung erfolgt inzwischen über alternative "stille Alarmierungssysteme" (so genannte Pager).
Das Warnsignal der Sirenen ist immer noch die bewährteste und sicherste Methode, die Aachener Bürgerinnen und Bürger im Falle einer großen Schadenslage zu warnen.
In den kommenden Jahren ist eine sukzessive Erweiterung des Sirenennetzes sowie eine Umstellung auf elektronische Sirenen vorgesehen. Diese ist notwendig, da die Beschaffung von Motorsirenen aufgrund der Marktsituation mittlerweile fast unmöglich und die Besorgung von Ersatzteilen ebenfalls nicht mehr gesichert ist. Außerdem haben die Motorsirenen keine Akkupufferung, wodurch bei Stromausfall eine Warnung der Bevölkerung nicht mehr möglich wäre. Diese fatalen Erfahrungen haben im Juli 2021 einige andere Kreise und Kommunen im Rahmen der Flutwasserkatstrophe in NRW machen müssen.
Die Umstellung von Motorsirenen ohne Akkupufferung auf elektronische Sirenen führt auch zu einer veränderten Schallausbreitung mit der Folge, dass mehrere der bisher vorhandenen Sirenenstandorte entfallen können.
Durch die Bezirksregierung Köln wurden im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 97.501,28 € für den Ausbau des Sirenennetzes zur Warnung der Bevölkerung in Aachen gewährt. Bis zum Jahr 2021 wurden diese Mittel zur Beschaffung von 14 elektronischen Sirenen verausgabt.
Ein durch den FB 37 beauftragtes spezialisiertes Unternehmen für Sirenenplanung hat in 2020 festgestellt, dass sich in jedem Aachener Stadtbezirk - hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung mit Sirenen - noch unterversorgte Bereiche befinden:
Soll-Warnleistung | Ist-Warnleistung | Stadtbezirk | Fläche Stand 31.12.2016 | Ist-Warnleistung in % Stand 2022 |
54000W | 47400W | Mitte | 5.163 ha | 86,50 % |
8400W | 3000W | Brand | 1.338 ha | 35,71 % |
7800W | 4000W | Eilendorf | 684 ha | 51,28 % |
7200W | 4600W | Haaren | 880 ha | 63,88 % |
15000W | 9000W | Kornelimünster-Walheim | 3.703 ha | 60,00 % |
9600W | 4000W | Laurensberg | 2.997 ha | 41,66 % |
6000W | 4000W | Richterich | 1.318 ha | 66,66 % |
Die Standorte und Bedarfe sind nach Bezirken getrennt dargestellt (Anlage 1).
Im gesamten Stadtgebiet soll schnellstmöglich eine flächendeckende Versorgung der Sirenenalarmierung sichergestellt werden. Hierfür ist bis 2025 die Beschaffung und Montage weiterer 29 Sirenen notwendig.
Zur Umsetzung der Aufgabe hat FB 37/520 sich dazu entschlossen, die Erneuerung und den Austausch der Sirenen stufenweise vorzunehmen und den Aufbau durch regionale Unternehmen durchführen zu lassen. Dies ist sinnvoll, da aufgrund der derzeit hohen Nachfrage nach Sirenen eine Aufbauleistung und Steuerung durch die (wenigen) Lieferanten nur sehr zeitverzögert erfolgen könnte.
Nach diesem Stufenplan sollen in 2022 zunächst noch acht weitere Sirenen beschafft werden, die in 2023 montiert werden. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 94.000 €.
Der Stufenplan sieht weiterhin vor:
Jahr Beschaffung | Anzahl Sirenen | Eingeplante Kosten | Jahr Montage |
2023 | 8 | 103.400 € | 2024 |
2024 | 7 | 97.200 € | 2025 |
2025 | 6 | 66.000 € | 2026 |
2026 | 4 | 62.000 € | 2026 |
Die im Jahr 2026 zu beschaffenden 4 elektronischen Sirenen ersetzen 6 Motorsirenen, die demontiert werden. Somit soll bis 2026 erreicht werden, dass nach vollständigem/r Aufbau/Erneuerung des Sirenennetzes die flächendeckende Sirenenalarmierung in Aachen sichergestellt wird.
Für die Beschaffung der acht Sirenen im Jahr 2022 werden weitere Mittel i.H.v. 94.000 € überplanmäßig benötigt, da auf dem PSP-Element 5-021503-900-00300-300-1 nur noch Restmittel in Höhe von 540,68 € zur Verfügung stehen.
Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Sperrung bei folgendem PSP-Element bereitgestellt:
5-021501-900-01000-300-1 (Kostenart 78310000) Beschaffung und Einbau von technischen Geräten Nachrichtentechnik: 94.000 €
Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Mittel i.H. von 94.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-021503-900-00300-300-1 – Warnsystem Aachen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. (geplant) | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. (geplant) | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 94.000 € | 328.600 € | 328.600 € | 0 | 422.600 € |
Ergebnis | 0 | -94.000 € | -328.600 € | -328.600 € | 0 | -422.600 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 94.000 €*1 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*1
Deckung durch Sperrung bei PSP-Element:
5-021501-900-01000-300-1 (Kostenart 78310000) Beschaffung und Einbau von technischen Geräten Nachrichtentechnik
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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