Entscheidungsvorlage - FB 61/0468/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“ bei PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 70.000,- € bereitzustellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“ bei PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 70.000,- € bereitzustellen.

 

Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“ bei PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 70.000,- € bereitzustellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Zur Umsetzung der Maßnahme „Burghöhenweg Erschließung“, welche das Anlegen einer Baustraße beinhaltet, stehen im Haushalt derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 im Haushaltsjahr 2022 aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 Gesamtmittel i.H.v. rd. 214.000,- € zur Verfügung. Hiervon ist ein Teil von rd. 25.000,- € bereits für zwingend erforderliche Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen verwendet worden, wodurch noch rd. 189.000,- € verfügbar bleiben.

 

Aufgrund des diesjährigen starken Preisanstiegs für Bauleistungen belaufen sich die nun zu erwartenden Gesamtkosten des Bauauftrags auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung vor Ausschreibung und Submission auf rd. 259.000,- €. Somit werden Mehrkosten i.H.v. rd. 70.000,- € erwartet.

 

Die Ursachen für die entstandenen Mehrkosten sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe Nachfrage. Insbesondere die Deponie-, Material- und Energiekosten sind gegenüber den Vorjahren besonders stark angestiegen. Kostensenkungen bzw. -einsparungen durch Anpassungen in der Planung, Umsetzung oder der Materialauswahl wurden geprüft, sind aber nicht möglich.

 

Die Mehrkosten i.H.v. rd. 70.000,- € zur Umsetzung der Baumaßnahme müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.

Die zusätzliche Deckung soll aus dem PSP-Element 5-120202-900-01400-900-1 „Ausb.Verk.Manag.+digitale Grundl. (IKSK)“ erfolgen, da die dort eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

 

Der Ausführungsbeschluss für die Baustraße wurde im Jahr 2011 gefasst. Ein im selben Jahr angesetzter Baubeginn wurde damals aufgrund von Grundstücksangelegenheiten wenige Tage vor Baubeginn zurückgezogen. Nach langjährigen Verhandlungen konnten die Grundstücksangelegenheiten durch den Abschluss eines Grundstückstauschvertrags im November 2020 geklärt werden. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wurde die aktuelle Grundstückssituation im Liegenschaftskataster dann im Frühjahr 2021 eingetragen. Daraufhin konnten die Arbeiten zur Anlegung der Baustraße wieder aufgenommen werden.

 

Der zeitnahe Bau der Baustraße ist zwingend erforderlich, da dies Bestandteil des Grundstückstauschvertrags ist.

 

Nach Beschlussfassung wird der Bauauftrag noch im Jahr 2022 vorbereitet und vergeben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-300-01100-300-1 Burghöhenweg, Erschl.

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

214.166,46

284.166,46

0

0

0

0

Ergebnis

214.166,46

284.166,46

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

70.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-302/4 Burghöhenweg/Eichenstraße, Erschließung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

1.200

1.200

0

0

0

0

Ergebnis

1.200

1.200

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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