Entscheidungsvorlage - FB 62/0017/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wiederzuwählen.

 

Der Rat wählt Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wieder.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Hans-Peter Hermanns, und

des Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler, sind ¬am 12.07.2022 abgelaufen.

 

Der Umlegungsausschuss, dessen Rechtsgrundlage die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch ist, besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein (Vermessungssachverständiger). Ein weiteres Mitglied muss sachverständig für die Ermittlung von Grundstückswerten sein (Bewertungssachverständiger). Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Ratsmitglieder oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Zwei Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder beträgt fünf Jahre.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wiederzuwählen. Er besitzt die Befähigung zum Richteramt.

 

Herr Hermanns war Leiter des Rechtsamtes der Stadt Alsdorf. Er ist 68 Jahre alt und Pensionär.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen wiederzuwählen.

 

Herr Häßler war Leiter des Vermessungsamtes der Stadt Stolberg und arbeitete in der Geschäftsstelle des dortigen Umlegungsausschusses. Er ist 78 Jahre alt und Pensionär.

 

Es ist vorgesehen, dass sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2022 mit der Angelegenheit befasst.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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