Kenntnisnahme - ez. VII/0002/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Tagesordnungspunktantrag der SPD “Sachstandsbericht der Verwaltung zu geplanten Gegenmaßnahmen zur Gasknappheit" und zum Ratsantrag 249/18 „Wärmeversorgung Winter 2022: Präventive Vorbereitung“ (Die Zukunft) zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 als Folge geringer werdender Gaslieferungen aus Russland die Alarmstufe des Notfallplans ausgerufen. Seitdem sind die Lieferungen weiter zurückgegangen. Um einem Gasnotstand im kommenden Winter entgegenzuwirken, muss der Einsparung von Energie in den nächsten Wochen und Monaten auch in Aachen eine hohe Priorität beigemessen werden. Bereits ab April hat die Verwaltung den Austausch mit der STAWAG und der Regionetz über die aktuelle Situation vertieft und im Ergebnis diverse Einsparpotenziale identifiziert und beschlossen. Die Fraktionen wurden im Rahmen eines Gespräches am 15.08.2022, in der Ratssitzung am 24.08.2022 sowie im Rahmen einer Pressekonferenz über die nun anstehenden Maßnahmen der Stadtverwaltung informiert.

 

Nach der ersten Stufe der Einsparung, die die Stadt Aachen bereits mit dem 25. Juli eingeleitet hat, folgte am 1. September eine zweite Stufe mit weitergehenden Maßnahmen. Terminlich und inhaltlich liegt die Stadt Aachen damit auf einer Linie mit der am 24. August beschlossenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung des Bundes über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (Siehe Anlage).

 

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, Einsparungen im Umfang von 20% zu erreichen und setzt dabei auf folgende Maßnahmen:

 

Die Heizperiode für städtische Gebäude startet mit dem Ende der Herbstferien am 17. Oktober und wird bis zum Beginn der Osterferien andauern. Bislang begann die Heizperiode bereits am 1. Oktober. Die Temperaturen in beheizten Räumen, also Büros, Kantinen, Umkleiden, Museen, Besprechungsräumen und vergleichbaren Nutzungen werden entsprechend der Verordnung der Bundesregierung von 21 Grad auf 19 Grad Celsius reduziert. Für Flure und Durchgangsräume gelten sodann 10 Grad als Standard. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind Verwaltungsgebäude, wo möglich, geschlossen. Die Temperatur wird in dieser Zeit auf 10 bis 12 Grad reduziert. Die Abschaltung der Klein-Blockheizkraftwerke in städtischen Gebäuden trägt ebenfalls wirksam dazu bei, Gas einzusparen.

 

In der Schwimmhalle Süd sowie der Ulla-Klinger-Halle sinkt die Temperatur – wie schon seit Ende Juli in den Hallen Ost und Brand umgesetzt – auf 26 Grad. Das Wasser im Freibad Hangeweiher wird seit dem 1. September nicht mehr beheizt.

 

Ausgenommen von den o. g. Maßnahmen ist der Bereich Kinder und Jugend. Sowohl Schulen als auch KiTas werden weiterhin auf dem bisherigen Temperaturniveau gehalten. In den Lehrschwimmbecken werden die Temperaturen nur geringfügig von 32 Grad auf 30 Grad gesenkt. Des Weiteren sind Therapiebecken und solche mit einem Schwerpunkt für Menschen mit Behinderung von einer Temperaturabsenkung ausgenommen.

 

Bereits zum 25. Juli wurden die Beleuchtungszeiten von Aachener Denkmälern und öffentlichen Brunnen der aktuellen Situation angepasst und reduziert. Eine entsprechende Verordnung des Bundes sieht vor, dass ab dem 1. September historische Gebäude außer zu besonderen Anlässen grundsätzlich nicht mehr beleuchtet werden sollen. Werbeanlagen hingegen dürfen im Zeitraum zwischen 22 und 06 Uhr nicht mehr beleuchtet werden. Ausnahmen gelten dort, wo die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich ist.

 

Darüber hinaus setzt die Verwaltung auf Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und selbst auch Energie einzusparen. Dabei wird die Verwaltung einen Schwerpunkt auf das Nutzerverhalten (z.B. in Bezug auf Heizen) legen. Hierzu wird es neben den bereits durch Bund und STAWAG ins Leben gerufene Kampagnen einen städtisch organisierten und in Zusammenarbeit mit den Versorgern und Beratungsdienstleister*innen entwickelten „Energiespartag“ geben. Dieser findet am 29.09.2022 am Elisenbrunnen statt und soll alle Bürger*innen mit gebündelten Beratungsangeboten und Energiespartipps sowie unterstützt durch eine öffentliche Kampagnen informieren und für das Thema sensibilisieren.

 

Die städtischen Maßnahmen bergen das Potenzial, eine Energieeinsparung von rund 20% zu erreichen. Da es auch hier auf das individuelle Nutzer*innenverhalten ankommt, stellt die Sensibilisierung und Information in die Verwaltung hinein einen weiteren bedeutenden Eckpfeiler der Maßnahmen dar.

 

Gleichzeitig sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, wirtschaftliche und soziale Fragen, die sich durch eine etwaige Gasmangellage ergeben könnten zu diskutieren und passgenaue Lösungsansätze frühzeitig zu erörtern. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung jeweils zu einem ersten „Runden Tisch“ mit Akteur*innen aus Wirtschaft und Soziales eingeladen. Damit hat die Verwaltung zwei Gesprächsrunden geschaffen, die im Falle einer Verschlechterung der Situation schnell mit weiteren schlagkräftigen und breit diskutierten Maßnahmen reagieren können, von denen eine Signalwirkung für die Bürger*innen und entsprechend betroffene Einrichtungen und Institutionen ausgeht.

 

An dem ersten Runden Tisch „Wirtschaft“ am 06.09.2022 haben u. a. die Regionetz, STAWAG, IHK, HWK, Innungen, Dehoga, VHV, Jobcenter und weitere relevante Akteur*innen teilgenommen. Bei dem Termin ging es nicht zuletzt um die mit der derzeitigen Entwicklung der Energiepreise verbundenen Risiken für Unternehmen und Betriebe sowie der allgemeinen Versorgungslage vor Ort. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise wurden ebenfalls erste zukunftsfeste Konzepte für die Region diskutiert.

 

Der erste Termin „Soziales“ findet am 14.09.2022 statt und wird unter anderem die Caritas, Diakonie, gewoge AG, AWO, Verbraucherzentrale, STAWAG, das Jobcenter sowie weitere relevanten Akteur*innen an einen Tisch holen. Ziel ist es, insbesondere auch mit der Träger*innenlandschaft in Aachen mögliche Maßnahmen und bei eintretendem Bedarf deren schnelle Umsetzung zu diskutieren. Dazu gehören beispielsweise die unkomplizierte Einrichtung von Wärmestuben, Verhinderung von Stromsperren und ein möglicherweise höheres Beratungsaufkommen aufgrund von Preissteigerungen.

 

 

In der Gesamtheit kann derzeit noch keine seriöse Einschätzung über die mit der aktuellen und weiteren Entwicklungen der Energieversorgung verbundenen Auswirkungen  auf den städtischen Haushalt abgegeben werden.  Dies ist einerseits von dem Erfolg der oben aufgeführten Maßnahmen als auch von der nicht abschätzbaren Energiepreisentwicklung abhängig, welche kommunal nicht beeinflussbar ist.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

             X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

           X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

          X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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