Entscheidungsvorlage - FB 36/0197/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner StraßeÜberplanmäßige Mittelbereitstellung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- Dezernat II; Dezernat VII
- Verfasst von:
- 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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13.09.2022
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.09.2022
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Maßnahme „Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße“ unter dem PSP-Element 5-130101-000-02900-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 160.000,00 Euro bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der in die Jahre gekommene Spielplatz „Stettiner Straße“ im Bereich Driescher Hof soll komplett erneuert werden.
Der Fachbereich Umwelt hat bereits in 2020 einen Vorentwurf für den Spielplatz unter Berücksichtigung der Wünsche aus der Bürgerbeteiligung erarbeitet und diesen am 19.08.2020 in der BV-Mitte und am 25.08.2020 im KJA vorgestellt. Für die Neugestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße wurde auf Grundlage des Vorentwurfes eine erste Kostenschätzung erstellt und die Summe von rund 360.000 € im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 angemeldet.
Aufgrund von terminlichen Verschiebungen bei der Bearbeitung des Spielplatzkonzeptes für Aachen, bedingt durch Corona, konnte die Ausführungsplanung erst in 2022 fertiggestellt werden.
Für die Umplanung des Spielplatzes Stettiner Straße wurden aufgrund der vorliegenden Ausführungsplanung Gesamtkosten in Höhe von rd. 465.000 € kalkuliert. Zuzüglich eines 10% Risikoaufschlages (Hinweis der Vergabestelle) ist von einer Gesamtsumme von rd. 511.000 € auszugehen.
Die Kostenerhöhung ist u. a. auf Grund der aktuellen Marktentwicklung mit allgemeinen Preissteigerungen und auf die Konkretisierung vom Stadium des Vorentwurfes bis zur Ausführungsplanung zurück zu führen. Hinzu kommen Kosten für umfangreiche Bodenarbeiten in Teilbereichen, die auf Grundlage der Ergebnisse der Bodenuntersuchungen eingeplant werden müssen. Trotz der Kostenerhöhung ist die zeitnahe Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße, wegen dem hohen Bedarf im Bezirk und dem entsprechend politischen Willen sowie wegen der zu erwartenden weiter ansteigenden Preisentwicklung, sinnvoll.
Die Baukosten liegen aufgrund der aktuellen Kostenaufstellung bei einer Gesamtsumme von rd. 511.000 €. Nach Beauftragung der Bodenuntersuchungen stehen aktuell unter dem PSP-Element 5-130101-000-02900-300-1 für die Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße noch Mittel in Höhe von 351.458,40 Euro zur Verfügung. Die fehlenden Baukosten betragen rund 160.000,00 Euro.
Diese Mehrkosten müssen somit durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushalt finanziert werden. Die hierfür erforderliche Deckung kann aus dem allgemeinen PSP-Element 5-130101-900-03100-300-1 „Spiel- und Bolzplätze“ zur konkreten Maßnahme 5-130101-000-02900-300-1 „Spielplatz Stettiner Straße“ erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen (in €)
5-130101-000-02900-300-1 Spielplatz Stettiner Straße
in Verbindung mit 5-130101-900-03100-300-1 (4-130101-928-3) Spiel- und Bolzplätze
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022*) | Fortgeschriebener Ansatz 2022**) | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 360.000 | 520.000 | 0 | 0 | 360.000 | 360.000 | |
Ergebnis | 360.000 | 520.000 | 0 | 0 | 360.000 | 360.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -160.000 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*) Fortgeschriebener Ansatz 2022 besteht ausschließlich aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr
**) nach beabsichtigter überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
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|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |