Entscheidungsvorlage - FB 20/0129/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 zur Kenntnis und beschließt diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus

-          der Gesamtbilanz,

-          der Gesamtergebnisrechnung und

-          dem Gesamtanhang,

-          der Kapitalflussrechnung und

-          dem Eigenkapitalspiegel.

 

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 50 Abs. 2 KomHVO ein Gesamtlagebericht sowie gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 45 KomHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

 

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW bestätigt.

 

Nachdem die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759), erstellt wurden, durchlief der Gesamtabschluss 2018 wiederum erstmals nach dem ersten Gesamtabschluss 2010 ein förmliches Prüfverfahren. Auch der nun vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 durchläuft dieses förmliche Prüfverfahren.

 

Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.

 

 

Der vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 3.768.413,31 Euro aus.

 

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 4.036.923.554,00 Euro.

 

Das Eigenkapital beträgt 668.769.484,00 Euro.

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

  • Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat
  • Feststellung des Gesamtabschlusses 2019 durch Beschluss des Rates und Entlastung der Oberbürgermeisterin
  • Anzeige des vom Rat festgestellten Gesamtabschlusses 2019 bei der Bezirksregierung
  • Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2019
  • Bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2020 ist der Gesamtabschluss 2019 zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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