Entscheidungsvorlage - FB 36/0198/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die vorgezogenen Pflanz-, Pflege- und Verbissschutzmaß-nahmen im Aachener Wald.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Gemeindeforstamt Aachen beabsichtigt, zwei Maßnahmenpakete im Vorgriff auf den Forstwirtschaftsplan (FWP) 2023 auszuschreiben, da das Forstwirtschaftsjahr zum 01.10.2022 beginnt, die Beratung zum FWP 2023 jedoch voraussichtlich erst zum 06.12.2022 erfolgt. Folgende Maßnahmen sind geplant:

Maßnahmenpaket 1: Aufforstung/Wiederaufforstung inklusive einer 3-jährigen Kultursicherung (Freischnitt, Ausbringung von Verbissschutz)

Maßnahmenpaket 2: Reine Kultursicherungs- und Verbissschutzmaßnahmen für bereits bestehende Aufforstungen

Erläuterungen zum Maßnahmenpaket 1:

Bei den Aufforstungen handelt es sich i.d.R. um Freiflächenaufforstungen in Form von Initialpflanzungen, um Voranbaumaßnahmen (Buche unter Fichte) oder um Maßnahmen zur Waldrandgestaltung, die allesamt dem Aufbau naturnaher und klimaresilienter Wälder dienen. Auf den in Rede stehenden Flächen ist wegen der sehr starken Konkurrenzvegetation (Brombeere, Adlerfarn) keine Naturverjüngung oder lediglich eine Naturverjüngung mit Nadelhölzern (z. B. Fichte und Douglasie) zu erwarten.
Die mit Traubeneiche und Winterlinde zu bepflanzende Fläche birgt die Besonderheit, dass sich dort unter einem lichten, ca. 140 Jahre alten Kiefernwald die spätblühende Traubenkirsche ausbreitet. Bei der spätblühenden Traubenkirsche handelt es sich um einen Neophyt aus Nordamerika, der bisher regelmäßig zurückgeschnitten werden musste. Die Ausbreitung der spätblühenden Traubenkirsche soll dauerhaft durch die Etablierung einer neuen Waldgesellschaft (Beschattung der Traubenkirsche) verhindert werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes (Alternative zur Pflanzung) wird seit Jahrzehnten durch Adlerfarn massiv verhindert.

 

Für die Aufforstungen sind folgende Baumarten geplant:

       Traubeneiche 1.200 Stück

       Winterlinde    300 Stück

       Rotbuche 4.000 Stück

       Feldahorn      50 Stück

       Roter Hartriegel     50 Stück

       Haselnuss      20 Stück

       Schlehe      50 Stück

       Ginster       50 Stück

       Roterle          500 Stück

Summe 6.220 Stück

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Anwuchserfolg von Herbstpflanzungen größer ist als der von Frühjahrspflanzungen (Trockenheit). Daher sollten Pflanzmaßnahmen grundsätzlich vermehrt im Herbst erfolgen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, was in diesem Jahr der Fall ist.

Erläuterungen zum Maßnahmenpaket 2:

Ein Teil der zu pflegenden Kulturflächen ist im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Landschaft entstanden. Diese sind dauerhaft zu sichern.

Ein anderer Teil der Kulturen wurde mit Fördermitteln begründet. Das Aussetzen der Pflege birgt die Gefahr des Untergangs dieser Kulturen, verbunden mit der Rückgabe der Fördermittel.

 

Die erforderlichen Mittel i. H. v. 104.000 Euro stehen im städtischen Haushalt 2022 zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022 *)

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

173.000

216.555,32

0

0

0

0

Auszahlungen

173.000

213.555,32

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022 *)

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

173.000

216.555,32

366.200

366.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

173.000

216.555,32

366.200

366.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*)

Investiv: Fortgeschriebener Ansatz 2022 inklusive Ermächtigungsübertragung aus 2021 i. H. v.
43.555,32 € (PSP 5-130104-900-01300-900-1 Kulturen und Forstpflege)

Konsumtiv: PSP 4-130104-909-3 Kulturen und Forstpflege

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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