Entscheidungsvorlage - FB 36/0198/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflanz-, Pflege- und Verbissschutzmaßnahmen im Aachener Wald
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- 36/600 ; Dr. Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.09.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Gemeindeforstamt Aachen beabsichtigt, zwei Maßnahmenpakete im Vorgriff auf den Forstwirtschaftsplan (FWP) 2023 auszuschreiben, da das Forstwirtschaftsjahr zum 01.10.2022 beginnt, die Beratung zum FWP 2023 jedoch voraussichtlich erst zum 06.12.2022 erfolgt. Folgende Maßnahmen sind geplant:
Maßnahmenpaket 1: Aufforstung/Wiederaufforstung inklusive einer 3-jährigen Kultursicherung (Freischnitt, Ausbringung von Verbissschutz)
Maßnahmenpaket 2: Reine Kultursicherungs- und Verbissschutzmaßnahmen für bereits bestehende Aufforstungen
Erläuterungen zum Maßnahmenpaket 1:
Bei den Aufforstungen handelt es sich i.d.R. um Freiflächenaufforstungen in Form von Initialpflanzungen, um Voranbaumaßnahmen (Buche unter Fichte) oder um Maßnahmen zur Waldrandgestaltung, die allesamt dem Aufbau naturnaher und klimaresilienter Wälder dienen. Auf den in Rede stehenden Flächen ist wegen der sehr starken Konkurrenzvegetation (Brombeere, Adlerfarn) keine Naturverjüngung oder lediglich eine Naturverjüngung mit Nadelhölzern (z. B. Fichte und Douglasie) zu erwarten.
Die mit Traubeneiche und Winterlinde zu bepflanzende Fläche birgt die Besonderheit, dass sich dort unter einem lichten, ca. 140 Jahre alten Kiefernwald die spätblühende Traubenkirsche ausbreitet. Bei der spätblühenden Traubenkirsche handelt es sich um einen Neophyt aus Nordamerika, der bisher regelmäßig zurückgeschnitten werden musste. Die Ausbreitung der spätblühenden Traubenkirsche soll dauerhaft durch die Etablierung einer neuen Waldgesellschaft (Beschattung der Traubenkirsche) verhindert werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes (Alternative zur Pflanzung) wird seit Jahrzehnten durch Adlerfarn massiv verhindert.
Für die Aufforstungen sind folgende Baumarten geplant:
Traubeneiche 1.200 Stück
Winterlinde 300 Stück
Rotbuche 4.000 Stück
Feldahorn 50 Stück
Roter Hartriegel 50 Stück
Haselnuss 20 Stück
Schlehe 50 Stück
Ginster 50 Stück
Roterle 500 Stück
Summe 6.220 Stück
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Anwuchserfolg von Herbstpflanzungen größer ist als der von Frühjahrspflanzungen (Trockenheit). Daher sollten Pflanzmaßnahmen grundsätzlich vermehrt im Herbst erfolgen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, was in diesem Jahr der Fall ist.
Erläuterungen zum Maßnahmenpaket 2:
Ein Teil der zu pflegenden Kulturflächen ist im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Landschaft entstanden. Diese sind dauerhaft zu sichern.
Ein anderer Teil der Kulturen wurde mit Fördermitteln begründet. Das Aussetzen der Pflege birgt die Gefahr des Untergangs dieser Kulturen, verbunden mit der Rückgabe der Fördermittel.
Die erforderlichen Mittel i. H. v. 104.000 Euro stehen im städtischen Haushalt 2022 zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 *) | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 173.000 | 216.555,32 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 173.000 | 213.555,32 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 *) | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 173.000 | 216.555,32 | 366.200 | 366.200 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 173.000 | 216.555,32 | 366.200 | 366.200 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*)
Investiv: Fortgeschriebener Ansatz 2022 inklusive Ermächtigungsübertragung aus 2021 i. H. v.
43.555,32 € (PSP 5-130104-900-01300-900-1 Kulturen und Forstpflege)
Konsumtiv: PSP 4-130104-909-3 Kulturen und Forstpflege
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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486,8 kB
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