Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 52/0006/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Änderung der „Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports“ und die Einführung der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen durch die Stadt Aachen“ gemäß den Vorschlägen der Verwaltung.

 

2.         Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der „Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports“ und die Einführung der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für  Sportbaumaßnahmen durch die Stadt Aachen“ gemäß den Vorschlägen der Verwaltung.

 

In Vertretung

 

 

 

(Dr. Erlenkämper)

Beigeordneter

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die so genannte Sportpauschale eingeführt. Dadurch ist es erforderlich, die „Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich lediglich auf den Abschnitt III. Ziffer 1 dieser Richtlinien. Nach den bisherigen Richtlinien wurden für den Neubau, Umbau, die Erweiterung und außergewöhnlich belastenden Instandsetzungsarbeiten vereinseigener Sportstätten 10 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten als städt. Zuschuss gewährt. Da das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der Einführung der Sportpauschale keine Zuschüsse mehr zahlt, sondern den Kommunen eine nach der Größe der Stadt ausgerichtete Sportpauschale zahlt, empfiehlt die Verwaltung, einen städtischen Zuschuss von bis zu 30 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten als Fehlbedarfszuschuss zu gewähren.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat festgelegt, dass die Mittel aus der Sportpauschale nur dann an Sportvereine als Zuschuss weitergeleitet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Zuschüsse nur für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten gewährt werden dürfen. Die Zuschüsse dürfen beispielsweise nicht für Personal- und Unterhaltungskosten verwendet werden. Um hierfür klare Regelungen zu schaffen, schlägt die Verwaltung die Einführung der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen durch die Stadt Aachen“ vor.

 

Wenn die Sportvereine demnächst über die neuen Richtlinien informiert werden, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es schwierig sein wird, wie vorgesehen zu verfahren, solange die Stadt über ein nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept verfügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren

Die finanziellen Aufwendungen für die Gewährung der Zuschüsse ergeben sich alljährlich bei den Haushaltsberatungen.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

 

 

 

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Anlagen

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