Kenntnisnahme - FB 61/0481/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1005 - Kullenhofstraße / Neubau Psychiatrie;hier:Ergebnis Fassadenwettbewerb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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19.10.2022
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass und Auslobung
Am 04.02.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, für den Bereich des Neubaus der Psychiatrie an der Kullenhofstraße einen separaten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen mit vorherigem qualitätssicherndem Verfahren (siehe Vorlage FB61/1565/WP17). Ziel ist eine Überarbeitung der Fassaden und die Sicherung der Hochbauplanung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Über die Art des Qualifizierungsverfahrens hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Planungsausschuss am 26.08.2021 berichtet (siehe Vorlage Nr. FB 61/0191/WP18).
Die Auslobung (siehe Anlage) erfolgte als nichtoffener Wettbewerb mit einem vorgeschalteten EU-weiten Bewerbungsverfahren. Der Wettbewerb dient der Auswahl der Teilnehmer*innen am nachfolgenden Verhandlungsverfahren. Das Wettbewerbsergebnis wird in diesem Verfahren mit 30 % gewichtet.
Folgende drei Büros wurden gesetzt:
- MAS Architectuur, Rotterdam
- PL Architekten, Aachen
- Schilling Architekten, Köln
Weitere sechs wurden über ein Losverfahren ermittelt:
- Ackermann + Renner Architekten, Berlin
- BGF + Architekten, Wiesbaden in Bewerbergemeinschaft mit Verrotec, Mainz
- Kim Nalleweg, Berlin
- Nieto Sobejano Arquitectos, Berlin
- prasch buken partner architekten, Hamburg
- soll sasse architekten, Dortmund
- Ergebnis des Wettbewerbes
Das Preisgericht (Teilnehmer*innen siehe Auslobungstext) tagte am 24.08.2022. Das beiliegende Preisgerichtsprotokoll (siehe Anlage 3) enthält einen Überblick der eingereichten Arbeiten sowie eine ausführliche Beurteilung der ausgezeichneten Arbeiten.
Das Preisgericht traf einstimmig die Entscheidung, das Büro BGF Architekten, Wiesbaden mit dem 1. Preis auszuzeichnen.
Im Protokoll wird hierzu festgestellt: „Die vorliegende Arbeit überzeugt durch die einfache Setzung, ein vereinheitlichendes Holzkleid um den vielgestaltigen Baukörper der Planungsgrundlage zu legen. Das Gebäude erhält somit eine klare eigene Identität innerhalb des heterogenen städtebaulichen Umfeldes und schafft es dennoch subtil Bezüge zu seinen teils denkmalgeschützten Nachbarn aufzubauen.“
Zum Abschluss der Beurteilung heißt es: „Der Arbeit gelingt es beispielhaft und in hoher Qualität einen zeitgemäßen Klinikneubau in einer erkennbar nachhaltigen Bauweise mit einer voraussichtlich außerordentlich hohen Akzeptanz von Patient*innen und Betreiber*innen aufzuzeigen.“ (Auszug Beurteilung 1. Preis)
Ein zweiter Preis wurde nicht vergeben.
Mit dem 3. Preis wurde das Büro Nieto Sobejano Arquitectos, Berlin ausgezeichnet. Der Entwurf wurde in der Jury intensiv und ambivalent diskutiert. Im Protokoll wird aufgeführt: „Die Gesamterscheinung lässt eine gute städtebauliche Einfügung, insbesondere auch in Bezug auf das angrenzende Parkhaus erwarten. Sie wirkt insgesamt routiniert und kontrolliert bearbeitet. Der Einsatz der Keramikelemente in den Fassaden wird sowohl in der Wirkung durch die Materialität, als auch in ihrer gliedernden Wirkung auf Grund der vertikalen Profilierung positiv bewertet.“ Als Fazit wird festgestellt: „Insgesamt stellt die Arbeit einen routinierten Beitrag dar. Ihre identitätsstiftende Wirkung als Haus für eine Psychiatrie kann die Jury nur bedingt überzeugen. Der Bereich der Fassadenbegrünung wirkt eher als Alibi, denn als konzeptimmanent. Leider gibt es nur sehr wenige Aussagen zu der innenräumlichen Wirkung der Fassaden im Besonderen in Bezug auf die Patientenzimmer.“ (Auszug Beurteilung 3. Preis)
Weiterhin erhielt das Büro Kim Nalleweg, Berlin eine Anerkennung.
Hier stellt die Jury im Ergebnis fest: „In der Zusammenschau liefert die Arbeit einen wichtigen und leistungsfähigen Beitrag. Dem Fassadenentwurf gelingt es auf bemerkenswerte Weise, die bestehenden Fenstergliederung des Rohbaus zu akzeptieren und zugleich enorme gestalterische Potentiale zu heben.“ (Auszug Beurteilung der Anerkennung)
Das Wettbewerbsergebnis wird in der Sitzung vorgestellt.
- Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an den Wettbewerb soll die aus dem Wettbewerbsergebnis hervorgegangenen Fassadenplanung in den bereits vorliegenden Hochbauentwurf eingearbeitet werden. Zur weiteren Abstimmung werden im anstehenden Verhandlungsverfahren nun die beiden Preisträger durch die Uniklinik (UKA) eingeladen.
Der Neubau der Psychiatrie ist Gegenstand des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1005 - Kullenhofstraße / Neubau Psychiatrie - für das als nächster Meilenstein der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss ansteht.
Da die Fassadengestaltung explizit Eingang in die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Inhalte des Durchführungsvertrags finden soll, ist zunächst der Ausgang des Verhandlungsverfahrens und die anschließende Ausarbeitung des Gesamtentwurfs abzuwarten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass ein Aufstellungs- und Offenlagebeschluss im II. Quartal 2023 gelingen kann.
Parallel ist der erneute Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - vorgesehen.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. In diesem Verfahren werden die klimatischen Auswirkungen untersucht und entsprechende Maßnahmen ermittelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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3 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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476,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|