Entscheidungsvorlage - AVV/0062/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Digitales Karnevalticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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27.10.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Digitales Karnevalsticket
In den vergangenen Jahren wurde dem AVV 24-Stunden-Ticket der Preisstufe 4 während der Karnevalszeit eine Ausweitung der zeitlichen Gültigkeit von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag als Zusatzleistung eingeräumt. Als Teil der Digitalisierungsstrategie in NRW und AVV soll ein digitales Karnevalsticket ab 2023 im AVV-Verbundgebiet eingeführt werden. Um die digitalen Kanäle weiter zu stärken, soll das Ticket ausschließlich digital in Form eines Handy-Tickets vertrieben werden, so wie es auch im Nachbarverbund VRS bereits praktiziert wird.
Über die anderen Vertriebskanäle ist auch während der Karnevalszeit weiterhin ein 24-Stunden-Ticket in der tariflichen Ausgestaltung mit einer 24-Stunden-Gültigkeit erhältlich.
Zusammenfassung der tariflichen Merkmale des digitalen Karnevalsticket im AVV:
Zeitliche Gültigkeit: Weiberfastnacht bis Veilchendienstag, ganztägig
Berechtigter Personenkreis: Jedermann
Preis: 19,40 Euro (Preisstand 01.01.2023),
analog dem Preis 24-Stunden-Tickets (1 Person) der Preisstufe 4
Geltungsbereich: AVV-Netz
Übertragbarkeit: nein
Mitnahmemöglichkeit: nein
1.-Klasse Übergang: nein
Als Zeitpunkt für den Vorverkauf des Karnevaltickets bietet sich eine zweiwöchige Vorlaufzeit zu Weiberfastnacht an. Für die Einführung würde dies einen Vorverkaufsbeginn ab dem 01.02.2023 bedeuten (Weiberfastnacht 16.02.2023). Über die zeitliche Einschränkung des (Vor-)Verkaufszeitraums wird sichergestellt, dass es im Zusammenhang mit dem zeitlich befristeten Angebot des Karnevalstickets zu keinen Fehlkäufen durch den Kunden kommt. Die Anzeige des Karnevalstickets in der Fahrplanauskunft ist ebenfalls nur an den Tagen vorgesehen, an denen das Ticket auch eine zeitliche Gültigkeit aufweist.
Die Einführung des neuen Tarifproduktes soll marketingseitig mit einer geeigneten Kampagne unterstützt werden.