Entscheidungsvorlage - AVV/0063/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Aufnahme der On-Demand-Verkehre in die AVV-Tarifbestimmungen zum 01.01.2023 im beschriebenen Umfang zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Aachener Verkehrsverbund werden On-Demand-Verkehre in diversen Gebietskörperschaften als besondere Form der Linien- und Flächenbedarfsverkehre durch einzelne Verkehrsunternehmen angeboten, auf denen – abgesehen von etwaigen Komfortzuschlägen für die An-/Abfahrt an gewissen Bedarfshaltestellen grundsätzlich der reguläre AVV-Tarif zur Anwendung kommt. Darüber hinaus kommen derzeit bei der Nutzung des On-Demand-Verkehrs mitunter unternehmensspezifische Regularien und / oder Bedingungen zum Tragen, welche es im Sinne des Fahrgastes verbundweit zu vereinheitlichen und in die AVV-Tarifbestimmungen zu überführen gilt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen eines Verbund-Workshops gemeinsam mit den Verkehrsunternehmensvertretungen an der Schaffung einer gemeinsamen Definition des On-Demand-Verkehrs im AVV sowie der Vereinheitlichung von Nutzungsbedingungen und Tarifparametern (insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Komfortzuschlägen) gearbeitet.

 

Die aus dem gemeinschaftlichen Austausch resultierenden Bestimmungen wurden im Anschluss entsprechend durch die Verbundgesellschaft in die AVV-Tarifbestimmungen eingearbeitet.

 

In den AVV-Tarifbestimmungen würden die entsprechenden Abschnitte, wie in der Anlage dargestellt, zum 01.01.2023 angepasst werden.

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Anlagen

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