Kenntnisnahme - ez. VII/0004/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des WVER zur Kenntnis und

beauftragt die Verwaltung, die Planungen voranzutreiben und den Ausschuss im weiteren Verlauf des Prozesses

regelmäßig zu informieren.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Mai 2022 haben die Verwaltung und der Wasserverband Eifel-Rur im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz  einen Sachstand der Schadensbehebung in Bezug auf das Hochwasser 2021 und Einblicke in das Resilienzprojekt, das regionale Hochwasserrisikomanagement, ebenso dargestellt, wie auch einen Sachstandsbericht zur Maßnahmenplanung und -zielsetzung.

Hierbei wurde bereits aufgezeigt, dass durch die Ereignisse im Jahr 2021 ein besonderer Fokus auf den betroffenen Gebieten liegt, jedoch auch das gesamte Stadtgebiet betrachtet werden muss. Dabei hat die Verwaltung es sich zur Aufgabe gemacht, das Stadtgebiet in drei Abschnitten zu betrachten und zu bearbeiten.

Kategorie I – Einzugsgebiet Inde

Kategorie II – Einzugsgebiet Wurm im „Talkessel“

Kategorie III – Restliche Einzugsgebiete

 

In der Sitzung werden insbesondere die aktuellen Ergebnisse und weiteren Prozesse zu den Entwicklungen der Masterpläne „Inde“ und „Wurm“ beschrieben, welche in der (städte)regionalen Zusammenarbeit und durch den WVER in Federführung erarbeitet und vorangetrieben werden.

Abbildung 1 Struktur interkommunale AG - regionales Hochwasserrisikomanagement

 

Dabei ist insbesondere in der weiteren Umsetzungsplanung von Bedeutung, wie sich Bemessungsgrundlagen auf Zuständigkeiten und Finanzierung auswirken. Dabei ist die Festlegung des sogenannten HQ 100 ein maßgeblicher Prozess. Seit den Extremereignissen im Jahr 2021 wird die Diskussion geführt, welche Bemessungsgrundlage zielführend sein kann und wie sich die Folgen des Klimawandels auf die definierten Schutzziele auswirken bzw. sich in diesen wiederfinden sollten. Dabei beantwortet die Definition der Schutzziele konkret die Frage, welches Maß an Hochwasserschutz der Staat erreichen möchte. Hierzu wird der WVER einen Einblick in den derzeitigen Diskussionsstand geben und eine grundsätzliche Bewertung in Hinblick auf die örtlichen Prozesse und Maßnahmenplanungen vornehmen.

Diese Information stellt aus Sicht der Verwaltung einen maßgeblichen Eckpunkt in der Diskussion dar, ob diese Schutzziele und die dann damit verbundenen Maßnahmenplanungen und -umsetzungen, auch durch die Verwaltung und den Rat der Stadt Aachen als ausreichend angesehen werden oder weitere zusätzliche und damit selbstfinanzierte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden sollten.

Hier strebt die Verwaltung an, den Prozess der Diskussion in Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft in 2023 voranzubringen und zu moderieren, um die Prozesse zu parallelisieren und die Planungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beschleunigen.

Dazu hat die Stadtverwaltung parallel zu den überspannenden Prüfungen des WVER bei einzelnen Maßnahmen aus dem Katalog der Stadt Aachen vorbereitende Prüfschritte eingeleitet, um die grundsätzliche Eignung bzw. Umsetzung konkreter zu prüfen. Sobald alle Ergebnisse vorliegen wird es zu konkreteren Abwägungsprozessen kommen müssen, welche neben der hydrologischen Gesamtbetrachtung u.a. auch die Perspektive des Naturschutzes mit einbeziehe.

Über diese Prozesse hinaus, ist für die Verwaltung von besonderer Bedeutung, die Fragen nach den Zusammenhängen mit und Unterschiede zum privaten Hochwasserschutz für die Bürger*innen zu beantworten. Einerseits ist hierfür die gute Zusammenarbeit mit den sehr engagierten Bürger*innen vor Ort und der gegründeten Hochwasserinitiative eine gute Basis ebenso gegeben, wie auch die Besuche des Infomobils des Hochwasserkompetenzzentrums Mitte Oktober 2022 und Ende Januar 2023. Jedoch hält die Verwaltung es für nötig, weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen. Hierzu soll einerseits eine Studie dazu in Auftrag gegeben werden, ob und wie bestimmte Objekte und Plätze z.B. durch adhoc-Maßnahmen besser geschützt werden können, ohne große bauliche Eingriffe in das sensible Umfeld hervorzurufen. Andererseits möchte die Verwaltung prüfen, ob eine finanzielle Unterstützung zB im Rahmen einer Förderkulisse die Bürger*innen dabei unterstützen kann, eigene private Schutzmaßnahmen umzusetzen. Hierbei kann sich die Verwaltung vorstellen, dass im Rahmen dieser Unterstützungsleistung auch ein gewisses koordinierendes und beratendes Angebot eröffnet wird, um die Wirksamkeit dieser Kleinstmaßnahmen zu verbessern.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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