Entscheidungsvorlage - FB 11/0099/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Heinrich Brötz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat Bildung, Jugend und Kultur (Dez. IV) der Stadt Aachen gewählt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Beigeordneten für Bildung, Jugend und Kultur mit Ablauf des 31.12.2022 wurde die Stelle auf Beschluss des Rates vom 11.05.2022 überregional neu ausgeschrieben.

Unter den insgesamt eingegangen 43 Bewerbungen hat sich Herr Heinrich Brötz als bestgeeigneter Bewerber herausgestellt. Die Ernennung wird voraussichtlich zum 01.01.2023 erfolgen.

 

Herr Brötz ist Diplom-Volkswirt und hat das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Jahr 1990 abgeschlossen. Er ist seit Dezember 2014 als Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45) bei der Stadt Aachen tätig. Zuvor war er 12 Jahre als Abteilungsleiter beim Bischöflichen Hilfswerk Misereor e.V. Aachen und 2 Jahre als Vorstand des Caritasverbandes Geldern-Kevelaer e.V. beschäftigt.

 


 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge entsprechend der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW. Zusätzlich wird nach § 5 Abs. 1 S. 3 EingrVO eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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