Entscheidungsvorlage - E 26/0099/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch ehem. PolizeipräsidiumBereitstellung Finanzmittel als Anschubfinanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.09.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens „Sportpark Soers“ kommt dem Städtischen Gebäudemanagement im Vorfeld die Aufgabe zu, prioritär den Abbruch des ehemaligen Polizeipräsidiums voranzutreiben und mit externen Sonderfachleuten planen und umsetzen zu lassen.
Die konzeptionell notwendigen Bearbeitungsschritte im Rahmen des Abbruchs/Rückbaus werden zum großen Teil bestimmt durch eine Vielzahl von verschärften gesetzlichen Grundlagen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten wie neben dem Vergabe- und Baurecht z.B. das Arbeitsschutzrecht, das Immissionsschutzrecht, das Schadstoff-, Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht.
Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 400.000 € zur Beauftragung der Planung müssen durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung finanziert werden. Die hierfür erforderliche Deckung kann aus Mehrerträgen aus Gewerbesteuern beim PSP-Element 1-160102-900-4 „Gemeindesteuern, Steueranteile“, Konto 40130000 „Gewerbesteuer“ erfolgen.
Die 1. Planungsstufe zum Abriss wird ungeachtet der Tatsache in Auftrag gegeben, dass die mit den abschließenden Abrisskosten mindestens übereinstimmende Förderung noch nicht bewilligt wurde, daher der Kaufvertrag noch keinen verbindlichen Eigentumswechsel vorgibt, vielmehr der Bedingungseintritt noch offen ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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4 -011301-5xy-z- Abriss Altes Polizeipräsidium | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 400.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 400.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 400.000 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |