Entscheidungsvorlage - FB 36/0207/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung bezirklicher Mittel, zwei weitere Bänke am Brander Marktplatz, wie in der Vorlage dargestellt, zu ergänzen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 8.8.2022 gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt, in der Achse zwischen Marktplatz und St. Donatus, etwa auf Höhe des Ehrenmals, zwei neue Bänke mit Blickrichtung zur Kirche aufzustellen.

 

Die zusätzlichen Bankstandorte sind sinnvoll, da der betreffende Bereich räumlich gut für eine 'Gruppe' von Sitzgelegenheiten geeignet ist. Auch fehlen bislang Bänke, die auf das attraktive Kirchengebäude von St. Donatus ausgerichtet sind. Ebenfalls ist der Standort gut einsehbar, was eine gewisse soziale Kontrolle gewährleistet. Ein Abfallbehälter ist dort bereits vorhanden, sodass hierzu kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

 

Lageplan der neuen Bankstandorte (mit Pfeilen markiert), Auszug der Ausführungsplanung

 

 

Foto der neuen Bankstandorte (mit Pfeilen markiert)

 

Die erforderlichen investiven Kosten für zwei Bänke betragen 4.000 € brutto, inklusive Einbau. Das Modell würde den bereits vorhandenen Bänken entsprechen. Aktuell kommt es zu längeren Lieferfristen bei diesen Ausstattungsgegenständen (mindestens drei Monate). Bei einer Bereitstellung bezirklicher Mittel ist jedoch eine Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2023 möglich.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Mit der Beschlussvorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.

Eine Realisierung der neuen Bankstandorte, mit investiven Kosten in Höhe von 4.000 €, erfolgt nur im Falle der Bereitstellung bezirklicher Mittel. Dies ist Gegenstand einer separaten Beschlussfassung.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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