Entscheidungsvorlage - FB 36/0207/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung von zwei zusätzlichen Bänken auf dem Markt - DenkmalplatzAntrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 08.08.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- 36/200 ; Herr Ruckert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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|
19.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung bezirklicher Mittel, zwei weitere Bänke am Brander Marktplatz, wie in der Vorlage dargestellt, zu ergänzen.
Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 8.8.2022 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt, in der Achse zwischen Marktplatz und St. Donatus, etwa auf Höhe des Ehrenmals, zwei neue Bänke mit Blickrichtung zur Kirche aufzustellen.
Die zusätzlichen Bankstandorte sind sinnvoll, da der betreffende Bereich räumlich gut für eine 'Gruppe' von Sitzgelegenheiten geeignet ist. Auch fehlen bislang Bänke, die auf das attraktive Kirchengebäude von St. Donatus ausgerichtet sind. Ebenfalls ist der Standort gut einsehbar, was eine gewisse soziale Kontrolle gewährleistet. Ein Abfallbehälter ist dort bereits vorhanden, sodass hierzu kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Lageplan der neuen Bankstandorte (mit Pfeilen markiert), Auszug der Ausführungsplanung
Foto der neuen Bankstandorte (mit Pfeilen markiert)
Die erforderlichen investiven Kosten für zwei Bänke betragen 4.000 € brutto, inklusive Einbau. Das Modell würde den bereits vorhandenen Bänken entsprechen. Aktuell kommt es zu längeren Lieferfristen bei diesen Ausstattungsgegenständen (mindestens drei Monate). Bei einer Bereitstellung bezirklicher Mittel ist jedoch eine Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2023 möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Mit der Beschlussvorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
Eine Realisierung der neuen Bankstandorte, mit investiven Kosten in Höhe von 4.000 €, erfolgt nur im Falle der Bereitstellung bezirklicher Mittel. Dies ist Gegenstand einer separaten Beschlussfassung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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