Kenntnisnahme - FB 23/0141/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss wurde zuletzt in der Sitzung am 14.6.2022 über den Sachstand der Bodenuntersuchungen in Kleingartenanlagen informiert.

 

Der Fachbereich Klima und Umwelt (Untere Bodenschutzbehörde) hat in Abstimmung mit dem Fachbereich Immobilienmanagement ein Untersuchungskonzept aufgestellt, mit dem festgestellt werden soll, ob auf Kleingartenanlagen mit Schadstoffbelastungen des Bodens zu rechnen ist. Ziel der Untersuchungen ist die Sicherstellung einer unbedenklichen Nutzung der Kleingartenanlagen im Hinblick auf den Anbau und Verzehr von Nutzpflanzen sowie die Nutzung der Anlagen zu Erholungszwecken.

 

Grundlage für derartige Untersuchungen sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie das Landes-Bodenschutzgesetz NRW (LBodSchG). Im LBodSchG ist unter anderem die Erfassung von sogenannten Altablagerungsflächen geregelt. Ein Teil der 42 im Stadtverband organisierten Kleingartenanlagen liegt in Bereichen, für die Hinweise über mögliche Altablagerungen – z. B. durch Auffüllungsmaßnahmen - vorliegen.

 

Daher sollen auf 12 Anlagen in einem ersten Schritt Voruntersuchungen auf mögliche Schadstoffbelastungen des Bodens durchgeführt werden. Es handelt sich um die Anlagen

Am Höfling, Drimborn, Eupener Str., Hanbruch,  Hangeweiher, Kannegießertal, Lehmkülchen, Lohmühle, Panneschopp, Reichsweg, Rütsch und Weiße Mühle.

 

Bei den Voruntersuchungen soll in Abstimmung mit den Kleingartenvereinen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Gesamtzahl der Gärten eine begrenzte Anzahl von Gartenparzellen (voraussichtlich zwischen 3 und 11 Parzellen je nach Anlagengröße) zur Durchführung der Bodenuntersuchungen ausgewählt werden. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Voruntersuchungen wird über weitergehende Untersuchungen entschieden.

 

Die Vorsitzenden der betroffenen Kleingartenvereine und der Vorstand des Stadtverbandes wurden von der Verwaltung am 12.9.2022 über die bevorstehenden Untersuchungen in den Räumen des Stadtverbands informiert. Der Vorstand des Stadtverbands und die Vereinsvertreter zeigten sich sehr einsichtig und kooperativ.

 

Zunächst finden Ortstermine auf den 12 Anlagen mit Vereinsvertretern mit der Auswahl der zu untersuchenden Parzellen statt. Im Oktober 2022 werden die Bodenproben durch den Gutachter entnommen. Die Chemische Analytik wird bis Dezember 2022 dauern. Danach erfolgen die Auswertung und die Erstellung des Gutachtens. Der Stadtverband und die Kleingartenvereine sollen im Februar 2023 über die Ergebnisse der Voruntersuchung informiert werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

200.000

234.715,680

150.000

150.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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