Kenntnisnahme - FB 23/0145/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Aktivierung von Baulücken und Flächenmanagement zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Schreiben vom 29.08.2022 beantragt die Fraktion der Grünen, folgenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 18.10.2022 aufzunehmen:

 

Umsetzungsstand IKSK-Maßnahmen und angespannter Wohnungsmarkt: Aktivierung von Baulücken und Flächenmanagement

 

Die stark begrenzten Flächen auf Aachener Stadtgebiet müssen bestmöglich genutzt werden. Die Maßnahme 1.1 mit dem Titel „Aktivierung von Baulücken / Flächenmanagement“ im Integrierten Klimaschutzkonzept (Kapitel 5.4.1) benennt deswegen als Ziel die Aktivierung aber auch die nachhaltige Entwicklung von Flächen im Stadtgebiet.

Die Fraktion der GRÜNEN bittet um einen Sachstandsbericht, insbesondere ob die dafür vorgesehenen Stellen besetzt werden konnten, welche Rechercheergebnisse vorliegen und ob erste konkrete Projekte angestoßen worden sind.

 

 

Erläuterungen

 

Im Rahmen der Neuausrichtung des Fachbereiches Immobilienmanagement wurde neben der Abkehr von einer Verkaufsorientierung hin zur Eigenentwicklung städtischer Grundstücke als Maßnahme gegen die Flächenknappheit vorgeschlagen, zur Bebauung geeignete, aber ungenutzte Grundstücke zu aktivieren. Bausteine dieser Flächenaktivierung sind zum einen eine aktive Bodenvorratspolitik, d.h. der Ankauf von Flächen durch die Stadt als Vorratsflächen für spätere Bebauungen, und zum anderen die Aktivierung privater Bauflächen. Ziel dieser Maßnahmen ist insbesondere, Flächen für preiswerten Wohnraum, aber auch für soziale Infrastruktur zu aktivieren.

 

Die Bodenbevorratung wurde z.B. im Bereich Richtericher Dell erfolgreich umgesetzt, in anderen Stadtteilen erweist sich der Ankauf potentieller Bauflächen als schwierig, weil kaum noch ungenutzte Flächen vorhanden sind oder zu überzogenen Kaufpreisen angeboten werden.

 

Die Aktivierung privater Bauflächen, insbesondere größere Baulücken oder mindergenutzte Flächen z.B. entlang der Jülicher Straße, ist wesentliches Ziel des Flächenmanagements. Die Erfahrung zeigt, dass viele private Grundstückseigentümer ihre Flächen mindergenutzt liegen lassen, weil sie keinen wirtschaftlichen Druck haben und oft nicht wissen, wie Bauflächen aktiviert werden. Neben fehlender Fachkenntnisse fehlt auch oft das Wissen, an welche Stellen und Behörden sich der Eigentümer wenden muss, um die notwendigen Prozesse in Gang zu setzen.

 

 

 

Idee der Baulückenaktivierung bzw. des Flächenmanagements war, Eigentümer gezielt anzusprechen und zu versuchen, die Hemmnisse durch Beratung oder das lotsen durch die Behörden dazu zu bewegen, ihre Grundstücke zu veräußern oder selber zu bebauen. Aus Sicht des FB 23 bedarf es dazu eines kleinen Teams von Mitarbeiter*innen der Fachbereiche 61 und 23, die gemeinsam diese Ansprache und Beratungsleistungen übernehmen, bevor die üblichen Plan- und Genehmigungsverfahren einsetzen.

 

Im Jahr 2020 wurden zwei identische Stelleneinrichtungsanträge durch FB 61 und FB 23 gestellt. Für den FB 23 wurde letztlich nur eine halbe Stelle (19,5 h/Wo) bewilligt, die neben dem Flächenmanagement auch die Umsetzung der Ziele des IKSK umfassen sollte. Es handelt sich hier um zwei sehr wichtige und anspruchsvolle Themen, die nicht annähernd durch eine halbe Stelle umgesetzt werden können. Daher hatte in Folge der FB 23 entschieden, diese halbe Stelle mit vorhandenen Stundenkontingenten des „Portfoliomanagements“ (also der Übernahme der Bauherrenfunktion und Weiterentwicklung des städtischen Wohnungsbestandes) zusammenzulegen, um die Umsetzung der Klimaschutzziele bei der Sanierung und Weiterentwicklung des städtischen Wohnungsbestandes von derzeit 2.565 Wohnungen aktiv zu begleiten. Diese Stelle konnte nach mehreren Ausschreibungsverfahren zum 15.09.2022 besetzt werden. Die Aufgabe einer Baulückenaktivierung bzw. Flächenmanagements kann daher derzeit beim FB 23 nicht wahrgenommen werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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