Entscheidungsvorlage - FB 61/0518/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Der Mobilitätsausschuss beauftragte die Verwaltung mit dem am 30.01.2020 gefassten Planungsbeschluss, die Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Pontstraße zwischen Driescher Gässchen und Pontdriesch und dem Platz am Marienbongard zu erstellen. Der Umbau dieses Abschnitts soll nach Beendigung der Sanierungsarbeiten von Ver- und Entsorgungsleitungen der Regionetz erfolgen. Im Herbst 2022 sollen die Arbeiten der Regionetz beendet werden, sodass nach Saisonende der Außengastronomie der Umbau beginnen kann.

 

2. Planung

 

Pontstraße

 

Die Pontstraße dient zahlreichen Menschen als Ort des Aufenthalts und der Fortbewegung. Diese zwei Funktionen sollen gestärkt werden, indem die Begeh- und Berollbarkeit verbessert sowie eine Platzfläche zum Aufenthalt geschaffen werden. Die Platzfläche am Marienbongard wird dabei zugleich als Bindeglied zwischen der Pontstraße und dem Campus Mitte der RWTH Aachen fungieren und eine hohe Durchlässigkeit aufweisen.

 

Um den Fußverkehr komfortabler zu gestalten, sieht die Ausführungsplanung den Austausch der vorhandenen Bodenbeläge vor. Dabei werden die vorhandenen Pflastersteine im mittleren Teil der Straße ausgebaut, geschnitten und anschließend wieder eingebaut. Durch diese Vorgehensweise wird eine homogene und ebene Fläche erreicht. Um eine Ausspülung der Fugen zu vermeiden und die Fläche gegen Belastungen aus Liefer- und Ladeverkehr zu stabilisieren wird das geschnittene Natursteinpflaster in gebundener Bauweise verbaut.

 

An der heutigen Querschnittsaufteilung ist keine Änderung vorgesehen, sodass die bisherige Einteilung in Seitenbereiche und Mittelteil erhalten bleibt. Der mittlere Teil der Straße wird von einer wasserführenden und einer nicht wasserführenden, einer sogenannten Scheinrinne gefasst. Beide Rinnen werden aus geschnittenem Natursteinpflaster hergestellt. Wobei die Scheinrinne 60 cm und die wasserführende Rinne 30 cm breit hergestellt wird. Entlang der Scheinrinne, die westlich der Mittelfläche liegt, soll auf der Innenseite das taktile Leitelement geführt werden. Somit erfüllt die Scheinrinne eine Trennfunktion zwischen dem Bereich der Außengastronomie und dem taktilen Leitelement, sodass Konflikte zwischen dem Gastronomiemobiliar und den Nutzer*innen des taktilen Leitelements vermieden werden können.

 

Beide Seitenbereiche werden mit diagonal verlegten 20 x 20 cm Betonplatten ausgebaut, die an ihren Seiten jeweils mit einem Läufer gefasst werden. Damit werden die Seitenbereiche weiterhin zur Außenbewirtung der angesiedelten Außengastronomie zur Verfügung stehen.

 

Platz am Marienbongard

 

Die Querschnittsaufteilung des Platzes am Marienbongard wird verändert. Hier werden die aktuell vorhandenen ca. 1,6 m und 2,0 m breiten Gehwege auf jeweils 2,2 m aufgeweitet. Beide Gehwegseiten werden mit 30 x 30 cm Betonplatten ausgebaut und jeweils einem taktilen Leitelement ausgestattet. Die von Gehwegen eingerahmte Platzfläche wird aus geschnittenem Natursteinpflaster hergestellt. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden auf der Platzfläche drei Tische mit jeweils zwei Sitzbänken und ein Pflanzenbeet aufgestellt. Ein Teil der Platzfläche ist für die Außenbewirtung der angrenzenden Gastronomie vorgesehen. Die an die Platzfläche angrenzenden drei Pkw-Parkplätze sollen zu zwei Behindertenparkplätzen umgebaut werden. Dabei sollen die Behindertenparkplätze niveaugleich mit den angrenzenden Gehwegen ausgebaut werden.

 

3. Baumbilanz und Ökologie

Im Ausbaubereich befinden sich zwei städtische Bäume, geschützt nach Baumschutzsatzung, die zu erhalten sind und während der Baumaßnahmen gegen Schädigung in Abstimmung mit dem Fachbereich Klima und Umwelt geschützt werden. Auf der Platzfläche am Marienbongard werden drei neue Baumfelder mit Neupflanzungen angelegt.

 

4. Parkraumbilanz

Die zurzeit vorhandenen drei Parkplätze für Pkw die an die Platzfläche am Marienbongard angrenzen, werden zu zwei Behindertenparkplätzen umgestaltet. Im Planbereich entfällt insgesamt somit ein Pkw-Parkplatz.

 

5. Barrierefreiheit

In dem für Fußverkehr vorgesehenen Mittelbereich der Pontstraße wird entlang der Scheinrinne ein taktiles Leitelement für Sehbehinderte geführt. Die Scheinrinne dient dabei zur Separation des Fußverkehrs und dem Gastronomiemobiliar. Die Gehwege an den Seitenbereichen der Platzfläche am Marienbongard erhalten ebenfalls taktile Leitelemente. Der Übergang von der Platzfläche zur Pontstraße wird den Sehbehinderten durch Noppenfelder signalisiert. Durch den Austausch des vorhandenen Natursteinpflasters mit geschnittenem Natursteinpflaster wird die Begeh- und Berollbarkeit u.a. auch für Gehbehinderte verbessert.

 

6. Ausbauelemente

Für den Ausbau der Bodenbeläge werden Materialien verwendet, die sich bereits an anderen Stellen im Aachener Stadtgebiet bewährt haben.

 

Pontstraße zwischen Driescher Gässchen und Pontdriesch

 

Für die Herstellung der Mittelfläche wird geschnittenes Natursteinpflaster und für die Seitenbereiche 20x20 cm graue Betonplatten verwendet. Die Betonplatten werden im Diagonalverband verlegt und das geschnittene Natursteinpflaster im Läuferverband.

 

Gehweg Mittelfläche

 

Gehweg Seitenbereiche

 

15 cm

Geschnittenes Natursteinpflaster

8 cm

Betonplatten 20x20 cm, grau

4 cm

Steintecbettung (o. glw.)

4 cm

Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm

20 cm

Drainbeton

20 cm

Drainbeton

26 cm

Frostschutzschicht 0/45 mm

33 cm

Frostschutzschicht 0/45 mm

65 cm

Gesamtaufbau

65 cm

Gesamtaufbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Entwässerung

Das vorhandene Entwässerungssystem bleibt erhalten. Die Entwässerung wird über die wasserführende 30 cm breite Rinne erfolgen. Vorhandene Straßenabläufe werden durch neue Straßenabläufe ersetzt.

 

8. Beleuchtung

Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Umgestaltung durch neue Lampen vom Typ „Residenza“ ersetzt.

 

9. Archäologie

Im Rahmen der abgeschlossenen Maßnahme der Regionetz wurden keine archäologischen Funde und Befunde angetroffen. Dennoch wird die Baumaßnahme während der Erdbauarbeiten, wie es im Innenstadtbereich üblich ist, durch eine archäologische Baubegleitung betreut. 

 

10. Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht

Die Gesamtkosten für den Ausbau der Pontstraße zwischen Driescher Gässchen und Pontdriesch betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 860.000 €.

Für die Ausschreibung und Beauftragung der Tiefbauarbeiten, für die rd. 530.000 € veranschlagt sind und die noch in 2022 erfolgen sollen, stehen ausreichende Mittel unter PSP-Element 5-120102-000-11800-300-1/4-120102-085-8 "Pontstraße/Marienbongard" zur Verfügung.

Als Teilprojekt des Innenstadtkonzeptes 2022 wird die Maßnahme über den Zuwendungsbescheid zum Innenstadtkonzept 2022, Förderstufe 6 mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Straßenbaubeiträge gem. KAG können nicht erhoben werden.

 

 

11. Weiteres Vorgehen

Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses wird unmittelbar die Vorbereitung der Vergabe erfolgen.

Die Bauzeit für den Umbau der Pontstraße zwischen Driescher Gässchen und Pontdriesch sowie dem Platz am Marienbongard wird auf 4-5 Monate geschätzt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-11800-300-1 Pontstraße/Marienbongard

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

455.000

455.000

212.000**

212.000

0

0

Auszahlungen

512.000*

512.000

212.000**

212.000

0

0

Ergebnis

57.000

57.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-085-8 Pontstraße/Marienbongard

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

56.000

56.000

0***

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

56.000

56.000

0***

0

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

0

0

0

0

Ergebnis

40.000

40.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 442.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 70.000 €

**Einplanung aus dem Haushaltsplan 2022; mit der Haushaltsplanung 2023 wird die Einplanung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, auf 363.800 € (Auszahlung und Fördereinnahme) erhöht.

***Mit der Haushaltsplanung 2023 wird die Einplanung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023, auf 19.000 € (Aufwand und Fördereinnahme) erhöht.

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

X

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Erläuterungen zur Klimarelevanz

Die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Oberflächen sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als geringfügig negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz recycelter Materialien in der Tragschicht und dem Einbau von vorhandenem, geschnittenem  Kopfsteingroßpflaster. Ebenso ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 - Emissionen durch die Erneuerung/ Anpassung der Straßenbeleuchtung zu erwarten. Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

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Anlagen

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