Kenntnisnahme - FB 61/0522/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Durch Wegnahme der ersten 3 Parkplätze links und des ersten Parkstandes rechts der Einmündung aus der Sackgasse wird das Sichtdreieck für ausbiegende Kraftfahrer weitgehend an die geltenden Richtlinien angepasst.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit ihrem gemeinsamen Antrag vom 21.02.2022 schildern alle Bezirksfraktionen die Probleme, die Kraftfahrende beim Ausfahren aus der Straße Sackgasse auf die Alt-Haarener Straße wegen der links und rechts am Fahrbahnrand sichtbehindernd parkenden Fahrzeuge haben. Sie bitten deshalb um geeignete Sicherungsmaßnahmen zur Verbesserung der Sicht und schlagen z.B. das Aufstellen von Verkehrsspiegeln vor.

 

Eine anschließend durchgeführte Überprüfung auf der Grundlage der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2008)“ ergab, dass die in den Richtlinien enthaltenen Sichtdreiecke in der Einmündung Sackgasse / Alt-Haarener Straße nicht existieren. Um diese zu gewährleisten, müssten auf beiden Seiten die jeweils ersten 3 Parker weggenommen werden (siehe Plan).

 

Wegen der sehr geringen Verkehrsbelastung der Straße Sackgasse und des in der Ortsmitte Haaren zeitgleich bevorstehenden Parkraumverlustes will die Verwaltung zunächst vor den Häusern 215-219 die 3 Parkstände, wie im Plan zu sehen, wegnehmen (hier kommen die Autos dicht an den Stoßstangen der Ausbieger vorbei angefahren), vor Haus 231 aber nur 1 Parkstand einzukürzen, weil aus dieser Richtung der Verkehr auf der gegenüber liegenden Seite ankommt. Die ausbiegenden Fahrzeuge können sich hier in Verkehrslücken von links etwas mehr in die Fahrbahn hineinrasten, um den Verkehr von rechts zu sehen.

 

Aus polizeilicher Sicht (Verkehrsunfälle wegen Sichtbeeinträchtigungen) ist die Einmündung unauffällig.

 

Der von den Bezirksfraktionen formulierten Anregung, die Sicht aus der Sackgasse durch gegenüber aufgestellte Verkehrsspiegel zu verbessern, kann sich die Fachverwaltung nicht anschließen. Verkehrsspiegel sind keine in der Straßenverkehrsordnung enthaltenen Verkehrseinrichtungen. Ein Ausbiegen nach Sicht in einen Verkehrsspiegel birgt immer das Risiko, ein nahendes Fahrzeug nicht im Spiegel erkannt zu haben oder seine Geschwindigkeit unterschätzt zu haben. Hinzu kommt, dass die Verkehrsspiegel im Winter oft befroren oder beschlagen sind und zum Vandalismus neigen. Verkehrsspiegel werden nur dort in Erwägung gezogen, wo durch andere Maßnahmen die Sichtverhältnisse nicht verbessert werden können (z.B. vorstehende Hauswand) und die Unfallentwicklung Maßnahmen erfordert. Verkehrsspiegel sind gegenüber der Aufweitung des Sichtdreiecks mit Haltverboten immer die schlechtere Alternative.

 

Die Verwaltung schlägt vor, unter Würdigung der Parkraumentwicklung im Ortskern Haaren zunächst die letzten 3 Parkstände vor den Häusern Alt-Haarener Straße 215-219 sowie den ersten Parkstand vor Haus 231 mit einer Haltverbotszone und Demarkierung der Parkstreifen wegzunehmen, um ein verkehrssicheres Ausbiegen aus der Sackgasse zu ermöglichen. Anschließend sind die verkehrlichen Auswirkungen der Aufweitung des Sichtdreiecks zu beobachten und bei immer noch unzureichender Sicht eine Ausdehnung des Sichtdreiecks zu beraten.

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Anlagen

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