Kenntnisnahme - FB 45/0279/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Statusbericht über den Stand der Anträge aus dem „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ und 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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25.10.2022
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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25.10.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Hintergrund
Wie in der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025" vom 05.11.2019 (Vorlage-Nr.: FB 45/0683/WP17) dargestellt, werden bei dem Förderprogramm „Kita- Investitionspro-gramm NRW 2025" investive Mittel bereitgestellt, um jeden notwendigen Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht zu bewilligen und investiv zu fördern. Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau ohne Festsetzung von Jugendamtsbudgets gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen. Aus den bereitgestellten Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 08.01.2019 begonnen wurde. Gemäß des Beschlusses der o. g. KJA-Vorlage wird zweimal jährlich ein Statusbericht über den Stand der Anträge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung gestellt.
Das 2022 gegründete Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) ist Rechtsnachfolger des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI), durch das eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umgesetzt wurde.
Im Rahmen dessen wurde das „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ veröffentlicht. Der Fördergegenstand des „Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ und des „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ ist der gleiche. Aus welchem Förderprogramm eine Zuwendung gewährt wird, ist abhängig von dem Beginn der Maßnahme und der Durchführungs- und Abschlussfrist.
- Statusbericht über den Stand der Anträge
- Einzelfallentscheidungen (Schaffung neuer Plätze)
Einrichtung | Art der Maßnahme | Gesamtkosten | Förderung | Status | Projektstand |
Vorlage-Nr.: FB 45/0696/WP17 | |||||
Stettiner Straße 16 (städtisch) | Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 20 neuen U3- und 14 neuen ü3-Plätzen | 1.415.212,15 € |
1.009.800,00 € | Antrag bewilligt
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Abgeschlossen
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Vorlage-Nr.: FB 45/0173/WP18 | |||||
Schillerstraße 10 | Aus- und Umbaus sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 16 neuen ü3-Plätzen | 296.000,00 € | 266.400,00 € | Antrag eingereicht |
Noch nicht abgeschlossen |
Vorlage-Nr.: FB 45/0195/WP18 | |||||
Nordstraße 6 (Kinderladen 7 e.V.) | Aus- und Umbaus sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 2 neuen ü3-Plätzen | 43.070,00 € | 27.000,00 € | Antrag eingereicht |
Noch nicht abgeschlossen
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Wespienstraße 6 (Lebenshilfe Aachen e.V.) | Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 20 neuen u3- Plätzen und 42 neuen ü3-Plätzen | 318.406,61 € | 195.300,00 € | Antrag eingereicht |
Noch nicht abgeschlossen |
2.2. Geschäft der laufenden Verwaltung (Erhalt von Plätzen und Ausstattungsförderung)
Einrichtung | Art der Maßnahme | Gesamtkosten | Förderung | Status | Projektstand |
Auf Überhaaren (städtisch) | Ausstattungsmaßnahmen von | 77.000,00 € | 69.300,00 € | Antrag eingereicht |
Abgeschlossen |
Passstraße 25 (städtisch) | Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung von 22 U3-Plätzen und 50 ü3-Plätzen | 241.200,00 € | 168.840,00 € | Antrag eingereicht |
Abgeschlossen |
Steppenbergallee 3-5 (Kleine Strolche e.V.) | Aus- und Umbaumaßnahme sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt von 15 U3-Plätzen und 35 ü3-Plätzen | 92.500,00 € | 83.250,00 € | Antrag eingereicht |
Noch nicht abgeschlossen |
Stettiner Straße 16 (städtisch) | Neubaumaßnahme inkl. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung sowie | 1.040.602,23 € | 213.750,00 € | Antrag bewilligt |
Abgeschlossen |
Weißhausstraße (Villa Luna) | Ausstattungsmaßnahmen von | 134.500,00 € | 107.550,00 € | Antrag bewilligt |
Abgeschlossen |
Zehntweg [Tuchmachervietel] (Villa Luna) | Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 30 U3-Plätze und 54 ü3-Plätze | 380.000,00 € | 283.500,00€ | Antrag bewilligt |
Abgeschlossen |
In 2022 wurden bisher vier Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege gestellt, von denen bislang drei Anträge durch den LVR bewilligt wurden. Davon entfällt eine Bewilligung auf das Programm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" und zwei auf das "Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025". Grund für die unterdurchschnittliche Anzahl an Anträgen ist die zeitliche Verschiebung des Qualifizierungskurses.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |