Kenntnisnahme - FB 45/0279/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1.   Hintergrund

Wie in der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025" vom 05.11.2019 (Vorlage-Nr.: FB 45/0683/WP17) dargestellt, werden bei dem Förderprogramm „Kita- Investitionspro-gramm NRW 2025" investive Mittel bereitgestellt, um jeden notwendigen Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht zu bewilligen und investiv zu fördern. Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau ohne Festsetzung von Jugendamtsbudgets gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen. Aus den bereitgestellten Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 08.01.2019 begonnen wurde. Gemäß des Beschlusses der o. g. KJA-Vorlage wird zweimal jährlich ein Statusbericht über den Stand der Anträge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung gestellt.

Das 2022 gegründete Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) ist Rechtsnachfolger des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI), durch das eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umgesetzt wurde.

Im Rahmen dessen wurde das „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ veröffentlicht. Der Fördergegenstand des „Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ und des „5.  Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ ist der gleiche. Aus welchem Förderprogramm eine Zuwendung gewährt wird, ist abhängig von dem Beginn der Maßnahme und der Durchführungs- und Abschlussfrist.

  1.               Statusbericht über den Stand der Anträge
    1. Einzelfallentscheidungen (Schaffung neuer Plätze)

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

Förderung

Status

Projektstand

Vorlage-Nr.: FB 45/0696/WP17

Stettiner Straße 16 (städtisch)

Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 20 neuen U3- und 14 neuen ü3-Plätzen

1.415.212,15 €

 

1.009.800,00 €

Antrag bewilligt

 

 

Abgeschlossen

 

 

Vorlage-Nr.: FB 45/0173/WP18

Schillerstraße 10

Aus- und Umbaus sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 16 neuen ü3-Plätzen

296.000,00 €

266.400,00 €

Antrag eingereicht

 

Noch nicht abgeschlossen

Vorlage-Nr.: FB 45/0195/WP18

Nordstraße 6

(Kinderladen 7 e.V.)

Aus- und Umbaus sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 2 neuen ü3-Plätzen

43.070,00 €

27.000,00 €

Antrag eingereicht

 

Noch nicht abgeschlossen

 

Wespienstraße 6 (Lebenshilfe Aachen e.V.)

Ausstattungsmaßnahmen von

geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 20 neuen u3- Plätzen und 42 neuen ü3-Plätzen

318.406,61 €

195.300,00 €

Antrag eingereicht

 

 

Noch nicht abgeschlossen

2.2.  Geschäft der laufenden Verwaltung (Erhalt von Plätzen und Ausstattungsförderung)

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

Förderung

Status

Projektstand

Auf Überhaaren (städtisch)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 5 U3-Plätze und 15 ü3-Plätze

77.000,00 €

69.300,00 €

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

Passstraße 25

(städtisch)

Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung von 22 U3-Plätzen und 50 ü3-Plätzen

241.200,00 €

 168.840,00 €

Antrag eingereicht

 

Abgeschlossen

Steppenbergallee 3-5 (Kleine Strolche e.V.)

Aus- und Umbaumaßnahme sowie

Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt von 15 U3-Plätzen und 35 ü3-Plätzen

92.500,00 €

83.250,00 €

Antrag eingereicht

 

Noch nicht abgeschlossen

Stettiner Straße 16

(städtisch)

Neubaumaßnahme inkl. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung sowie
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt  von 25 ü3-Plätzen

1.040.602,23 €

 213.750,00 €

Antrag bewilligt

 

 

Abgeschlossen

Weißhausstraße (Villa Luna)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 12 U3-Plätze und 22 ü3-Plätze

134.500,00 €

107.550,00 €

Antrag bewilligt

 

 

Abgeschlossen

Zehntweg [Tuchmachervietel]

(Villa Luna)

Ausstattungsmaßnahmen von

geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 30 U3-Plätze und 54 ü3-Plätze

380.000,00 €

283.500,00€

Antrag bewilligt

 

Abgeschlossen

 

 

Kindertagespflege

In 2022 wurden bisher vier Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege gestellt, von denen bislang drei Anträge durch den LVR bewilligt wurden. Davon entfällt eine Bewilligung auf das Programm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" und zwei auf das "Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025". Grund für die unterdurchschnittliche Anzahl an Anträgen ist die zeitliche Verschiebung des Qualifizierungskurses.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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