Kenntnisnahme - FB 45/0284/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

 

Zuletzt wurde in den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses am 07.06.2022 und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09.06.2022 über den aktuellen Sachstand des Förderprogramms ‚Aufholen nach Corona‘ berichtet.

In dieser Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass es in den verschiedenen Fördersäulen des Programms bei allen Bemühungen der Beteiligten (Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kooperationspartnern, Schulträger, Jugendamt,  u.a.) herausfordernd sein wird, die bewilligten Fördermittel bis zum Ende des Förderzeitraums vollständig zu verwenden.

Nach aktuellem Stand endet der Förderzeitraum zum 31.12.2022.

 

Wie im Juni angekündigt, erfolgt ein aktueller Sachstandsbericht zum Stand der Mittelverausgabung in den einzelnen Förderbausteinen mit Stand von Ende September.

 

  1. Fördersäule I (Bausteine „Extra-Zeit“ und „Extra-Geld“)

 

2.1   Baustein „Extra-Zeit“

Neben den im Juni vorgestellten Maßnahmen, die bis dahin bewilligt wurden, sind im Anschluss kontinuierlich weitere Maßnahmen aus dem Förderbaustein „Extra-Zeit“ zum Lernen NRW beantragt, bewilligt und durchgeführt worden.

Die Maßnahmen finden sowohl in Ergänzung zum laufenden Schulbetrieb als auch als Ferienangebote in den Sommer- und Herbstferien statt.

Zu den Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Sprachbildung wird auf die Vorlage „Sprachfördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Aachen“ verwiesen, die in gleicher Sitzung beraten wird.

Eine Gesamtübersicht aller in 2022 durchgeführten Maßnahmen aus dem Förderbaustein „Extra-Zeit“ findet sich in Anlage 1.

 

 

2.2   Baustein „Extra-Geld“

2.2.1         Schulbudgets

Zuletzt erfolgte in Bezug auf die Mittelverwendung die Information, dass im letzten Jahr lediglich ein geringer Teil der Mittel in Anspruch genommen wurde.

Um einen aktuellen Sachstand zu erhalten, erfolgte im August eine Abfrage bei den Schulen zum aktuellen Stand der Mittelverausgabung. Hierbei wurde sowohl nach dem Anteil der bereits verausgabten Mittel gefragt, als auch nach Mitteln, die für konkrete, noch ausstehende Maßnahmen vorgesehen sind.

Auf Grundlage der Rückmeldungen der Schulen lässt sich feststellen, dass über alle Schulformen im Durchschnitt ca. 70% der Fördergelder verausgabt bzw. für konkrete Maßnahmen vorgesehen sind. Bei Betrachtung der einzelnen Schulformen zeigt sich gleichzeitig, dass der Anteil der Fördergelder, die verausgabt/gebunden sind, z.Tl. je nach Schulform stark variiert.

Eine Übersicht zum aktuellen Stand mit Angaben zur Verausgabung der Schulbudgets in den einzelnen Schulformen ist in Anlage 2 beigefügt.

 

 

2.2.2         Schulträgerbudget

 

a)      Anträge von Trägern

Aus dem Schulträgerbudget wurden im letzten Jahr die beiden folgenden Anträge von freien Trägern bewilligt:

 

KatHO Aachen – Projekt „Stärken stärken – Schwächen schwächen“

Fördersumme aus dem Schulträgerbudget: 35.840 €

 

Seit Beginn des Förderzeitraums Ende 2021 hat die KatHO Angebote gemeinsam mit den Studierenden an mehreren Grundschulen in der Stadt Aachen durchgeführt.

Bis zu den Sommerferien wurden insgesamt 9 Kurse an vier Schulen angeboten.

Zum Ende des Schuljahres hat die KatHO mitgeteilt, dass sie das Projekt aufgrund der personellen Kapazitäten, die die verwaltungstechnische Umsetzung des Projekts erfordert, nach den Sommerferien nicht weiter fortsetzen werden.

Das Projekt war zunächst bis Ende des Jahres geplant, so dass in der Folge ein Teil der bewilligten Mittel noch zur Verfügung steht.

Seitens der Grundschule Brühlstraße besteht ein hohes Interesse, das Projekt an ihrer Schule weiterzuführen. Die Verwaltung prüft daher, ob die Maßnahme über den Schulträger weiter fortgeführt werden kann, um die bewilligten Mittel bedarfsgerecht einzusetzen.

 

 

Sozialwerk Aachener Christen – Projekt „Surfschein Homeschooling“

Fördersumme aus dem Schulträgerbudget: 11.869 €

 

Auch dieses Projekt ist bereits Ende letzten Jahres an den Start gegangen. In mehreren, aufeinander aufbauenden Modulen lernen die Schüler*innen alles Wissenswerte rund um relevante Themen, die das Homeschooling und die damit verbundene Nutzung der von digitalen Medien und Endgeräte mit sich bringen. Der Träger arbeitet mit Schulen zusammen und die einzelnen Module des Projekts werden an die Bedarfe der Schule bzw. der Schüler*innen angepasst.

Das Projekt läuft bis Ende 2022.

Bislang wurden nach Aussage des Trägers Mittel in Höhe von ca. 10.700 € verausgabt. Der Träger geht davon aus, dass die restlichen Gelder bis Ende 2022 verausgabt werden.

 

b)      Aufstockung der Schulbudgets

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 02.11.2021 wurde der verbleibende Anteil des Schulträgerbudgets (ca. 470.000 €) anhand der Anzahl der Schüler*innen, sowie nach sozialen Kriterien zur Aufstockung der Schulbudgets auf die Schulen verteilt.

Wie auch beim Schulbudget ist in 2021 lediglich ein sehr geringer Anteil dieser Gelder von den Schulen bereits verausgabt worden und stand damit in 2022 nahezu vollständig zur Verfügung. Auch hierzu wurden die aktuellen Informationen zum Stand der Mittelverausgabung, über die im August erfolgte Abfrage bei den Schulen, ermittelt.

Im Ergebnis zeigt sich, dass auch hier über alle Schulformen im Durchschnitt ca. 70% der Fördergelder verausgabt bzw. für konkrete Maßnahmen vorgesehen sind. Vergleichbar zu den Schulbudgets gibt es auch bei dem Anteil Schulträgerbudget starke Unterschiede zwischen den einzelnen Schulformen, in welcher Höhe die Gelder bereits verausgabt/gebunden sind.

Eine Übersicht zum aktuellen Stand der Verausgabung des Schulträgeranteils, der den Schulen zur Aufstockung der Schulbudgets zur Verfügung gestellt wurde, ist in Anlage 3 beigefügt.

 

c)       Weitere Maßnahmen aus dem Schulträgerbudget:

In der letzten Vorlage zum Sachstand des Förderprogramms (FB45/0242/WP18) aus Juni erfolgte der Hinweis, dass ein Projekt, das aus dem Schulträgerbudget finanziert werden sollte (Finanzierung von zusätzlichen Stellen im schulpsychologischen Dienst) nicht umgesetzt werden konnte, so dass die Mittel in Höhe von ca. 75.000 € wieder zur Verfügung standen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung in der Sitzung am 09.06.2022 beauftragt, diese Gelder im Sinne des Förderzwecks und mit der Zielrichtung eine maximale Ausschöpfung zu erreichen, einzusetzen.

Vorgeschlagen wurde die Verwendung für

  • Mehrbedarfe im Bereich der Bildungsgutscheine
  • Bewilligung von förderfähigen Projekten / Maßnahmen
  • Bei Restmitteln – erneute Aufstockung der Schulbudgets

 

Aktueller Sachstand:

Von den verfügbaren Mitteln werden ca. 30.000 € für Projekte und Maßnahmen in Schulen in Trägerschaft der Stadt Aachen gebunden. Mit Blick auf den auf Ende des Jahres befristeten Förderzeitraum hat es eine kommunenübergreifende Vereinbarung gegeben, dass von Schulen über die Bildungszugabe der StädteRegion beantragte Maßnahmen, vorrangig aus freien Schulträgerbudgets der jeweiligen Kommunen finanziert werden. Damit kann zum einen ein zielgerichteter und zweckentsprechender Einsatz der Fördermittel erfolgen. Gleichzeitig können insgesamt mehr Maßnahmen von Schulen bewilligt werden, da die Gelder im Bereich der Bildungszugabe parallel zur Verfügung stehen.

Eine Übersicht der aktuell geförderten Maßnahmen ist in Anlage 4 beigefügt.

 

Die verbleibenden 45.000 € wurden genutzt, um zusätzliche Bildungsgutscheine an die Schulen auszugeben. Mit Hilfe dieser Summe konnten weitere 225 Bildungsgutscheine finanziert werden. Die Verteilung erfolgte auf Grundlage der von den Schulen gemeldeten zusätzlichen Bedarfe sowie einem Verteilschlüssel, der sich an der Vorgehensweise zur Verteilung des Schulträgerbudgets orientiert (Splittung Grundschulen/weiterführende Schulen; Anzahl Schüler*innen; soziale Kriterien).

 

 

2.2.3         Bildungsgutscheine

Das Verfahren im Bereich der Bildungsgutscheine, das durch den „DLR Projektträger“ vorgegeben wird, birgt in der Umsetzung weiterhin vielfältige Herausforderungen. Zu nennen sind die vielen Schnittstellen und Meldepflichten, die begrenzte Anzahl an Anbietern, das Abrechnungsverfahren und nicht zuletzt der zusätzliche Aufwand, der u.a. von den Schulen zu tragen ist.

Dies lässt sich auch an dem aktuellen Stand der Umsetzung erkennen.

Betrachtet man den Durchschnitt aller Schulen zeigt sich, dass noch über 40% der Gutscheine, die den Schulen zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Schüler*innen ausgegeben wurden.

Innerhalb der einzelnen Schulformen zeigen sich hier z.Tl. deutliche Unterschiede.

Während im Bereich der Realschulen fast alle Gutscheine ausgegeben wurden, sind bei den Haupt-, Gesamt- und Förderschulen sowie bei den Gymnasien mehr als 40% der Gutscheine noch nicht verteilt. Bei den Grundschulen stehen noch ca. 30% der verfügbaren Gutscheine zur Verfügung.

Für über 30% der Gutscheine, die an Schüler*innen ausgegeben wurden, ist bislang noch keine (Teil-)Abrechnung durch einen Anbieter erfolgt, was vermuten lässt, dass die Inanspruchnahme noch nicht begonnen hat.

Ein Grund hierfür könnte die geringe Anzahl an Anbietern in der Stadt Aachen sein, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht realistisch, dass eine vollständige Verteilung der Bildungsgutscheine erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass zum Ende des Jahres ein größeres Kontingent von nicht verausgabten oder nicht in Anspruch genommenen Bildungsgutscheinen übrigbleibt.

Inwiefern über die Nicht-Inanspruchnahme von Gutscheinen und/oder Abbrüche von Bildungsgutscheinen in den nächsten Wochen und Monaten noch weitere Mittel frei werden, bleibt abzuwarten. In diesen Fällen ist die Verwaltung bemüht, frei werdende Kontingente kurzfristig an Schulen, die einen zusätzlichen Bedarf kommuniziert haben, auszugeben.

Eine Auswertung der einzelnen Schulformen, über ausgegebene Bildungsgutscheine, sowie den Anteil, der sich in Abrechnung befindet und noch freie Kontingente ist als Anlage 5 beigefügt.

 

 

  1. Aktueller Sachstand zu Fördersäule II + III (Förderung von Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe)

 

Frühe Hilfen:

Für diesen Bereich wurden in 2022 Mittel in Höhe von 92.688 € bewilligt. Aus diesen Geldern werden Maßnahmen des Deutschen Kinderschutzbundes, des SKM Aachen, der evangelischen Familienbildungsstätte sowie des Jugendamts (Frühe Hilfe) gefördert.

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil der Gelder bis zum Ende des Jahres verausgabt werden kann; lediglich bei einem Teil der Maßnahmen verbleiben eher geringfügige Restmittel.

Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen mit dem aktuellen Stand der Mittelverwendungen ist in Anlage 6 beigefügt.

 

Fördersäule II + III

Aus der Fördersäule II + III wurden dem Jugendamt Stadt Aachen für die Jahre 2021 und 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 1.223.543,05 € bewilligt.

Für diese Gelder sieht der Fördermittelgeber vor, dass grds. 70% für Maßnahmen der Fördersäule II (Angebote soziale Arbeit an Schulen, Schulsozialarbeit etc.) eingesetzt werden und 30% für Projekte der Fördersäule III (Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Projekte von Trägern der freien Jugendhilfe etc.).

 

Zwischenzeitlich ist eine Vielzahl von Anträgen eingegangen, die von Seiten der Verwaltung geprüft und bewilligt wurden. Wie bereits die Übersicht, die der Vorlage aus Juni im Anhang beigefügt war, zeigt, sind der größte Anteil der Anträge / Maßnahmen der Fördersäule III zuzuordnen.

 

Um auch für diese Maßnahmen einen Überblick zum aktuellen Stand der Mittelverausgabung zu erhalten, erfolgte eine Abfrage hierzu bei allen Trägern, die Fördermittel aus Fördersäule II und/oder Fördersäule III erhalten haben.

 

Sachstand Fördersäule II (Anteil: ca. 856.000 € - ca. 60.000 € verlagert zu Fördersäule III)

Aus der Fördersäule II wurden diverse Maßnahmen, sowohl von freien Trägern als auch von Seiten der städt. Schulsozialarbeit sowie der Jugendberufshilfe, beantragt und bewilligt.

Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen mit einem Stand zur voraussichtlichen Mittelverwendung bis Ende 2022 ist in Anlage 7 beigefügt.

 

Gleichzeitig steht mit über 450.000 € noch ein erheblicher Anteil der bewilligten Mittel aus dieser Fördersäule zur Verfügung.

Der Hauptgrund liegt im vorherrschenden Fachkräftemangel. Ohne geeignetes Personal lassen sich weder von Seiten der Träger noch von Verwaltungsseite zusätzliche Maßnahmen und Projekte durchführen.

Hinzu kommt der zeitliche Aspekt, der z.B. bei Neubesetzung von Schulsozialarbeiter*innenstellen zu beachten ist. Die Vorlaufzeiten für die Einrichtung und Besetzung neuer Stellen unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit Bewerbungsfristen, Auswahlverfahren und möglichen Kündigungsfristenerschweren eine Finanzierung über das Förderprogramm mit dem Fristende 31.12.2022 erheblich.

 

Sachstand Fördersäule III (Anteil: ca. 370.000 € + ca. 60.000 € verlagert von Fördersäule II)

Aus dieser Fördersäule wurden bereits über 35 Maßnahmen / Projekte bewilligt. Ein Teil der Maßnahmen ist bereits abgeschlossen; andere befinden sich noch in der Durchführung.

Über die in 2021 geförderten Maßnahmen wurden bereits ca. 30.000 € in Anspruch genommen.

 

Die Abfrage zum aktuellen Stand der Mittelverausgabung der in 2022 geförderten Maßnahmen zeigt, dass bislang alle Träger die Mittel in voller Höhe verausgabt haben bzw. aktuell davon ausgehen, dass sie die bewilligten Mittel vollständig verausgaben werden.

Eine Übersicht der bewilligten Maßnahmen aus Fördersäule III im Jahr 2022 ist in Anlage 8 beigefügt.

 

Mit den zurzeit noch frei verfügbaren Mitteln in Höhe von ca. 35.000 € können in den verbleibenden Monaten eingehende Anträge geprüft und bewilligt werden.

Auch besteht die Möglichkeit, im beschränkten Umfang Gelder aus der Fördersäule II in die Fördersäule III zu verschieben, sofern sich ein höherer Bedarf abzeichnet.

 

  1. Fazit / Ausblick

Die vorangegangenen Erläuterungen verdeutlichen, dass es auf der einen Seite in vielen Bereichen gelingt – nicht zuletzt dank des hohen Engagements bei allen Beteiligten – einen Großteil der bewilligten Mittel bis zum Jahresende sinnhaft zu verwenden.

 

Auf der anderen Seite zeigen sich vor allem im Bereich der Fördersäule I sowie Fördersäule II Herausforderungen, die Mittel bis Ende des Förderzeitraums vollständig zu verausgaben. Hier sind zum jetzigen Zeitpunkt noch Mittel im größeren Umfang verfügbar und werden nicht vollständig abgerufen werden können.

Auch im Bereich der Bildungsgutscheine ist aktuell noch ein größerer Anteil der Gutscheine nicht verteilt. Konkret wird sich erst zum Jahresende zeigen, wie viele Bildungsgutscheine vollständig eingesetzt und abgerechnet werden konnten und wie hoch die nicht verwendeten und damit zu erstattenden Mittel sind.

 

Es ist daher weiterhin davon auszugehen, dass die bewilligten Gelder nicht in allen Fördersäulen vollständig verwendet werden. Eine Verlängerung des Förderzeitraums sowie eine Übertragbarkeit der Mittel wäre daher sehr wünschenswert, um den aktuellen Herausforderungen, mit denen sowohl die Schulen als auch die Träger – vor allem durch den Fachkräftemangel – konfrontiert sind, Rechnung zu tragen. Ziel sollte es ein, dass die bewilligten Gelder möglichst vollständig bei den Kindern und Jugendlichen ankommen und dort zur Verringerung der pandemiebedingt entstandenen Defizite eingesetzt werden können.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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