Kenntnisnahme - FB 45/0290/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen sieht eine regelmäßige Berichterstattung im Kinder- und Jugendausschuss und im Ausschuss Schule und Weiterbildung vor. Der nun vorliegende siebte Sachstandbericht setzt die seit 2013 bestehende Informationsreihe fort und informiert über den derzeitigen Stand der Schulsozialarbeit in Aachen.

Als Maßnahme der Jugendhilfe auf der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) ist die kommunale Schulsozialarbeit im Sachgebiet Jugendförderung und besondere Dienste in der Abteilung Jugend im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule verortet und bildet eine wichtige Schnittstelle der Kooperation Jugendhilfe und Schule.

 

  1. Verankerung der Schulsozialarbeit
    1.   Kommunale Schulsozialarbeit

Das kommunale Team Schulsozialarbeit verfügt zum Zeitpunkt der Berichterstattung über 37 Vollzeitäquivalente. Im Moment besteht das Team aus 48 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, einer Schulsozialarbeiterin für Integration sowie drei Teamleiter*innen in Teilzeit.

 

Die städtischen Fachkräfte sind aktuell an 33 Grundschulen, vier Förderschulen, vier Gesamtschulen, drei Realschulen, drei Gymnasien und einer Hauptschule im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit tätig.

 

Die an den drei städtischen Gymnasien Anne-Frank, Kaiser-Karl und St. Leonhard installierten wöchentlichen Beratungstage im Rahmen der kommunalen Schulsozialarbeit werden im laufenden Schuljahr unverändert fortgesetzt.

 

Bei den im Schuljahr 2020/2021 neu hinzugekommenen vier Einsatzorten lässt sich feststellen, dass an den Grundschulen KGS Birkstraße, GGS Laurensberg, GGS Brander Feld sowie am Einhard-Gymnasium die Schulsozialarbeit positiv gestartet ist. Die erneute Stellenbesetzung für den Einsatz an der GGS Höfchensweg befindet sich derzeit in der Umsetzung.

 

Durch die Schaffung einer zusätzlichen VZÄ für Schulsozialarbeit im Stellen- und Haushaltsplan 2022 können künftig weitere Schulen berücksichtigt werden.

Entsprechende Anträge liegen von folgenden Schulen vor:

  • KGS Kornelimünster, Antrag vom 08.03.2021
  • Inda-Gymnasium, Antrag vom 10.11.2021
  • GGS Vaalserquartier, Antrag vom 15.02.2022
  • KGS Auf der Hörn, Antrag vom 15.02.2022
  • Rhein-Maas-Gymnasium, Antrag vom 08.09.2022

 

Die Entscheidung über den Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten erfolgt auf der Basis der im Kinder- und Jugendausschuss und im Ausschuss Schule und Weiterbildung verabschiedeten Verfahrensweise. (Vorlage FB45/0139/WP18 vom 08.09.2021, Sitzungen vom 28.09. und 30.09.2022)

Der von den Schulen gemeldete und von der Fachabteilung festgestellte Bedarf übersteigt das begrenzt

verfügbare Stellenkontingent. Die Anwendung der bewährten Matrix der Kriterien zum Einsatz von Schulsozialarbeit ermöglicht der Fachabteilung eine fundierte Einschätzung, aus der ein Ranking erfolgt. Im Ergebnis werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Inda-Gymnasium und an der KGS Kornelimünster kommunale Fachkräfte für Schulsozialarbeit in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden eingesetzt.

 

Die beiden Grundschulen KGS Auf der Hörn und GGS Vaalserquartier können aufgrund mangelnder Kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.

 

Mit dem Rhein-Maas-Gymnasium fanden bisher keine Termine zur Bedarfsklärung statt, da die Anfrage erst am 08.09.2022 eingegangen ist.

 

2.2.  Schulsozialarbeit mit dem Schwerpunkt Umfeldarbeit

Die zusätzlich neu eingerichteten Stellen im Umfang von 1,5 VZÄ für das Aufgabengebiet „Schulsozialarbeit mit dem Schwerpunkt Umfeldarbeit“ sind angebunden an die

  • GGS Schönforst
  • Montessori-Grundschule Mataréstraße und den
  • Schulverband Aachen-Ost

 

Aus dem bestehenden Personalstamm ist eine Fachkraft in der Umfeldarbeit Aachen-Ost tätig. Für die Besetzung der verbleibenden Stellenkontingente und Einsatzorte läuft derzeit ein Auswahlverfahren.

 

2.3.  Schulsozialarbeit im Landesdienst

Kontinuität besteht im Hinblick auf die Landesstellen an Schulen in städtischer Trägerschaft, die derzeit von 10 Schulsozialarbeiter*innen ausgefüllt werden. Diese verteilen sich nach wie vor auf eine Förderschule, drei Hauptschulen und vier Gesamtschulen.

 

Bestand hat des Weiteren die in 2014 getroffene Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Schulsozialarbeit an der Viktor-Frankl-Schule. Der Einsatz einer kommunalen Fachkraft in Teilzeit geschieht seitdem unter anteiliger Personalkostenbeteiligung des LVR und hat eine zusätzliche Stelle in Teilzeit (LVR) für diese Schule bewirkt.

 

Die beiden Landesstellen auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen „Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)“ vom 02.02.2016, in geänderter Fassung vom 28.03.2017 sind unverändert besetzt und bilden mit der bereits oben aufgeführten städt. Mitarbeiterin das Team Schulsozialarbeit für Integration.

 

Eine detaillierte Auflistung der Schulen mit Schulsozialarbeit befindet sich in Anlage 1.

 

  1. Aufgabenwahrnehmung kommunaler Schulsozialarbeit

Informationen über die Art und den Umfang der Tätigkeiten aller städtischen Fachkräfte für Schulsozialarbeit sowie die Anzahl der erreichten Zielpersonen und -gruppen ergeben sich aus der statistischen Erhebung, die fortlaufend erfolgt und jährlich nach Schuljahresende ausgewertet wird. Diese Auswertung findet sich unter dem Titel Statistik in Anlage 2. (Zahlen, Tabellen und Diagramme)

 

  1. Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg

Die Corona-Pandemie stellte auch die Schulsozialarbeit vor neue Herausforderungen.

Für die Kinder und Jugendlichen hatte die Zeit der Schulschließungen und Isolation vielfältige Auswirkungen auf Bildung, soziale Interaktion, sozioemotionale Entwicklung, körperliche Aktivität sowie auf das psychische Wohlbefinden.

Der Schulsozialarbeit gelang es trotz Schulschließungen, den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern aufrecht zu erhalten. Durch Alternativangebote wurde es unabhängig von bestimmten Orten ermöglicht, niedrigschwellig die sozialpädagogische Unterstützung weiter fortzuführen.

Hierzu griffen die Schulsozialarbeiter*innen vermehrt auf die digitalen Kommunikationsmedien zurück. Es wurden Telefonsprechstunden angeboten oder digitale Gruppen- und Einzelangebote mittels Zoomkonferenzen erarbeitet.

In den Fällen, in denen der digitale Weg schwierig war, wurden kreative Mittel und Wege eingesetzt, um den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu halten, beispielsweise die Ausgabe von Spiel- und Bastelmaterial am Schultor oder durch persönliche Briefe und Postkarten.

Persönlichen Kontakt hielten Schulsozialarbeiter*innen darüber hinaus z.B. durch „Beratungsspaziergänge“ oder „Balkongespräche“.

Ebenso erfolgte eine Unterstützung der Notfallgruppen in den Schulen durch Schulsozialarbeit.

Mit Wiederöffnung der Schulen traten zunehmend die Probleme der Schülerschaft zu Tage, die von teilweise erheblichem Mangel an Lernmotivation, verstärkten Schwierigkeiten im sozialen Miteinander, psychischen Problemen bis hin zu Suizidtendenzen reichen. Die Schulsozialarbeit ist gefordert, mit ihrem Handlungsrepertoire diesen Problemlagen der Schülerschaft zu begegnen. Das Ausmaß der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder und Jugendlichen wird weiterhin eine pädagogische Herausforderung für Schulsozialarbeit darstellen.

 

Das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ ermöglicht es neun Schulsozialarbeiter*innen befristet bis zum 31.12.2022 insgesamt 40,5 Wochenstunden ihrer regelmäßigen Arbeitszeit aufzustocken. Hierdurch ist sichergestellt, dass auf die zusätzlichen Bedarfe der Schüler*innen mehr eingegangen werden kann.

 

Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Aufnahme geflüchteter Schüler*innen ist eine weitere – nicht unbekannte - Aufgabe für die Schulsozialarbeit, der die Fachkräfte mit großem Engagement und Kreativität begegnen.

Sie arbeiten eng im Team mit den Lehrkräften und den Schulleitungen an der Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in der Schule und unterstützen sie mit pädagogischen Angeboten, spielerischem Lernen und einer behutsamen Begleitung im Schulalltag.

 

Dabei geht es zunächst darum, eine friedliche Willkommenskultur und den behutsamen Einstieg in den Schulalltag zu ermöglichen. Durch vielfältige Gruppenangebote zur Integration einerseits und sensible Einzelhilfe andererseits wird den Kindern und Jugendlichen ein sicherer Raum für ihre Entwicklung geboten. Die aufnehmende Schülerschaft wird darin unterstützt, die neuen Kinder und Jugendlichen sensibel und

 

wertschätzend in ihre Klassengemeinschaft einzubinden.

 

Viele der Geflüchteten insgesamt zeigen Verhaltensweisen, die auf traumatische Erlebnisse hindeuten. In solchen Fällen fängt Schulsozialarbeit diese Kinder auf und vermittelt ggfls. an weitere Helfersysteme.

 

Neben der Arbeit mit den geflüchteten Kindern und Jugendlichen berät die Schulsozialarbeit auch deren Eltern (vorwiegend Mütter) und vermitteln ggfls. an externe Stellen zur weiteren Beratung und Unterstützung.

 

Die Situation erfordert einmal mehr von Schulsozialarbeit ein hohes Maß an Arbeitsengagement, um die zusätzliche Aufgabe bewerkstelligen zu können. Die Arbeit der Schulsozialarbeit mit den ukrainischen Kindern und Jugendlichen bedeutet eine Einschränkung der bisherigen Arbeitsfelder und Tätigkeiten. Hier bedarf es einer guten Abwägung und großer Flexibilität.

 

  1. Bedarfsmeldungen von Aachener Schulen

Neben den bereits geprüften Anträgen der Grundschulen KGS Auf der Hörn und GGS Vaalserquartier sowie des Rhein-Maas-Gymnasiums liegen keine weiteren Anträge von Schulen ohne Schulsozialarbeit der Fachabteilung vor.

 

Es gibt jedoch Bedarfsmeldungen im Hinblick auf eine Erhöhung der personellen Kapazitäten aus dem Kreis der Schulen, die bereits über Schulsozialarbeit verfügen:

  • GGS Brühlstraße
  • GGS Gut Kullen
  • GGS Richterich mit kath. Teilstandort Horbach
  • Ev. GS Annaschule
  • KGS Feldstraße
  • Martin-Luther-King-Schule, Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung

 

Aus anderen Schulen liegen keine Anfragen vor. Gleichwohl übersteigt die Nachfrage an Angeboten der Schulsozialarbeit vielerorts die personelle Ressource. Dies bestätigen die Ergebnisse der seitens der Teamleitungen durchgeführten Mitarbeitergespräche und Abstimmungsgespräche mit den Fachkräften und Schulleitungen. Es müssen somit Prioritäten gesetzt werden mit der Folge, dass einige Maßnahmen vor Ort nicht oder nur in eingeschränkter Form angeboten werden können.

 

FB 45 sieht derzeit keine Möglichkeit zur Ausweitung der Stunden- und Personalkontingente, da die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel vollumfänglich ausgeschöpft sind.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

Sachstandbericht, keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...