Entscheidungsvorlage - A 61/0037/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen- Erweiterung Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - hier:Bericht über das Ergebnis der OffenlagenÄnderungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
08.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er
beschließt die Änderung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Erweiterung Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich an der Pascalstraße in
der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der
Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.09.2001 beschlossen,
den Flächennutzungsplan für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/
Walheim im Bereich an der Pascalstraße gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB zu ändern.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung
dieser Änderung Nr. 89.
Die
öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 fand in der Zeit
vom 05.11.2001 bis 06.12.2001 statt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher
Belange, die keine uneingeschränkte Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung
enthielten bzw. Anregungen von Bürgern gingen nicht ein.
Aufgrund
veränderter Inhalte im parallel durchgeführten Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 842 wurde eine erneute, verkürzte Offenlage erforderlich,
diese neuen Inhalte betrafen zwar nur den Bebauungsplan und hatten somit keinen
Einfluss auf die Darstellungen und Abgrenzungen der
Flächennutzungsplanänderung, dennoch wurde diese zur Information und zum
besseren Verständnis mit dem Bebauungsplanentwurf zeitgleich erneut
offengelegt.
Der
Planungsausschuss fasste den entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am
27.05.2004, die Offenlage fand statt in der Zeit vom 16.08.2004 bis 06.09.2004.
Auch
während dieser Offenlage wurden zur Änderung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes
weder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die keine
uneingeschränkte Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung enthielten noch
Anregungen von Bürgern ein.
Die
Verwaltung empfiehlt daher, die Änderung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes 1980
der Stadt Aachen - Erweiterung Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich an der
Pascalstraße in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Das bislang
parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 842
kann nicht zeitgleich zum Abschluss gebracht werden, da zur rechtssicheren
Abwägung der zum Bebauungsplan vorgebrachten Anregungen eine weitere Beratung
in der Bezirksvertretung sowie im Planungsausschuss erforderlich ist. Der
Satzungsbeschluss ist für die Ratssitzung am 02.02.2004 vorgesehen.
Um jedoch
sicherzustellen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der
Bebauungsplan vor Ablauf der für diesen Planbereich geltenden
Veränderungssperre am 13.02.2004 in Kraft treten, sollte der Beschluss zur
Änderung des Flächennutzungsplanes bereits jetzt gefasst werden, damit das
notwendige Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung bereits eingeleitet
und der Zeitverlust minimiert werden kann.
Die
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim hat einen entsprechenden
Empfehlungsbeschluss bereits in ihrer Sitzung am 10.11.2004 gefasst, der
Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 01.12.2004 mit der
Angelegenheit befassen, das Beratungsergebnis wird in der Sitzung mündlich
mitgeteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,8 kB
|