Entscheidungsvorlage - A 61/0037/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Änderung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Erweiterung Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich an der Pascalstraße in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.09.2001 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich an der Pascalstraße gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB zu ändern. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieser Änderung Nr. 89.

 

Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 fand in der Zeit vom 05.11.2001 bis 06.12.2001 statt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die keine uneingeschränkte Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung enthielten bzw. Anregungen von Bürgern gingen nicht ein.

 

Aufgrund veränderter Inhalte im parallel durchgeführten Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 842 wurde eine erneute, verkürzte Offenlage erforderlich, diese neuen Inhalte betrafen zwar nur den Bebauungsplan und hatten somit keinen Einfluss auf die Darstellungen und Abgrenzungen der Flächennutzungsplanänderung, dennoch wurde diese zur Information und zum besseren Verständnis mit dem Bebauungsplanentwurf zeitgleich erneut offengelegt.

 

Der Planungsausschuss fasste den entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 27.05.2004, die Offenlage fand statt in der Zeit vom 16.08.2004 bis 06.09.2004.

 

Auch während dieser Offenlage wurden zur Änderung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes weder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die keine uneingeschränkte Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung enthielten noch Anregungen von Bürgern  ein.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Änderung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Erweiterung Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich an der Pascalstraße in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Das bislang parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 842 kann nicht zeitgleich zum Abschluss gebracht werden, da zur rechtssicheren Abwägung der zum Bebauungsplan vorgebrachten Anregungen eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung sowie im Planungsausschuss erforderlich ist. Der Satzungsbeschluss ist für die Ratssitzung am 02.02.2004 vorgesehen.

 

Um jedoch sicherzustellen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan vor Ablauf der für diesen Planbereich geltenden Veränderungssperre am 13.02.2004 in Kraft treten, sollte der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes bereits jetzt gefasst werden, damit das notwendige Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung bereits eingeleitet und der Zeitverlust minimiert werden kann.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim hat einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss bereits in ihrer Sitzung am 10.11.2004 gefasst, der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 01.12.2004 mit der Angelegenheit befassen, das Beratungsergebnis wird in der Sitzung mündlich mitgeteilt.

 

 

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Anlagen

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