Entscheidungsvorlage - Dez. I/0006/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Strategiepapier „Digitale Strategie für die Stadt Aachen“ zu beschließen. Er empfiehlt, die Verwaltung zu beauftragen, die in der Digitalisierungsstrategie aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmittel umzusetzen.

  

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Strategiepapier „Digitale Strategie für die Stadt Aachen“ zu beschließen. Er empfiehlt, die Verwaltung zu beauftragen, die in der Digitalisierungsstrategie aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmittel umzusetzen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Strategiepapier „Digitale Strategie für die Stadt Aachen“ zu beschließen. Er empfiehlt, die Verwaltung zu beauftragen, die in der Digitalisierungsstrategie aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmittel umzusetzen.

  

Auf Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung, sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen das Strategiepapier Digitale Strategie für die Stadt Aachen“. Er beauftragt die Verwaltung, von der Digitalisierungsstrategie umfasste Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmittel umzusetzen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Digitalisierung bietet der Stadt Aachen Chancen, sich als moderne Großstadt noch stärker zu positionieren und frühzeitig eine Spitzenposition in der Konzeptionierung und Ausführung von digitalen Lösungen zu erarbeiten. Hierzu benötigt die Stadt eine Leitlinie in Form eines Strategiepapiers für die aktive Mitgestaltung dieses umfassenden Themas. 

 

In seiner Sitzung vom 11.07.2018 hat der Rat der Stadt Aachen das Strategiepapier „Aachen digitalisiert! – Digitale Strategie der Stadt Aachen“ nach gemeinsamer Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft vom 05.07.2018 beschlossen.

Eine erste Überarbeitung erfolgte dann im Jahre 2019. Diese wurde am 11.12.2019 im Rat der Stadt Aachen beschlossen.

 

Mit der vorliegenden Neufassung mit dem Titel: „Digitale Strategie für die Stadt Aachen“ wurden die Erfahrungen der letzten Jahre aufgenommen und die Strategie entsprechend angepasst. Sie gliedert sich nunmehr in 10 Leitthemen mit insgesamt 20 zugeordneten Arbeitsfeldern. In einem Anhang zur Strategie wurden konkrete Maßnahmen zu den Arbeitsfeldern erfasst. Diese Arbeitsfelder haben sich insbesondere aus den bereits bestehenden umfangreichen IT-Projekten der Stadt Aachen entwickelt. Die Arbeitsfelder sind inhaltlich und quantitativ als dynamisch anzusehen und sollen im Laufe der Planung und Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung um inhaltliche Schwerpunkte und weitere Arbeitsfelder ergänzt werden, um in Folge dessen ein umfassendes und aktuelles Bild wiederzugeben. Hierzu ist sowohl eine weitere intensive Einbindung der Fachbereiche der Stadt Aachen als auch der politischen Ausschüsse vorgesehen. Auch in der Folgezeit sollen Ideen und Anregungen, insbesondere aus der Aachener Zivilgesellschaft (Bürgerschaft, Unternehmen, Vereine und weitere), in diese Strategie einfließen, sofern diese Anregungen den politischen Digitalisierungsgedanken entsprechen, so dass eine erhöhte Akzeptanz für die Digitalisierung in Aachen erzielt werden kann.

 

Ziel der Strategie ist es, sowohl für die Verwaltung als auch für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und nutzerorientiert umzusetzen. Hierzu wurde bereits ein intensiver Austausch sowohl verwaltungsintern als auch mit dem Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung geführt. Den Auftakt hierzu bildete ein interfraktioneller Workshop unter Beteiligung der Verwaltung am 22.März 2022. In Folge wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung in jeder Sitzung über den jeweiligen Stand der Entwicklung informiert. Im sich anschließenden Entwicklungsprozess wurden Gespräche in allen Dezernaten und nahezu allen Fachbereichen und Eigenbetrieben geführt. Ergebnisse dieses Austausches wurden in der vorliegenden Version berücksichtigt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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