Entscheidungsvorlage - FB 61/0445/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger investiver Mittel i.H.v. 1.825.900,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2022, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme zu fassen.

Sie empfiehlt dem Rat zur Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 1.825.900,00 € bereitzustellen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger investiver Mittel i.H.v. 1.825.900,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2022, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme zu fassen.

Sie empfiehlt dem Rat zur Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 1.825.900,00 € bereitzustellen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i.H.v. 1.825.900,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2022, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme.

Er empfiehlt dem Rat zur Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 1.825.900,00 €

bereitzustellen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat zur Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 1.825.900,00 € bereitzustellen.

 

Der Rat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßige Mittel i.H.v. 1.825.900,00 € bereitzustellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Lothringerstraße zwischen der Oppenhoffallee und Wilhelmstraße ist Bestandteil der Radvorrangrouten nach Eilendorf und nach Brand. Grundprinzipien der Radvorrangrouten sind eine sichere und komfortable Radverkehrsführung, die auch für ungeübte Menschen sehr einladend wirkt, auf dieser Verbindung das Rad zu nutzen.

 

Außerdem ist die Lothringerstraße Bestandteil des Premiumfußweges 3, welcher von der Innenstadt zum Frankenberger Park führt.

Die Grundprinzipien für Premiumfußwege sind: Barrierefreiheit, Komfort für Zu Fuß Gehende, Bäume und Bepflanzung.

Die Maßnahmen sind im Luftreinhalteplan bzw. im Innenstadtkonzept 2022 verankert.

Entsprechend der funktionalen Belange dieser übergeordneten Netzkonzepte erfolgt im Straßenraum eine Umgestaltung. Im Zuge dessen wird auch der räumlich angrenzende und funktional integrierte Stadtteilplatz entsprechend der Ziele des Klimafolgen-Anpassungskonzeptes neugestaltet.

 

Heutige Situation

Als Verbindung zwischen dem Innenstadtbereich und dem Frankenberger Viertel stellt die Lothringerstraße bereits heute eine stark genutzte Verkehrsachse dar. Insbesondere für den Fuß- und Radverkehr nimmt diese Straße als Hauptein- bzw. –ausfallroute eine übergeordnete Netzfunktion ein. Für den Kfz-Verkehr dient die Lothringerstraße im Bereich zwischen der Oppenhoffallee und der Wilhelmstraße überwiegend als Verbindung dieser beiden Hauptverkehrsstraßen (lediglich in Richtung Wilhelmstraße nutzbar).

Die Verbindungsfunktion zwischen der Oppenhoffallee und der Innenstadt erfolgt für den Kfz-Verkehr im Gegensatz zum nichtmotorisierten Individualverkehr nicht über die Lothringerstraße, sondern über die Zollernstraße und weiter in die Theaterstraße. Da jedoch am Knoten Normaluhr aus der Zollernstraße keine Linksabbiegemöglichkeit für den Kfz-Verkehr besteht, erfüllt die Lothringerstraße eine wichtige Funktion als Kfz-Ausfallstraße aus dem Frankenberger Viertel in Richtung Hauptbahnhof / Burtscheid.

In der Lothringerstraße zwischen Oppenhoffallee und Wilhelmstraße gilt Tempo 50.

Verkehrsteilnehmende in der Lothringer Straße sind an den Einmündungen Friedrichstraße, Herzogstraße und Alfonsstraße vorfahrtberechtigt. Radfahrende fahren heute von der Oppenhoffallee bis zur Alfonsstraße auf der Fahrbahn zusammen mit dem Individualverkehr.

 

Der Platzbereich zwischen Alfons- und Friedrichsstraße wird durch eine Nebenfahrbahn in zwei Teilbereiche getrennt, welche durch die hohe Anzahl von Parkplätzen an den Rändern und im Kernbereich entlang der Einbahnstraße stark versiegelt ist und zum Parken genutzt wird. Durch Wurzelhebungen wurden die Platzbereiche sehr in Mitleidenschaft gezogen.

 

Im Abschnitt zwischen Alfonsstraße und Wilhelmstraße wird die Lothringerstraße für den MIV zur Einbahnstraße. Die Radfahrenden können hier den nicht benutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg auf der nördlichen Seite nutzen.

 

Ausführungsplanung

Straßenbereich

Entsprechend dem Planungsbeschluss aus Januar 2021 wird der Straßenbereich weiterhin im Separationsprinzip ausgebaut. Es entsteht eine Fahrradstraße, die für den motorisierten Verkehr auf der gesamten Länge zwischen Oppenhoffallee und Wilhemstraße zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Wilhelmstraße ausgewiesen wird.

Im Abschnitt Wilhelmstraße bis Alfonsstraße wird der nördliche Gehweg zu einem 2,5-3,0 m breiten Premiumfußweg inkl. taktiler Leitelemente umgebaut. Dieser Gehweg wird stellenweise durch eine 2 m breiten Grünstreifen mit Heckenbepflanzung von der 4,50 m breiten Fahrradstraße getrennt. Auf südlicher Seite im Einmündungsbereich zur Wilhelmstraße wird der Radverkehr mit Fahrtrichtung Oppenhoffallee mittels Protected Bikelane links an der Linksabbiegespur des motorisierten Individualverkehrs vorbeigeführt und gelangt über diese in die Fahrradstraße.

Der Fußgängerüberweg über die Lothringerstraße nördlich der Einmündung Alfonsstraße bleibt erhalten, um die Schulwegsicherung weiter zu gewährleisten. Die Einmündungsbereiche der Alfons-, Friedrich- und Herzogstraße werden mit Hilfe von Schwellensteinen auf Gehwegniveau angehoben. Durch die neue Lage dieser Einmündungsbereiche sind die Zu Fuß Gehenden bevorrechtigt gegenüber dem kreuzenden Verkehr aus Alfons-, Friedrich- und Herzogstraße.

In der Herzogstraße werden die kreuzungsnahen Schrägparkplätze ummarkiert in Längsparkplätze, um den Radfahrenden, die entgegen der Einbahnstraßenregelung in die Herzogstraße einfahren dürfen, mehr Platz zu geben.

Die jetzige Überquerungsstelle am nördlichen Einmündungsbereich der Friedrichstraße wird an die südliche Seite der Einmündung verschoben und kann an dieser Stelle barrierefrei ausgebaut werden. Im Kreuzungsbereich an der Oppenhoffallee werden die Seitenräume vorgezogen und eine gesicherte Überquerungsstelle barrierefrei ausgebaut.
Im Platzbereich, in der Nähe der Einmündung Herzogstraße und im Kreuzungsbereich mit der Oppenhoffallee werden Fahrradbügel aufgestellt.

Die Rotmarkierung der Fahrradstraße wird nach den Regionetz-Arbeiten (s. „Bauablauf“) aufgebracht. Der heutige Zustand der Fahrbahn lässt eine vorzeitige Rotmarkierung nicht zu.

 

Platzfläche:

Der räumlich angrenzende und funktional integrierte Stadtteilplatz wird als wichtige Station und Verweilort entlang des Premiumfußweges 3 von der Innenstadt zum Frankenberger Park neugestaltet.

Um eine einheitliche Fläche zu erhalten, wird die jetziges Fahrbahnfläche in die Platzfläche integriert. Sie darf nur von Anwohnenden zur Zufahrt zu den Garagen genutzt werden.

Durch vier Suchschachtungen auf der Baumfläche des Platzes im August 2022 wurde ein massives Betonfundament unter der zentralen Baumfläche festgestellt. Eine Entsiegelung um die Baumbeete sorgt somit für eine bessere Vitalisierung der Bäume. Die Baumbeete werden von Betonbändern mit einer Breite von 50 cm eingefasst. Diese Beeteinfassungen haben unterschiedliche Höhen und werden teilweise als Sitzgelegenheit hergerichtet, ggf. auch mit Rücken- und Armstützen.

Die Einfassungen bilden einen Rahmen für Bodendecker, welche in den Baumbeeten angepflanzt werden. Ebenfalls wird ein Spielpunkt mit Spielgeräten angelegt und ein neues Beleuchtungskonzept für den Platz realisiert.

Vorhandene Baumwurzeln im Bereich der Betonbänder werden weitgehend erhalten, indem hier Punktfundamente bzw. längere Betonfertigteile zur Überbrückung der Baumwurzeln verwendet werden. Aufgrund der hohen Anforderung zum Schutz des Baumbestands ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen.

Es ist eine zusätzliche ungesicherte Überquerungsstelle über die Friedrichstraße oberhalb der Platzfläche vor Hausnummer 107/109 geplant. Somit ist gewährleistet, dass Fußgänger*innen nach Nutzung des westlichen Gehweges der Friedrichsstraße barrierefrei die Fahrbahn queren können, um in Richtung Oppenhoffallee zu gehen, ohne um das große Baumbeet auf der Platzfläche gehen zu müssen.

Durch die vorhandenen, sehr hoch anstehenden Wurzelbereiche der Bäume ist an dieser Stelle keine direkte barrierefreie Verbindung zum Kreuzungsbereich möglich.

 

Ruhender Verkehr

Die Planung sieht vor, dass im Abschnitt zwischen Wilhelmstraße und Alfonstraße 15 Parkplätze, in der Alfonsstraße ein Parkplatz, im Bereich der Platzfläche 32 Parkplätze, im Abschnitt zwischen Alfonstraße und Friedrichstraße drei Parkplätze, in der Herzogstraße ein Parkplatz, in der Friedrichstraße zwei Parkplätze und zwischen Friedrichstraße und Oppenhoffallee ein Parkplatz entfallen.

Insgesamt werden für den Straßenabschnitt zwischen Wilhelmstraße und Oppenhoffallee einschließlich der Platzfläche 55 Parkplätze entfallen.

 

Es entstehen dahingegen zusätzlich 19 Fahrradbügel. Insgesamt gibt es dann 33 Fahrradbügel und zwei Lastenradparkplätze. Eine Aufstellfläche für eine Velocitystation ist nicht vorgesehen.

 

Baumbilanz:

In der Nähe des Fußgängerüberwegs und vor Hausnr. 50 werden drei neue Bäume und auf der Platzfläche sechs Bäume gepflanzt inklusive einer Nachpflanzung vor Hausnr. 74. Auf der Platzfläche werden die Grünflächen zugunsten der Bäume vergrößert, um die Vitalität der Bäume zu erhöhen.

Nach den Bauarbeiten der Regionetz ab 2026 werden noch vier weitere Bäume zwischen Friedrichstraße und Oppenhoffallee an der nördlichen Seite der Lothringerstraße gepflanzt.

Insgesamt werden also dreizehn neue Bäume gepflanzt, die vergrößerten Baumbeete mit Bodendecker bepflanzt und eine Hecke entlang der Lothringerstraße vor dem ehemaligen Kloster angelegt. Um die plante Flächenaufteilung herstellen zu können, müssen allerdings insgesamt drei Bäume gefällt werden: ein Baum am Fußgängerüberweg gegenüber von Hausnummer 70 und zwei Bäume im Platzbereich.

 

Beleuchtung

Im Bereich der Platzfläche Lothringerplatz vor Hausnummer 79-91 ändert sich die Straßengeometrie. Die Regionetz hat das Beleuchtungskonzept in diesem Bereich neu bewertet und angepasst.

 

Ausbauelemente

Fahrbahn

(RStO 12, Zeile1, Belastungsklasse 3.2)

 

4 cm     Asphaltdeckschicht

6 cm     Asphaltbinder

12 cm   Asphalttragschicht

43cm    Frostschutzschicht 0/45

65cm   Gesamtstärke

Gehweg

(RSTO 12, Tafel 6, Zeile1)

 

8 cm     Betonplatten 30/30, grau

3-5 cm  Brechsand /Splitt 0/5

15 cm   hydr.geb.Tragschicht

13 cm   Frostschutzschicht 0/45

40 cm   Gesamtstärke

Zufahrt

(RSTO 12, Tafel 3, Zeile 1, BK 1.8)

 

10 cm   Betonpflaster 10/20 grau

3-5 cm   Brechsand/Splitt 0/5

20 cm     hydr.geb.Tragschicht

31 cm     Frostschutzschicht 0/45

65 cm     Gesamtstärke

 

 

 

Bauablauf

Im 1. Bauabschnitt werden die Nebenanlagen der Lothringerstraße im Abschnitt zwischen Wilhelmstraße und Friedrichstraße inkl. des Platzbereichs umgebaut. Diese Maßnahme beginnt voraussichtlich Anfang 2023. Diese Umbauarbeiten schließen mit der Markierung und Beschilderung für die Einrichtung der Fahrradstraße ab. Es werden dann auch die geplanten Heckenpflanzungen in den Grünstreifen und die 4 neu geplanten Bäume im unteren Abschnitt der Lothringerstraße gepflanzt werden.

Die Regionetz wird ab 2026, nach der 3-jährigen Aufbruchsperre, Arbeiten an den Versorgungsleitungen im Straßenraum durchführen und auch die Hausanschlüsse erneuern.

Nach Fertigstellung dieser Arbeiten der Regionetz wird die Fahrbahn neu asphaltiert und anschließend wird diese entsprechend den Gestaltungsgrundsätzen der Fahrradstraßen rot beschichtet.

 

Kosten und Finanzierung:

Die investiven Gesamtkosten zum Umbau der Lothringerstraße und des Platzbereichs belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf rund 2.070.300,00 €.

Im Haushalt 2022 stehen unter den PSP-Elementen 5-120102-000-11000-300-1 Stadtteilplatz Lothringerstraße rd. 173.400 € und unter 5-120102-900-09500-300-1 Lothringerstraße Premiumweg 3 Mittel in Höhe von 71.000,00 € zur Verfügung.

Da die Maßnahme nicht bis zum Ende des Förderzeitraums des Förderprojektes #AachenMooVe! (KKS) am 31.12.2022 fertiggestellt werden kann, werden die Fördermittel, die einen Anteil von 80% der zur Verfügung stehenden Mittel ausmachen, entfallen. Daher wurde der Ansatz bereits um die wegfallenden Fördermittel reduziert.

 

Da im Haushaltsjahr 2022 nur investive Mittel i.H.v. rd. 244.400 € zur Verfügung stehen, ist für die Umsetzung der Maßnahme die Bereitstellung von rd. 1.825.900 € überplanmäßige Auszahlung erforderlich. Diese setzen sich zusammen aus 820.000 € zusätzlich benötigte investive Mittel aufgrund von Verteuerungen sowie 1.005.900 € benötigter investiver Mittel aus nicht realisierten Fördereinnahmen in den Jahren 2019 bis 2022, aufgeteilt auf 284.000 € in 2019, 76.800 € in 2020, 304.000 € in 2021 und 341.100 € in 2022.

Zur Deckung dieser 1.825.900 € werden im Jahr 2022 nicht verwendbare Mittel aus folgenden Maßnahmen eingesetzt:

5-120102-000-11300-300-1 Geschwister-Scholl-Straße, Anteil Gehweg (105.000,00 €)

5-120102-200-00200-300-1 Kaubendens./Kellershaustr. Bplan 613 (415.000 €)

5-120102-900-06700-300-1 Archäologische Untersuchungen (100.000 €)

5-120102-900-08700-600-1 Fahrradbrücke Campus West (100.000 €)

5-120102-900-11000-300-1 Radweg Falkenbachviadukt (9.400 €)

5-120201-900-11100-900-1 Emissionsreduzierung Lieferverkehr (IKSK) (132.000 €)

5-120201-900-02900-300-1 Verl.Bew.Parkpl.i. MobilityHubs (IKSK) (160.000,00 €)

5-011303-900-02700-300-1 Zeppelinstraße 6-40 (804.500 €)

 

Die aufgrund von zusätzlich benötigter Mittel im Festwertbereich sowie zusätzlicher Mittel für Beleuchtung von insgesamt 49.300 € werden aus folgenden PSP-Elementen gedeckt:

4-120102-201-5 Kaubenden/Kellershaustraße (20.000 €)

4-120201-947-3 Kampagne+Förderprog. Mob.wende (IKSK) (29.300 €)

 

Insgesamt sind im Rahmen des Gesamtförderprojekts Förderprojektes #AachenMooVe! (KKS) 5.583.000€ € an Fördermittel weggefallen, da Maßnahmen nicht bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden konnten. Neben der hier genannten Maßnahme sind dabei insbesondere die Maßnahmen Radvorrangroute Aachen Brand sowie die Bastei zu nennen.

 

Beitragspflicht nach KAG:

Die Verbesserung des nördlichen Gehweges der Lothringerstraße im Abschnitt von Wilhelmstraße bis Alfonsstraße, sowie die Verbesserung der Platzfläche Lothringerstraße von Alfonsstraße bis Friedrichsstraße lösen nach der derzeitigen Rechtslage jeweils eine Beitragspflicht nach dem §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) aus.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Angabe zur Beitragshöhe gemacht werden, da diese abhängig von den tatsächlichen Kosten ist.

 

Bürgerinformation vor Ausführungsbeschluss und Einbindung Kommission Barrierefreies Bauen

Vom 24.06.2022 bis zum 08.08.2022 konnten sich Interessierte auf Basis einer vertonten Präsentation und weitere Hinweise im Internet zur Ausführungsplanung informieren. Es bestand die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu äußern, die – soweit umsetzbar – in die Ausführungsplanung eingearbeitet wurden.
Die Kommission Barrierefreies Bauen wurde am 15.08.2022 ausführlich durch die Verwaltung über die Planungen informiert. Die Sitzungsniederschrift ist in Auszügen im Anhang beigefügt.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Beschlussfassung des Ausführungsbeschlusses und der Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der Vergabe.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-09500-300-1 Lothringer Straße Premiumweg 3 (KKS)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

71.000

355.000

0

0

0

0

Ergebnis

71.000

355.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 284.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

* Haushaltsansatz 0,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 355.000 € abzgl. €, abzüglich wegfallender Fördermittel i.H.v. 284.000 €

 

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120102-983-3 Lothringer Straße Premiumweg 3 (KKS)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

55.000

55.000

0

0

0

0

Ergebnis

55.000

55.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-11000-300-1 Stadtteilplatz Lothringer Straße (KKS)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022**

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

173.487,44

1.715.387,44

0

0

0

0

Ergebnis

173.487,44

1.715.387,44

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 1.541.900

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 426.400 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 468.987,44 €, abzüglich wegfallender Fördermittel i.H.v. 721.900 €

 

 

 

 

PSP-Element 4-120102-077-8 Stadtteilplatz Lothrimnger Straße (KKS)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

37.600***

37.600

0

0

0

0

Abschreibungen

20.100****

69.400

0

0

0

0

Ergebnis

57.700

107.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 49.300

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 33.600 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 4.000 €

****Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 22.000 € zzgl. Ermächtigungsübertagung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 25.000 €, abzgl. wegfallender Fördermittel i.H.v. 26.900

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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